Geschichte der Regierung der Oberpfalz

Die Geschichte der Regierungen1 als staatliche Verwaltungsbehörden der Mittelebene in Bayern beginnt eigentlich mit der Konstitution vom 25.5.1808 und dem sog. Organischen Edikt vom 21.6.1808, auch wenn erst 1837 daraus endgültig die Regierungen geworden sind. Auch vor 1808 gab es bereits eine Behörde auf der Mittelebene in der Oberpfalz, die Landesdirektion in Amberg für die Oberpfalz, für das Herzogtum Sulzbach und die Landgrafschaft Leuchtenberg. Aber erst mit dem Jahr 1808 kann man von richtigen Mittelbehörden im verwaltungswissenschaftlichen Sinn sprechen. Es gab auf der oberen Ebene die 5 „Departemente“ (heute Ministerien) in München und auf der unteren die Landgerichte. Sie waren einander zugeordnet, ihre Aufgaben entsprachen sich weitgehend. Für die 1808 gebildeten 15 Kreise des Königreichs Bayern wurden Generalkreiskommissariate als Verwaltungsbehörden eingerichtet. Diese 15 Kreise sollten in etwa gleich groß sein, die zu bewältigenden Aufgaben im Prinzip vergleichbar, ebenso die für die Behörde handelnden Personen, insbesondere die Generalkreiskommissäre.

Wohl keine Behörde in der Geschichte Bayerns zeichnet sich durch eine derart personelle und sachliche Gleichmäßigkeit aus wie die Regierungen in den gut 200 Jahren ihres Bestehens. Nirgendwo sonst ist der Gedanke der Einheit und der Einräumigkeit der Verwaltung (nur eine einzige Staatsbehörde für den beschriebenen Raum) so nachhaltig verwirklicht, wie bei den staatlichen Mittelbehörden in Bayern. Name und Umfang der Verwaltungssprengel liefern die räumliche und begriffliche Vorgabe für weitere Behörden und Organisationen. Inhalt, Umfang und Daseinsberechtigung der Regierungen standen in regelmäßigen Abständen zur — meist politisch geführten — Diskussion. Sie waren auch fast von Anfang an in das Spannungsfeld Einheitsbehörde — Sonderbehörde gestellt. Während die unteren staatlichen Verwaltungsbehörden der allgemeinen inneren Verwaltung nach dem 2. Weltkrieg kommunalisiert wurden (Landratsämter), bestehen auf der Ebene der Mittelbehörden die Regierungen als staatliche Verwaltungsbehörde und der Bezirk als Selbstverwaltungskörperschaft der 3. kommunalen Ebene nebeneinander, wenn auch in gewissen institutionalisierten Verbünden. Eine große Zahl innerer und äußerer Reformen veränderte die staatliche Mittelbehörde ein gutes Stück in den 200 Jahren ihres Bestehens. Der Umsetzung eines dauerhaft ganzheitlichen Staatsgedankens und seines Gemeinwohls kommen die Regierungen dennoch vermutlich am nächsten. Daran hat sich in den 200 Jahren wenig geändert. Gerade wegen dieser Kontinuität und ihres im Grunde von der Tagespolitik weitgehend unabhängigen Daseins ist es besonders schwierig aber auch reizvoll, der Geschichte dieser Behörde als Ganzes nachzugehen, auch im Verhältnis zur „großen“ Geschichte.