Krankheitserreger; Beantragung der Erlaubnis für Tätigkeiten

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Regierung der Oberpfalz)

Wer Krankheitserreger in die Bundesrepublik Deutschland verbringen, sie ausführen, aufbewahren, abgeben oder mit ihnen arbeiten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.