Bund Naturschutz erhebt Klage gegen artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen

08.05.2020-032

Pilotprojekt zur Entnahme einzelner Fischotter zum Schutz der Oberpfälzer Teichwirtschaft

Regensburg. Gegen die artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigungen im Pilotprojekt zur Entnahme einzelner Fischotter wurde seitens des Bund Naturschutz beim Verwaltungsgericht Regensburg Klage erhoben. Die Genehmigungen wurden von der Regierung der Oberpfalz als zuständiger Behörde als ultima ratio zum Schutz der Oberpfälzer Teichwirtschaft erteilt. Eine Begründung der Klage liegt derzeit noch nicht vor. Vom Verwaltungsgericht wurde die Regierung der Oberpfalz nunmehr aufgefordert zunächst die Verwaltungsakten vorzulegen.

Auf Grundlage eines Beschlusses des Bayerischen Landtages im April 2018 wurde die Regierung der Oberpfalz gemeinsam mit der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) durch das Bayerische Landwirtschaftsministerium mit der Umsetzung des Pilotprojekts zur Weiterentwicklung des Fischottermanagementplans Bayern beauftragt.

Ziel des Pilotprojekts, das an drei besonders betroffenen Teichanlagen in den Landkreisen Cham, Schwandorf und Tirschenreuth durchgeführt werden soll, ist, die hohen fischereiwirtschaftlichen Schäden mit der punktuellen Entnahme einzelner Fischotter einzudämmen, da andere Instrumente des Managementplans, insbesondere Einzäunung oder andere Maßnahmen dort nicht anwendbar oder erfolgreich waren.

Um die Interessen und Belange der Teichwirtschaft mit den Vorgaben des Naturschutzrechts in Einklang zu bringen, wurden mit den artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigungen strikte Vorgaben bei der Umsetzung der Entnahme gemacht:

  • Insgesamt dürfen in drei eng definierten Bereichen jeweils maximal zwei männliche Fischotter zunächst lebend entnommen werden; in der Oberpfalz also maximal sechs Fischotter. Die Fischotter können gegebenenfalls auch geeigneten Einrichtungen, wie z.B. Wildparks, übergeben werden, die zur Aufnahme der Tiere bereit sind.
  • Weibliche Tiere werden wieder freigelassen, damit sichergestellt ist, dass keine trächtigen, bzw. säugenden Muttertiere entnommen werden. Fallenfang ermöglicht die Geschlechterbestimmung, die durchführenden Jäger wurden hierfür besonders geschult.
  • Durch die Beschränkung auf Rüden wird der Jungtierschutz insbesondere bei den ganzjährig führenden Fähen gewährleistet.

Der Naturschutzbeirat der Regierung der Oberpfalz hatte den artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigungen im Vorfeld ihrer Erteilung und Zustellung an die Jagdausübungsberechtigten mehrheitlich zugestimmt. Unabhängig davon soll das Thema bei der nächsten Sitzung des Naturschutzbeirates - die coronabedingt verschoben werden musste - ausführlich diskutiert werden.