Gewerbeaufsichtsamt
Das Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung der Oberpfalz ist als Behörde für die Überwachung und den Vollzug von Vorschriften aus den Bereichen des Arbeits- und Gefahrenschutzes sowie der Produktsicherheit (Marktaufsicht) zuständig.
Die obersten Ziele der Bayerischen Gewerbeaufsicht sind:
- Die Gesundheit von Beschäftigten und Verbrauchern zu schützen.
- Durch Beratung und Kontrolle dafür sorgen, dass die Regelungen zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz von den Unternehmen beachtet werden.
- Durch Marktkontrollen Verbraucher vor unsicheren Produkten schützen und die heimische Wirtschaft im Wettbewerb gegen ausländische Billiganbieter stärken.
- Die Gewährleistung einer menschengerechten Gestaltung der Arbeit.
- Schutz von Arbeitnehmern und der Bevölkerung vor den Gefahren technischer Anlagen.
- Schutz der Bürger und der Umwelt vor schädlichen Einwirkungen gefährlicher Stoffe und Strahlen sowie gefährlicher Transportgüter.
- Schutz des Fahrpersonals vor Überbeanspruchung und der Verkehrsteilnehmer vor den damit verbundenen Gefahren und
- Schutz weitergehender gesellschaftlicher und sozialer Belange im Arbeitsleben.
Das Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung der Oberpfalz ist als Behörde für die Überwachung und den Vollzug von Vorschriften aus den Bereichen des Arbeits- und Gefahrenschutzes sowie der Produktsicherheit (Marktaufsicht) zuständig.
Die obersten Ziele der Bayerischen Gewerbeaufsicht sind:
- Die Gesundheit von Beschäftigten und Verbrauchern zu schützen.
- Durch Beratung und Kontrolle dafür sorgen, dass die Regelungen zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz von den Unternehmen beachtet werden.
- Durch Marktkontrollen Verbraucher vor unsicheren Produkten schützen und die heimische Wirtschaft im Wettbewerb gegen ausländische Billiganbieter stärken.
- Die Gewährleistung einer menschengerechten Gestaltung der Arbeit.
- Schutz von Arbeitnehmern und der Bevölkerung vor den Gefahren technischer Anlagen.
- Schutz der Bürger und der Umwelt vor schädlichen Einwirkungen gefährlicher Stoffe und Strahlen sowie gefährlicher Transportgüter.
- Schutz des Fahrpersonals vor Überbeanspruchung und der Verkehrsteilnehmer vor den damit verbundenen Gefahren und
- Schutz weitergehender gesellschaftlicher und sozialer Belange im Arbeitsleben.
Arbeitsschutz
Arbeitsschutz bedeutet, die Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu schützen und wirksam zu fördern. Der Aufgabenbereich ist äußerst vielfältig und reicht vom sicheren Betrieb von Maschinen und Anlagen über die Errichtung und den sicheren Betrieb von Arbeitsstätten und Arbeitsplätzen bis hin zu Fragen der Arbeitszeitgestaltung, Gesundheitsförderung und Arbeitsmedizin. Wir überwachen, ob die Unternehmen ihren Verpflichtungen zum Arbeitsschutz nachkommen. Wir beraten die Unternehmer und setzen wenn notwendig staatliches Recht durch. Dabei agieren wir stets als faires und offenes Gegenüber.
Gefahrenschutz
Viele unserer Aktivitäten dienen dem Schutz der Bevölkerung insgesamt. Technische Anlagen (z. B. Tankstellen, Personenaufzüge) stellen nicht nur ein Risiko für die Arbeitnehmer dar, sondern würden im Falle einer Störung häufig auch andere Personen und die Umgebung in Mitleidenschaft ziehen. Darum nutzen unsere Kontrollen allen Bürgerinnen und Bürgern. Wir kontrollieren außerdem den Umgang mit Sprengstoffen und pyrotechnischen Gegenständen, wie z. B. Feuerwerksartikeln und Airbags. Ferner überwachen wir die Einhaltung der Betriebsvorschriften für medizinische Geräte wie Röntgeneinrichtungen. Schließlich kontrollieren wir in den Betrieben auch den Transport gefährlicher Güter.
