Krankheitserreger; Anzeige von Tätigkeiten

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Regierung der Oberpfalz)

Wer erstmalig Krankheitserreger in die Bundesrepublik Deutschland verbringen, sie ausführen, aufbewahren, abgeben oder mit ihnen arbeiten will, muss dies anzeigen.