Regierungspräsidenten der Oberpfalz
Die folgenden Texte stammen aus dem Buch "200 Jahre Regierung der Oberpfalz - Alt und neu zugleich", herausgegeben von der Regierung der Oberpfalz, Verlag Friedrich Pustet, 2010; Die jeweiligen Quellen sind am Ende der Texte genannt.
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Maximilian Graf von Lodron war der erste Generalkreiskommissär des Regenkreises in Regensburg. Mit ihm beginnt die Geschichte der heutigen Regierung der Oberpfalz am Emmeramsplatz. Seine Person und sein Leben muss man als Klammer zwischen der „alten“ Ordnung vor 1799 und jener „neuen“ sehen, die bis heute die bayerische Verwaltung in weiten Teilen bestimmt.
Maximilian Joseph Graf von Lodron wurde am 27. Januar 1757 geboren. Sein Vater Hieronymus Anton Maria von Lodron war eine bedeutende Persönlichkeit im alten Bayern. Er stammte aus einer der großen europäischen Familien; sie war weitverzweigt: im Trentino, in Brescia, in Tirol, Salzburgs Kärnten, Bayern und in Böhmen. Die Stammburg der Lodron liegt nördlich des Idrosees in den Brescianer Alpen. Eine Urkunde von 1185 erwähnt erstmals einen Calpino von Lodron. Vater Hieronymus und sein Sohn gehörten der bayerischen Linie an.
1776 trat Maximilian Joseph in den kurfürstlich bayerischen Dienst, in den Hofrat.
Bald nach dem Beginn im kurfürstlichen Dienst schloss sich Lodron dem Illuminatenorden an wie damals viele junge Spitzenbeamte. Der Orden wollte die Ziele der Aufklärung gegen die von ehemaligen Jesuiten getragene Reaktion im kirchlichen und politischen Leben durchsetzen. 1771 war die „societas Jesu“ verboten worden.
Am 5.Juli 1782 wurde Lodron in das Revisorium berufen, das oberste Gericht des Kurfürstentums. Am 2. März 1785 verbot Kurfürst Karl Theodor den Illuminatenorden als landesverräterisch und religionsfeindlich. Obwohl alle im Hof- und Staatsdienst stehenden Ordensmitglieder des Dienstes enthoben wurden, konnte Lodron bleiben, vermutlich, weil er nur einfaches Mitglied war.
1795 kam Lodron als Beigeordneter des Vizedom an das Rentamt Landshut, einem der vier altbayerischen Rentämter (neben Straubing, Amberg und Burghausen), und damit ein Vorläufer der heutigen Regierung. 1798 wurde Lodron dort Vicedom.
Am 16. Februar 1799 starb Kurfürst Karl Theodor, 22 Jahre hatte er das Kurfürstentum regiert. Ihm folgte Maximilian Joseph als Kurfürst, mit Graf Montgelas als Staatsminister. Nach dem Reichsdeputationshauptschluss vom 25. Februar 1803 mit all seinen Folgen setzte die Neuformierung Bayerns ein. Der Beginn: Bereits mit Verordnung vom 23. April 1799 verloren die Rentämter Burghausen, Straubing und Landshut einen größeren Teil ihrer Aufgaben an die Generallandesdirektion für Bayern. Sämtliche Aufgaben der Staatsverwaltung bis auf die Justiz und des geistlichen Rates waren damit erstmals zusammengefasst. Zum Jahresende 1802 wurde das Rentamt Landshut endgültig aufgelöst. Bereits mit Entschließung vom 15. November machte der Kurfürst Lodron zum 2. Präsidenten des Kirchenadministrationsrates sowie zum zweiten Vorstand der Spezialkommission für Klostersachen. Der „Churfürstliche geistliche Rath“ war am 6. Oktober aufgelöst worden. Seine Aufgaben wurden auf verschiedene Behörden aufgeteilt, darunter auch auf den neugebildeten Administrationsrat der Kirchen und Milden Stiftungen, dessen 2. Präsident Lodron war. „Eine zentrale, effiziente Verwaltung des gesamten, öffentlichen Zwecks dienenden Vermögens der Kirchen, der Stiftungen und der kommunalen Körperschaften war ein essentieller Bestandteil des Regierungsprogramms Montgelas’ zur Erreichung des vorrangigen Ziels der Staatsintegration, der Staatseinheit.“ Das öffentliche Interesse einer aufgeklärten Regierung galt besonders dem Schul- und Wohlfahrtswesen.
Am 12. September 1803 wurde Lodron Präsident des Kirchenadministrationsrates, der 1806 endete und damit auch die Amtszeit Lodrons.
Nächste Station Graf Lodrons im Staatsdienst war Innsbruck mit der Übernahme des Generalkreiskommissariats am 1. Oktober 1808; sie dauerte nur ein knappes halbes Jahr. Als Regensburg 1810 zum Königreich Bayern kam, wurde es Sitz des Generalkreiskommissariats des Regenkreises. Am 26. September 1810 ernannte der König Lodron zum Generalkreiskommissär. Am 17. Dezember nahm er seine Arbeit im heutigen Regierungsgebäude auf.
Als Generalkreiskommissär führte Lodron die Aufsicht über zunächst 18 Landgerichte und 2 Polizei- und Gerichtsbezirke. 1810 sind dem Generalkreiskommissariat auch die Verwaltung der Stiftungsvermögen, sowie Wasser-, Brücken- und Straßenbau übertragen worden, 1811 auch Zuständigkeiten im Schulwesen. Ansonsten ist wohl davon auszugehen, dass Lodron und seine „junge“ Behörde noch viele Probleme des Übergangs vom Feudalzeitalter auf eine damals hochmoderne, aufgeklärt-zentralistische Verwaltung im Montgelas’schen Sinne zu bewältigen hatten.
Am 19. März 1817, etwas mehr als einen Monat nach dem Rücktritt Graf Montgelas’ ernannte der König Lodron zum Präsidenten des obersten Rechnungshofes.
