Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen; Beratung der Kommunen
Die Regierungen beraten kommunale Straßenbaulastträger bei Kreuzungsmaßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzgesetz.
Beschreibung
Bei der Regelung der Rechtsverhältnisse an Bahnübergängen und Bahnüber- oder -unterführungen im Zuge von kommunalen Straßen treten häufig bautechnische und rechtliche Schwierigkeiten auf. Zur Vermeidung finanzieller Nachteile wird den Kommunen empfohlen, vor dem Abschluss von Kreuzungsvereinbarungen den fachkundigen Rat der Regierung einzuholen.
Für Sie zuständig
- Regierung der Oberpfalz - Sachgebiet 31 - StraßenbauAnsprechpartner
Breu, Michael
Telefon +49 (0)941 5680-1451
E-Mail bauwesen@reg-opf.bayern.deHausanschrift
Emmeramsplatz 8
93047 RegensburgPostanschrift
93039 RegensburgTelefon +49 (0)941 5680-0Fax +49 (0)941 5680-1199
Kosten
keine