Krankheitserreger; Anzeige einer Veränderung von Tätigkeiten

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Regierung der Oberpfalz)

Wer Tätigkeiten mit Krankheitserregern ausübt, muss jede wesentliche Veränderung der Beschaffenheit der Räume und Einrichtungen, der Entsorgungsmaßnahmen sowie von Art und Umfang der Tätigkeit anzeigen.