Nach langer Krankheit starb Maximilian Graf von Lodron am 4. Januar 1823, 66 Jahre alt, in München. 46 Jahre war er im Dienst des Kurfürstentums und des Königreichs Bayern gestanden.
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Quelle: Wilhelm Weidinger: Maximilian Graf von Lodron (1757—1823) - Ein Generalkommissär im Umbruch von Bayerns Verwaltung, in: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte ZBLG9 69, (2009), 151-202
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„Freiherr von Dörnberg war als Nachfolger Graf von Lodrons der zweite Generalkreiskommissär am Emmeramsplatz. Aus dem preußischen Staatsdienst kam er aufgrund der bayerischen „Landgewinne“ zu Beginn des Jahrhunderts in den Dienst des Königreichs. Seine Versetzung von Ansbach nach Regensburg war nicht ganz freiwillig.
Konrad Heinrich Freiherr von Dörnberg wurde 1769 in Breitenbach, Kurfürstentum Hessen, geboren. 1789, im Alter von 20 Jahren, beendete er bereits sein Studium an der Universität Göttingen, vermutlich das der Jurisprudenz. Am 23. Mai 1790 trat er in den preußischen Staatsdienst ein, in das westfälische Departement des Generaldirektoriums (eine der preußischen Oberbehörden vor der Stein’schen Reform 1808). Bereits ein Jahr später wurde er Assessor bei der märkischen Kammer und beim Bergamt Hamm. 1793 stieg Dörnberg in Hamm zum königlichen Kriegs- und Domänendirektor auf (die Domänen- und Kriegskammern waren Vorläufer der preußischen Regierungsbezirke).
1795 holte ihn Karl August von Hardenberg, der Nachfolger des Freiherrn von Stein, seit 1810 Staatskanzler, ins damals preußische Fürstentum Ansbach als Vizepräsident der Kriegs- und Domänenkammer. Im Vertrag von Schön-brunn vom 15. Dezember 1805, der den 3. Koalitionskrieg mit Napoleon beendete, verlor Preußen Ansbach an das Königreich Bayern. Dörnberg ging zunächst in die preußisch gebliebene Markgrafschaft Bayreuth und stieg dort 1806 zum Präsidenten der Kriegs- und Domänenkammer auf.
Mit dem Übergang Bayreuths an das Königreich Bayern (30.6.1810) wurde Dörnberg in den bayerischen Dienst übernommen. Am 11. Oktober 1811 ernannte ihn der König zum Generalkreiskommissär des Rezatkreises (heute Mittelffanken).
Am 19. März 1817 versetzte ihn der König nach Regensburg als Generalkreiskommissär des Regenkreises. Minister von Lerchenfeld hatte beim König einige Veränderungen bei den Spitzen der Kreisbehörden angeregt, darunter auch die Versetzung Dörnbergs nach Regensburg. „Verschiedene, hinsichtlich des General Commißärs im Rezatkreis vorgekommene administrative Bemerkungen scheinen dessen Versetzung in einen anderen Reichskreis rätlich zu machen“, so der Minister. Dörnberg war in Ansbach zu offensichtlich auf seinen Vorteil bedacht. „So z. B. mussten die Fleischer ihr Fleisch, die Bäcker ihr Brot seinem Hause um einen Pfennig wohlfeiler liefern, als den anderen armen Bürgern“, berichtete Karl Heinrich Patter von Lang, seit 1815 als Kammerdirektor und zweiter Mann hinter Dörnberg in Ansbach. Lang und Dörnberg scheinen nicht gerade Freunde gewesen zu sein. Dörnberg soll weiter auch dubiose Grundstücksgeschäfte mit ihm ergebenen Landrichtern für die eigene Tasche gemacht haben. Nach der Aussage Längs wurden auf diese Weise viele Bauernhöfe zerschlagen und die Besitzer an den Bettelstab gebracht. Diese Machenschaften blieben auch in München nicht verborgen; Dörnberg war für Ansbach nicht mehr tragbar. Ihm blieb der Grund für seine Versetzung offenbar nicht verborgen; er fühlte sich durch sie zutiefst verletzt.
In Regensburg wohnte von Dörnberg im sogenannten Präsidialpalais am oberen Jakobsplatz (heute Bismarckplatz). Über seine Tätigkeit als Generalkreiskommssär ist wenig bekannt. Am 27. Mai 1819 verlas er feierlich vor den versammelten Mitgliedern der Kreisregierung die Verfassungsurkunde von 1818; dies, geschah im Spiegelsaal der Regierung.
Schon seit Jahren war er nicht mehr bei bester Gesundheit. Im Sommer 1828 hatte sich sein Zustand bedenklich verschlimmert. Schwerer Atem, Brustwassersucht und ein angeborener Herzfehler führten schließlich zu seinem Tod am 25. November 1828.
Sein Enkel Ernst Graf von Dörnberg stiftete die „Gräflich von Dörnberg’sche Waisenfondsstiftung“. Sie ist u. a. Eigentümerin des Dörnberg - Parks und des Dörnberg -Palais.
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Quelle: Wolfgang Schmidt: Die Grafen von Dörnberg und ihre Stiftung, Regensburg, 1991
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Über Arnold von Link ist verhältnismäßig wenig bekannt.
Link stammte aus Altbayern. Seit 1787, also noch zur Zeit des Kurfürstentums Bayern, war er im Staatsdienst tätig, vornehmlich in der Rheinpfalz.