Produktsicherheit
Das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung der Oberpfalz ist zentral im Freistaat Bayern zuständig für die Marktüberwachung bei
- Aktiven Medizinprodukten
- Explosivstoffen und Pyrotechnik
- Ortsbeweglichen Druckgeräten
Produkte vom Silvesterknaller bis zu komplexen medizinischen Geräten (z. B. Computertomograph) müssen verschiedensten Sicherheitsstandards genügen, wenn sie in Europa verkauft und betrieben werden sollen. Wir kontrollieren im Rahmen unserer Marktaufsichtsfunktion im Zusammenwirken mit den anderen Bundesländern und Staaten der Europäischen Union systematisch die Einhaltung dieser Standards. Wir sorgen dafür, dass unsichere Produkte vom Markt genommen oder nachgebessert werden. Wir beraten bayerische Unternehmen zur Einhaltung der einschlägigen Vorschriften und stärken sie damit im Wettbewerb.
Chemikaliensicherheit
Chemikalien sind fester Bestandteil unseres Alltags - am Arbeitsplatz und privat. Wir sorgen unter anderem für die Einhaltung der notwendigen Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien am Arbeitsplatz. Eine wichtige Aufgabe ist auch die Überwachung der Schädlingsbekämpfung mit Chemikalien.
Ansprechpartner
Hilmer, Heinrich - Bereichsleiter
Telefon +49 (0)941 5680-1700
Regierung der Oberpfalz Außenstelle Ägidienplatz
Aufgaben
- A
- Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten; Beantragung der Zulassung als Fachbetrieb
- Akkordarbeit; Überwachung des Verbots (bei Jugendlichen, werdenden Müttern und beim Fahrpersonal)
- Arbeitsmedizinische Vorsorge; Informationen
- Arbeitsschutzmanagementsystem; Informationen
- Arbeitsschutzmanagementsystem-Konzept (OHRIS); Beratung
- Arbeitsschutzorganisation in Betrieben; Durchführung von Prüfungen
- Arbeitsschutz; Überwachung
- Arbeitssicherheitsorganisation; Informationen über Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte
- Arbeitsstättengestaltung; Informationen zur Gestaltung
- Arbeitsunfälle, Schadensfälle und Berufskrankheiten; Durchführung von Untersuchungen
- Arbeitszeit; Überwachung
- Asbesthaltige Materialien; Anzeige von Tätigkeiten
- B
- Bauarbeiterschutz; Überwachung
- Bauvorhaben; Vorankündigung der Einrichtung einer Baustelle
- Begasungen; Beantragung einer Erlaubnis
- Begasungen; Beantragung eines Befähigungsscheins
- Berufskrankheit; Anzeige bei Verdacht
- Berufskrankheitsverfahren; Erstellung von Gutachten
- Betriebsärzte; Beratung und Überwachung
- Biostoffe; Anzeige von Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
- E
- Explosionsgefährliche Stoffe; Anzeige der Sprengung
- Explosionsgefährliche Stoffe; Anzeige der Tätigkeitsaufnahme und der bestellten verantwortlichen Personen
- Explosionsgefährliche Stoffe; Beantragung einer Genehmigung zur Lagerung
- Explosionsgefährliche Stoffe; Beantragung eines Sprengstofferlaubnisscheins oder eines Befähigungsscheins
- F
- Fahrpersonal; Betriebskontrollen zur Überprüfung von Lenk- und Ruhezeiten
- Feuerwerk; Anzeige oder Beantragung einer Genehmigung für das Abbrennen
- G
- Gefahrgutbeförderung auf der Straße; Beratung und Überwachung
- Gefahrgutbeförderung mit der Eisenbahn, mit Binnen- und Seeschiffen; Beratung und Überwachung
- Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz; Überwachung
- Gewerbeärztlicher Dienst; Informationen
- Gewerbeaufsicht; Allgemeine Informationen
- Gewerbeaufsicht; Prüfung gesetzlich vorgeschriebener Anzeigen
- Gewerbeaufsicht; Stellungnahmen zu Genehmigungsverfahren
- K
- Kosmetische Anwendung nichtionisierender Strahlung; Anzeige des Betriebs von Anlagen
- Kündigungsschutz; Beantragung der Zustimmung zur Kündigung
- S
- Sonn- und Feiertagsarbeit; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung
- Sozialvorschriften im Straßenverkehr; Informationen
- Sprengstoffrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung; Beantragung
- Stillende Frauen; Informationen über Hilfen
- Stofflicher Verbraucherschutz; Marktüberwachung
- Strahlenschutz; Aufsicht