1817 ist er als „Geheimer Referendär“ im Finanzministerium tätig. Im selben Jahr noch wurde er zum „Vicepräsidenten des Kreis-Rathes im Rheinkreis“ bestellt, und am 1. August 1820 auf dieselbe Stelle der Kreisregierung des Oberdonaukreises versetzt. Dort ernannte man ihn im Februar 1826 zum „Wirklichen Geheimen Reit“. Am 1. Februar 1829 kam er nach Regensburg als Generalkommissär und Präsident der Regierung des Regenkreises. Er amtierte hier nur knapp drei Jahre. Am 20. November 1830 leitete er die Konstituierung des „Historischen Vereins des Regenkreises“, wie er damals dem Namen des Kreises entsprechend hieß. Er umfasste 171 Mitglieder. Von Link setzte damit letztlich einen Kabinettsbefehl Ludwigs I. vom 29. Mai 1829 um, der „die Beförderung des Studiums der vaterländischen Geschichte“ verlangte.
Zum Jahresbeginn 1832 wurde er Generalkommissär des Oberdonaukreises.
Arnold Ritter von Link starb als Generalkommissär am 18. Januar 1838.
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Quelle: Hauptstaatsarchiv München: M Inn 35371, 35365; Str 3149;VHVR, Band 96, S. 11,
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Eduard von Schenk war der erste „echte“ Regierungspräsident der Oberpfalz; er war ein Schöngeist, seinem König zeitlebens treu ergeben. Von 1828 bis 1831 stand er an der Spitze des Innenministeriums, anschließend bis zu seinem Tod 1841 war er Regierungspräsident in Regensburg.
Dr. Eduard von Schenk wurde am 10. Oktober 1788 in Düsseldorf geboren. In Landshut studierte er Rechtswissenschaften. An der Universität lehrten damals bedeutende Wissenschaftler, so Johann Michael v. Sailer, der spätere Bischof von Regensburg, Anselm von Feuerbach, Friedrich Carl von Savigny der Begründer der Historischen Rechtsschule; bei ihm promovierte von Schenk. Seine Laufbahn im Staatsdienst des Königreiches Bayern begann er 1813 als Assessor am Stadtgericht München. 1818 wechselte er in das Justizministerium im Rang eines Geheimen Staatssekretärs. 1823 wurde er dort Generalsekretär.
Am 19. Oktober 1825 bestieg Ludwig I. den Thron. Gleich danach berief er von Schenk auf Empfehlung Michael von Sailers ins Innenministerium zum Leiter einer eigens für ihn zusammengestellten Sektion „Oberster Kirchen- und Schulrat“. Der König knüpfte an diese Berufung die Erwartung, „dass die in aller Ungeduld vorangetriebenen Projekte der grundlegenden Reform des gesamten Schulwesens, der Restituierung der katholischen Kirche, der Wiederbegründung säkularisierter Klöster und der Verlagerung der Universität Landshut nach München schnellstens durchgeführt würden.“ In dieser Zeit setzte auch der bis zum Tod von Schenks bestehende Briefwechsel mit Ludwig I. ein. Vor allem das Zurückdrängen des kalten, rationalen, aufklärerischen Gedankengutes, das Durchdringen des Staates mit christlicher Weltanschauung, gepaart mit der romantischen Grundstimmung aus Landshuter Zeiten verbanden von Schenk und König Ludwig. Die Universität Landshut wurde 1826 nach München verlegt.
Am 1. September 1828 berief der König von Schenk auf Empfehlung Bischof von Sailers nach München als Innenminister. In der drei Jahre dauernden Zeit als Minister hatte Schenk Entwicklungen bewirkt, deren Ergebnisse heute noch sichtbar sind. Zu erwähnen sind insbesondere der Rhein-Main- Donau-Kanal als fast schon mythische Verbindung der beiden großen europäischen Flüsse, die Gründung der Obersten Baubehörde, die Einrichtung des Obermedizinalausschusses als oberster Gesundheitsbehörde, die Gründung der Historischen Vereine. Anlässlich der Grundsteinlegung der Walhalla auf dem Bräuberg in Donaustauf hielt von Schenk die Festrede.
Gescheitert ist von Schenk als Innenminister im Grunde genommen an dem in Bürgerkreisen aufkommenden Liberalismus und an seiner Nibelungentreue zu Ludwig I. In den Verhandlungen des Historischen Vereins Regensburg wird über Schenk ausgeführt: „... von Natur aus ein ausgeglichener, ruhiger und zurückhaltender Charakter, fehlte ihm zum Politiker die nötige Härte. Seine politischen Triebfedern waren die Treue zum Monarchen und der Pflichtgedanke.“ Zwei Ereignisse waren es, die letztlich Schenk zum Rücktrittsangebot an den König bewogen. Der König konnte Beamten, die in die Abgeordnetenkammer gewählt waren, die Erlaubnis, in diese einzutreten, versagen. Davon machte er gegen den Rat von Schenk im Falle von fünf Abgeordneten Gebrauch. Zum anderen: Von Schenk musste auf Geheiß des Königs eine Zensurverordnung erlassen, mit der auch die öffentliche Kritik an den gegen liberale Abgeordnete gerichteten Maßnahmen unterbunden werden sollte. Beides stieß auf erheblichen Widerstand der Abgeordnetenkammer; Schenk musste geopfert werden.
Am 24. Mai 1831 ernannte ihn der König auf ausdrücklichen eigenen Wunsch zum Generalkommissär des Regenkreises. „Mit der Versetzung Eduard von Schenks nach Regensburg verengte sich sein Pflichtenkreis, das Fahrwasser wurde ruhiger, die politischen Kreise der Oberpfalz zeigten anders als Pfälzer und Franken eine bemerkenswerte altbayerische Resistenz gegen den Bazillus des westlichen Liberalismus.“ Der König hat auch in diesen Jahren bewusst oft nicht nur den literarischen und poetischen Rat, sondern auch den politischen Rat, die politische Mithilfe Eduard von Schenks gesucht, auf dessen völlig kongruente politische Grundanschauungen, auf dessen bedingungslose Treue er immer vertrauen konnte, so Wilhelm Weidinger.
Berühmt sind Schenks Ausführungen über die Oberpfälzer in einem Brief an den König. Am 20. August 1832 schreibt er: „Wahrlich, jene von der Natur so stiefmütterlich behandelte Oberpfalz, in welcher großenteils nur Hafer, Flachs Und Kartoffeln reifen, ist durch ihre Gesinnung, durch ihre Treue ein schöner Edelstein in der Krone Bayerns.“
Hier noch einige Beispiel für das Wirken von Schenks in der Oberpfalz: Wiedererrichtung von Klöstern, insbesondere von Franziskanerniederlassungen (Berching, Pfreimd, Amberg, Dietfurt); Dampfschifffahrt auf der Donau, Ludwig-Donau-Main-Kanal, Seidenraupenzucht in Regensburg.
Nicht vergessen werden soll von Schenk als Freund der Dichter und als Poet und Literat. Er pflegte Beziehungen zur gesamten damaligen literarischen Welt Deutschlands von Grillparzer bis Rückert. Sein Drama „Behsar“ ging über alle deutsche Bühnen und war 25 Jahre das Repertoirestück des Wiener Burgtheaters.
Am 26. April 1841 starb Dr. Eduard von Schenk in München nach einem Schlaganfall.
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Quelle: Wilhelm Weidinger: Eduard von Schenk, Innenminister, Regierungspräsident in Regensburg und Dichterfreund Ludwig L, Beiträge zur Geschichte und Landeskunde der Oberpfalz, Heft 30, Regensburg, 2Ö01;VHVR, Band 87, S. 40
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Freiherr von Zu-Rhein gehörte zu jenen Beamten, die das Königreich Bayern im Zug seiner territorialen Gebietszuwachse von einem früheren Dienstherrn übernommen hatte. Außerdem war er einer der wenigen, die in verschiedene Kreise als Regierungspräsident berufen wurden. Für kurze Zeit bekleidete er ein Ministeramt.
Friedrich Freiherr von Zu-Rhein wurde am 7. August 1802 in Würzburg geboren. Die Familie stammte aus dem oberrheinischen katholischen Uradel, war aber schon länger in der Gegend um Würzburg ansässig. Dort hatte die Familie verschiedene Besitzungen; so etwa gehörte ihr das Rittergut Obbach im damaligen Landgericht Werneck, im heutigen Landkreis Schweinfurt gelegen. 1773 erkannte Frankreich den Freiherrenstand der Familie an.
Friedrichs Vater, Max Joseph Freiherr von Zu-Rhein war zunächst im Fürstbistum und dann im Großherzogtum Würzburg als Rat tätig. Mit dem Übergang Würzburgs an das Königreich Bayern (1814 auf dem Wiener Kongress) übernahm ihn der König in den bayerischen Staatsdienst. Zugleich ließ Zu-Rhein sich 1816 in die bayerische Adelsmatrikel (Klasse der Freiherren) eintragen. Er hatte vier Söhne und eine Tochter. Drei Regierungspräsidenten brachte die Familie hervor. Vater Max Joseph war Generalkommissär des Untermainkreises und 1831/32 Justizminister des Königreichs. Sein jüngster Bruder Philipp leitete von 1853 bis 1870 die Regierung von Oberbayern.
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften und bestandenen Examina wurde Friedrich von Zu-Rhein 1832 zunächst Rat beim Obersten Kirchen- und Schulrat, einer 1825 eingerichteten eigenen Sektion im Innenministerium. 1838 kam er an das Oberappellationsgericht (später Bayerisches Oberstes Landesgericht). 1840 wurde er Regierungsdirektor bei der Regierung von Schwaben.
Ein Jahr später, 1841, ernannte ihn König Ludwig I. zum Regierungspräsidenten der Oberpfalz und von Regensburg.
Am 1. März 1847 holte ihn der König als Staatsrat und Ministerverweser in das Staatsministerium des Inneren für Kirchen- und Schulangelegenheiten und in das Finanzministerium. Jenes war erst im Dezember 1846 gegründet und 1847 um alle Angelegenheiten des Erziehungs- und Unterrichtswesens erweitert worden. Zugleich wurde der Oberste Kirchen- und Schulrat im Innenministerium aufgelöst. Von Zu-Rhein gehörte als liberal geltender Minister dem sog. „Kabinett der Morgenröte“ an wie auch sein niederbayerischer Kollege Johann Baptist von Zenetti. Wegen der Montez-Affäre hatten sich die konservativ-katholischen Kräfte dem König verweigert. Aber auch von Zu-Rhein wurde am 30. November 1847 wieder gestürzt. Bereits ab 1. Dezember desselben Jahres übte er seine frühere Funktion als Regierungspräsident in Regensburg wieder aus.
Von 1849 schließlich bis 1868 hatte er das Amt der Regierungspräsidenten von Unterfranken und Aschaffenburg inne. Von seinen zahlreichen Auszeichnungen seien zwei erwähnt: 1845 verlieh ihm König Ludwig I. das Comthurkreuz des königlichen Verdienstordens vom heiligen Michael und 1859 Maximilian II. das Groß-Comthurkreuz des Königlichen Verdienstordens der Bayerischen Krone.
Am 3. September 1868 trat Friedrich Freiherr von Zu-Rhein in den Ruhestand. Am 13. September 1870 starb er in Würzburg.
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Quelle: Hauptstaatsarchiv München: M Inn 36982; Str 5745; Ordensachen 12411
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„Regierungspräsident der Oberpfalz und von Regensburg war von Schrenk nur wenige Wochen im Jahr 1847. Dennoch verkörpert sein Leben eine der wechselvollsten und zugleich glanzvollsten Karrieren, die eine aus der Oberpfalz stammende Persönlichkeit im Königreich Bayern je gemacht hat: Regierungspräsident, Minister, Gesandter und Diplomat.
Karl Freiherr von Schrenk von Notzing wurde am 17. August 1806 in Wetterfeld (heute Stadt Roding) geboren.
An den Universitäten Landshut und München studierte er Rechtswissenschaften. 1830 begann er seine staatliche Laufbahn als Kanzleipraktikant am Kreis- und Stadtgericht Amberg.
1834 wurde er Landgerichtsassessor in Landshut, ein Jahr später Assessor an der Regierung des Isarkreises in München. 1838 wurde von Schrenk Regierungsrat an der Regierung von Niederbayern. Bereits 1839 versetzte man ihn an das Staatsministerium des Inneren, in den obersten Kirchen- und Schulrat. 1845 beförderte man ihn zum Ministerialrat. Noch im selben Jahr am 9. Februar ernannte ihn König Ludwig I. zum Regierungspräsidenten der Pfalz. Wieder ein Jahr später, am 27. Mai 1846, berief ihn der König an die Spitze des Justizministeriums. Bemerkenswerterweise beerbte er seinen eigenen Vater, Sebastian Freiherr von Schrenk von Notzing in diesem Amt.
Bereits nach 7 Monaten, am 24. Februar 1847, wurde von Schrenk auf eigenen Wunsch dieses Amtes enthoben. Der Grund dürfte in der Position gelegen haben, die er gegen den König in der Sache Lola Montez bezogen hatte. Mit einigen anderen Ministern hatte auch von Schrenk ein Memorandum gegen die Verleihung des Bürgerrechts an Montez unterzeichnet. Sie waren besorgt um das Ansehen der Monarchie. Das Memorandum wurde öffentlich bekannt.
Am 1. März, ernannte ihn der König zum Regierungspräsident der Oberpfalz und von Regensburg. Aber auch hier war seines Bleibens nicht lange.
Am 14. April „quieszierte“ ihn der König wieder; er schickte ihn in den einstweiligen Ruhestand.
1848 wurde von Schrenk im Wahlkreis Cham in die Nationalversammlung in der Frankfurter Paulskirche gewählt. Ein weiteres Jahr später reaktivierte nunmehr König Maximilian II. von Schrenk wieder und ernannte ihn zum Regierungspräsidenten von Niederbayern.
Zwei Jahre danach änderte sich wieder alles. Von Schrenk wurde mit Entschließung vom 21. November 1851 zum Bundestagsgesandten in Frankfurt ernannt. Dort blieb er immerhin knapp acht Jahre und nochmals von 1864-1866.
1859 kehrt er in die Staatregierung zurück als Staatsminister des Handels und der Öffentlichen Arbeit (dieses Ministerium entstand 1848). Gleichzeitig berief ihn der König auch an die Spitze des Staatsministeriums des Königlichen Hauses und des Äußeren. Schließlich übernahm von Schrenk den Vorsitz im Ministerrat.
Nach dem Tod König Maximilian II. am 10. März 1864 verteilte König Ludwig II. seine Ämter neu. Er schickte von Schrenk wieder als Bundestags-gesandten nach Frankfurt, berief ihn jedoch am 1. Oktober 1866 wieder ab, wegen des preußisch-österreichischen Krieges.
Im Herbst 1870 ernannte König Ludwig II. Freiherrn von Schrenk zum Außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister in Wien am kaiserlichen Hof.
Unter den zahlreichen Auszeichnungen, die von Schrenk erhielt, sind das Großkreuz des Verdienstordens der Bayerischen Krone hervorzuheben und das Großkreuz des Verdienstordens vom heiligen Michael.
Karl Freiherr von Schrenk von Notzing starb am 10. September 1884 in seinem Heimatort Wetterfeld.
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Quelle: Hauptstaatsarchiv München: M Inn 19794; MF 67125
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Karl Freiherr von Welden übte das Amt des Regierungspräsidenten als einer der ganz Wenigen in drei Regierungsbezirken aus. Auch führen im Jahr 1847 im Kreis Oberpfalz und von Regensburg drei verschiedene Persönlichkeiten dieses Amt.
Von Welden wurde am 11. Juni 1801 im unterfränkischen Schonungen (heute Landkreis Schweinfurt) geboren. Sein Vater Constantin Ludwig Freiherr von Welden war Oberappellationsgerichtspräsident. Von 1814 bis 1832 bekleidete er das Amt des Generalkreiskommissärs des Obermainkreises, dem Vorläufer des heutigen Regierungsbezirks Oberfranken.
Nach Abschluss seines Jura-Studiums in Göttingen und einem hervorragenden Staatskonkurs begann Karl Freiherr von Welden seine Laufbahn als „Kanzley- Accessist“ an der königlichen Regierung des Obermainkreises. 1831 wurde er Assessor in München an der Regierung des Isarkreises; dort beförderte man ihn auch zum Regierungsrat (1836).
Am 17. März 1847 - die Regierungsbezirke hatten von Ludwig I. mittlerweile ihre heutigen Namen erhalten - wurde er Regierungsdirektor und damit Leiter einer Kammer an der Regierung der Oberpfalz und von Regensburg.
Knapp anderthalb Monate später (1. Mai) berief ihn der König zum Regierungspräsidenten des Kreises. Der eigentliche Amtsinhaber, Friedrich Freiherr von Zu-Rhein, wurde von König Ludwig I. an die Spitze des Innenministeriums geholt.
Als dieser nach dem Sturz des Kabinetts am 30. November 1847 nach Regensburg zurückkehrte, übernahm von Welden das Amt des Regierungspräsidenten von Mittelfranken und ab 1849 das von Schwaben und Neuburg. Die Gründe für diesen Wechsel konnten nicht in Erfahrung gebracht werden.
Am 1. Januar 1850 verlieh ihm der bayerische König Maximilian II. das Comturkreuz des Königlichen Verdienstordens vom heiligen Michael.
Dr. Karl Freiherr von Welden starb am 24. Juli 1857 als Regierungspräsident von Schwaben und Neuburg.
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Quelle: Hauptstaatsarchiv München: M Inn 39598; Ordensachen 14896
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Carl Joseph Freiherr von Künsherg-Langenstadt hat an der Regierung von Niederbayern als Regierungspräsident Dienst getan, ohne in dieses Amt endgültig berufen zu werden. Stattdessen wurde er später zum Vizepräsidenten bestellt, da König Ludwig I. den früheren Regierungspräsident von Niederbayern, Johann Baptist von Zenetti, auf dessen Ersuchen wieder nach Landshut versetzte. Von Zenetti war kurze Zeit bayerischer Innenminister, scheiterte aber an den Intrigen um Lola Montez. Das alles geschah 1847.
Von Künsherg-Langenstadt wurde am 21. Februar 1799 in Bamberg geboren. Nach einem vorzüglichen Abschluss seines Jurastudiums praktizierte er am Herrschaftsgericht in Banz und am Landgericht Bamberg II. Den Concurs 1823 bestand er mit der Note „vorzüglich“. Anschließend begann er als Kanzleiakzessist an der Regierung des Obermainkreises.
Über eine Tätigkeit als Ratsakzessist an der Regierung des Isarkreises in München 1828, kam er im gleichen Jahr noch an das bayerische Innenministerium. Nach Tätigkeiten am Landgericht Aschaffenburg und an der Regierung des Obermainkreises in Bayreuth wurde von Künsberg-Langenstadt 1832 Landrichter in Bad Brückenau. Zum 1. Januar 1838 wurde er als Regierungsrat an die Regierung der Oberpfalz und von Regensburg versetzt, ziemlich genau ein Jahr später, an jene von Oberfranken. Auf eigenen Wunsch kam er zum Jahresanfang 1847 an die Regierung von Niederbayern nach Landshut. Bereits zum 1. April, also nach gut zweimonatiger Anwesenheit in Landshut, machte ihn König Ludwig I. zum provisorischen Regierungspräsidenten. Den bis dahin amtierenden Regierungspräsidenten Johann Baptist von Zenetti hatte König Ludwig mit Beginn des Jahres 1847 ins „Kabinett der Morgenröte berufen.
Im Dezember 1847 kehrte von Zenetti nach Landshut zurück. Man kann sich vorstellen, wie tief die Enttäuschung von Künsbergs war, als am 30. November ein Schreiben aus München ihm die Stelle des Vizepräsidenten übertrug unter Enthebung von der bisherigen Stelle als Präsident und unter Einziehung der dazu gehörigen Vergütung. Es erschien nahezu zwangsläufig, dass sich von Künsberg 1848 um die Präsidentenstelle bei einer anderen Regierung bewarb.
Zum l. Juli 1849 ernannte ihn König Maximilian II. zum Regierungspräsidenten der Oberpfalz und von Regensburg. Vom 4. Juni bis 4. Juli 1850 unternahm von Künsberg eine ausgedehnte Visitationsreise in seinem Regierungsbezirk. Sie führte ihn u. a. zu den Landgerichten Wörth, Cham, Waldmünchen, Nabburg und Burglengenfeld. Am 26. Juni 1856 verlieh ihm die Stadt Regensburg das Ehrenbürgerrecht für seine Verdienste um die Feuerwehr und das Triftwesen.
In den Akten finden sich viele Gesuche von Künsbergs um Beförderung und Versetzung, etwa um eine Präsidentenstelle an einem Appellationsgericht' Im Schreiben vom 18. April 1848 wurde dieses Gesuch abgelehnt, mit der Begründung, dass er von der Justiz zu weit entfernt sei. Ein Brief ohne Absender schildert ihn als intelligent, meint aber ein „weniger adelsstolzer Regierungspräsident“ sei für die Oberpfalz besser.
Regierungspräsident von Künsberg-Langenstadt war häufig wegen Krankheit abwesend.
Am 3. Januar 1863 teilte die Stadt Bamberg - er hielt sich zum Jahreswechsel in seiner Geburtsstadt auf — dem Innenministerium mit, dass Freiherr von Künsberg-Langenstadt am 2. Januar verstorben war.
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Quelle: Hauptstaatsarchiv München: M Inn 36689; Annemarie Liebler, Im Stammland von Raute und Panther-Geschichte der Regierung von Niederbayern, München 2008, S.62f.
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Maximilian von Gutschneider blickte auf eine sehr lange Laufbahn in der staatlichen Verwaltung zurück, auf 46 Jahre. Er kann wohl als ein Beispiel dafür gelten, dass man im bayerischen Staatsdienst auch ohne adlige Abstammung vorwärtskommen konnte.
Max von Gutschneider wurde 1797 in München geboren.
Sein Vater war als Bürodiener und Hausmeister tätig. Von 1816 bis 1820 studierte Max von Gutschneider an den Universitäten in Landshut und Würzburg Rechtswissenschaften. Den Staatskonkurs schloss er hervorragend ab. Seine Laufbahn im Außendienst begann er am Landgericht Kronach, zwischen 1823 und 1829 zunächst als zweiter und später als erster Assessor.
Am Landgericht Neustadt an der Aisch, seiner nächsten Station, war er von 1830 an als „Criminaladjunkt“ beschäftigt. Ab Januar 1840 bekleidete er das Amt des Landrichters in Wegscheid, nahe der Grenze zu Österreich. Von Gutschneider war von 1823 bis 1848 auf der unteren staatlichen Verwaltungsebene tätig. So ist es gut nachvollziehbar, dass er viele Gesuche um Versetzung und Beförderung an das Innenministerium gerichtet hat. 1848 endlich wurde von Gutschneider als Regierungsrat an die Regierung von Oberfranken versetzt, am 16. Januar 1852 als Regierungsdirektor und damit als Leiter einer Kammer an die Regierung von Mittelfanken.
1854 hob ihn König Maximilian II. in den Adelstand. Im selben Jahr berief er ihn zum Regierungspräsidenten von Mittelfranken.
Am 1. Mai 1863 wurde Gutschneider in sein Amt an der Regierung der Oberpfalz und von Regensburg eingeführt. Hier blieb er bis zu seinem Ruhestand am 3. September 1868. Nach 46 Jahren endete eine der erstaunlichsten Karrieren eines Regierungspräsidenten in der Geschichte der bayerischen Verwaltung. Es ist gut denkbar, dass die Liberalisierung, die mit der „bürgerlichen“ Revolution von 1848 einherging, Gutschneiders Laufbahn förderlich war. Er war von bürgerlicher Herkunft und erreichte dennoch ein hohes Staatsamt.
Sein späteres Leben ist begleitet von einer größeren Zahl von Auszeichnungen. Die bemerkenswerteste stellt die Verleihung des Titels „Staatsrat im außerordentlichen Dienst“ am 4. April 1872 dar. Sie wurde üblicherweise nur Ministern verliehen. König Ludwig II. würdigte damit von Gutschneiders Eintritt in die Verwaltung vor 50 Jahren.
Außerdem erhielt er 1852 noch folgende Auszeichnungen: das Ritterkreuz des Verdienstordens des heiligen Michael und das Ritterkreuz des österreichischen Leopoldordens. Später kamen noch das Comturkreuz I. Klasse des königlich-sächsischen Albrechtordens hinzu, sowie das Comturkreuz des Verdienstordens der Bayerischen Krone.
1874 ist Regierungspräsident Maximilian von Gutschneider in München gestorben.
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Quelle: Hauptstaatsarchiv München: M Inn 36754
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Von Pracher übte das Amt des Regierungspräsidenten 20 Jahre aus. Bis heute kann kein Regierungspräsident der Oberpfalz auf eine längere Dienstzeit zurückblicken. Mit Max von Pracher wurde eine weitere Persönlichkeit zum Regierungspräsidenten der Oberpfalz und von Regensburg berufen, die nicht aus dem Adelsstand kam. Erst 1869 hob ihn König Ludwig II. in den Adelsstand.
Max von Pracher wurde am 9. Dezember 1819 in Straubing geboren. Sem Vater bekleidete den Rang eines Kreis- und Stadtgerichtsdirektors. Nach dem Abitur am Königlich bayerischen alten Gymnasium in München (1837) studierte Max von Pracher Rechtswissenschaften an der Universität München. In der Abschlussprüfung 1841 erzielte Pracher das Prädikat „befähigt“; den Staatskonkurs schloss er 1843 mit hervorragendem Ergebnis ab.
Bis Mai 1844 war er dann am Stadt- und Kreisgericht München tätig, anschließend (1847) an der Regierung von Oberbayern als Regierungsakzessist. Nachdem man ihm dort eine „vorzügliche Befähigung“ bescheinigt hatte, bekam er die sog. Regierungssekretärsstelle II. Bereits ein Jahr später, am 1. Juni 1848, wurde er Ministerialsekretär II. Klasse im Staatsministerium des Inneren für Kirchen- und Schulangelegenheiten, dem heutigen Kultusministerium. Ein gutes Jahr später, im August 1849 wechselte er als Regie-rungsassessor in das Staatsministerium des Inneren. 1852 wurde er zum Geheimen Sekretär befördert, 1856 zum Regierungsrat, 1862 schließlich zum Ministerialrat. Am 14. September 1868 folgte er Maximilian von Gutschneider als Regierungspräsident der Oberpfalz und von Regensburg nach.
Von Pracher leitete die erste öffentliche Sitzung des „Landrathes der Oberpfalz und von Regensburg“ am 3. Dezember 1875, das Vorgängerorgan des heutigen Bezirkstages. Das Regensburger Tagblatt berichtete am 5. Dezember ausführlich darüber.
Bemerkenswert ist der Umstand, dass von Pracher am 4. April 1859 das Staatsministerium um die Einwilligung bat, Albertine Zenetti heiraten zu dürfen; sie wurde ihm erteilt.
Am 29. Dezember 1877 hat ihm König Ludwig II. den Verdienstorden des heiligen Michael I. Klasse verliehen.
Max von Pracher starb am 1. September 1888 als Regierungspräsident der Oberpfalz und von Regensburg.
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Quelle: Hauptstaatsarchiv München: M Inn 36650.
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Friedrich von Zieglers Laufbahn im Staatsdienst stellt sich, für die Nachwelt zumindest, als ausgesprochen ungewöhnlich und deshalb interessant dar. Er diente von 1877 bis 1879, und nochmals von 1880 bis!883 König Ludwig II. als Kabinettssekretär. Von Ziegler war damit im Spannungsfeld zwischen dem König, der Regierung und dem Landtag tätig. „In seiner Funktion als Sekretär, ... wird Friedrich von Ziegler neben seinem Vorgänger Eisenhart als einflussreichster Mann im damaligen Königreich eingeschätzt.“
Friedrich von Ziegler wurde am 1. März 1839 in München geboren. Sein Vater war Offizier in der bayerischen Armee und 1819 in den Adelsstand erhoben worden. Seine Mutter entstammte dem Münchner Patriziat. „Die Herkunft seiner Eltern scheint Friedrich von Ziegler nicht unwesentlich geprägt zu haben, sein oft konstatiertes selbstsicheres, gewandtes Auftreten im Beruf ebenso wie im gesellschaftlichen Leben, sowie sein großes Interesse an Kunst und Kultur dürften im Standesbewusstsein der Mutter ... ebenso ihren Ursprung haben, wie im Selbstbewusstsein des Vaters wegen seines gesellschaftlichen Aufstiegs in höchste adelige Kreise.“ Dennoch galt von Ziegler als „Exponent des liberalen Bürgertums.“
Nach dem Abitur am Ludwigsgymnasium studierte er Jura in München. Er war offensichtlich Mitglied im Akademischen Gesangsverein. 1862 erzielte er ein glänzendes Examensergebnis. Nachdem er kurze Zeit bei einem Anwalt tätig war, begann er 1866 als Akzessist beim Bezirksgericht München links der Isar. Zugleich arbeitete er hilfsweise im Direktorium des Appellationsgerichts von Oberbayern. Nach einem kurzen Promotionsurlaub 1868 begann Dr. von Ziegler am 1. Januar 1870 als Aushilfe im Justizministerium. Im Mai 1871 wurde er als Staatsanwaltsvertreter an das Bezirksgericht in Augsburg versetzt. Dort wurden seine Fähigkeiten schnell erkannt; man bescheinigte ihm u. a. „ausgezeichnete Anlagen, scharfes und schnelles und richtiges Urteil, umfangreiche Kenntnisse“. Dort muss auch der Kabinettssekretär König Ludwig II., August von Eisenhart, auf ihn aufmerksam geworden sein. Am 12. Februar 1872 berief er Dr. von Ziegler bereits in das königliche Sekretariat. Zugleich wurde er im August an das Stadtgericht München links der Isar versetzt als „Assessor extra statum“. Er wurde zwar vom Dienst freigestellt, aber 1874 zum IV, 1875 zum III. und 1876 schließlich zum II. Staatsanwalt des Gerichts befördert. 1876 ernannte ihn Ludwig II. zum Legationsrat extra statum.
Am 1. Januar 1877 berief ihn der König schließlich zum Kabinettssekretär, nachdem er von Eisenhart entlassen hatte. „Wenn Ludwig ihn anfangs auch nur mangels Alternativen duldete, war er vom schöngeistigen Ziegler bald so angetan, dass sie sich gegenseitig Briefe und Gedichte ... widmeten und Ludwig seinem Sekretär sogar das „Du“ anbot.“ Friedrich von Ziegler verstand es offenbar hervorragend, die Wünsche der Kabinettssekretäre und der Minister bereits im Vorfeld abzustimmen und so Auseinandersetzungen zu vermeiden. Dennoch war er nicht wirklich glücklich in dieser herausgehobenen Position. Insbesondere die immer länger dauernden Abwesenheiten des Königs von München und seine zunehmende Unberechenbarkeit machten von Ziegler zu schaffen. Er musste ja immer in Reichweite des Königs sein. Seit November 1877 Ministerialrat, entließ ihn der König am 11. November 1879 auf sein Ersuchen hin äußerst ungern. Dr. Ziegler wechselte ins Innenministerium.
Bereits ein halbes Jahr später, am 29. Mai 1880 holte ihn Ludwig II. zurück. Mit dem sich verschlechternden Zustand des Königs wurden naturgemäß die Arbeitsbedingungen für den Kabinettsekretär immer schwieriger. 1883 wurde von Ziegler erneut auf eigenen Wunsch aus dieser Position entlassen. Dies geschah allerdings gegen den Willen der Regierung, die gerade in dieser schwierigen Zeit die ausgleichende Art Zieglers für unentbehrlich hielt.
Dr. von Ziegler wurde am 9. August 1883 Ministerialrat im Staatsministerium des Inneren für Kirchen- und Schulangelegenheiten. Als Vertreter des Ministers schließlich erhielt er 1886 den Rang eines Staatsrats im Ordentlichen Dienst.
Am 1. November 1888 wurde Friedrich von Ziegler zum Regierungspräsidenten der Oberpfalz und von Regensburg ernannt und zum Staatsrat im Außerordentlichen Dienst. Offenbar verabschiedete sich von Ziegler nur schweren Herzens aus München.
Denn er bewarb sich nach dem Tod des Regierungspräsidenten von Oberbayern, Sigmund Freiherr von Pfeufer, am 23. September 1894 um dessen Nachfolge und trat sie am 1. November des Jahres an.
Aus der großen Zahl seiner Auszeichnungen seien nur zwei herausgehoben: Comthurkreuz des österreichischen Franz Joseph - Ordens (1884), Grosscomthurkreuz des Verdienstordens der Bayerischen Krone (1897).
Friedrich von Ziegler hatte schon seit längerer Zeit an einem Nierenleiden, auch wenn sich zwischenzeitlich immer wieder Besserungen einstellten. So wurde er am l. Juni 1897 auf eigenen Wunsch in den vorzeitigen Ruhestand versetzt.
Er starb nur wenige Tage später am 9. Juni 1897 in München.
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Quelle: 1 Alle Zitate: Stephan Deutinger: Die Regierungspräsidenten von Oberbayern im 19. und 20. Jahrhundert, München 2005, S. 185 ff.; Hauptstaatsarchiv München: M Inn 36980; MF 44478; StaatsR 7393
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Mit Graf Fugger von Kirchberg und Weissenborn wurde nach dem aus München stammenden Dr. Friedrich von Ziegler eine Persönlichkeit Regierungspräsident, die aus pfälzischem Adel stammte. Mehrmals in seiner Laufbahn wechselte er zwischen der Pfalz und Bayern.
Graf Fugger von Kirchberg und Weissenborn wurde am 20 Juni 1829 auf Schloss Kirchberg im Königreich Württemberg geboren. Er studierte Rechtswissenschaften in München und Berlin. Den Staatskonkurs bestand er 1853 hervorragend. Im Juni 1855 begann er als Akzessist an der Regierung von Oberbayern, einen Monat später übte er dieselbe Funktion in Speyer an der Regierung der Pfalz aus; die Pfalz gehörte von 1816 bis 1946 zum Königreich bzw. zum Freistaat Bayern. Nach 17 Monaten wurde er im Dezember 1856 Landcomissariatsactuar in Cusel in der Pfalz. Nach einer Tätigkeit als Regierungsassessor an der Regierung von Schwaben und Neuburg, 1858, bestellte man ihn am 15. Juni 1862 zum Bezirksamtmann von Neuburg a. d. Donau. 1869 kehrte er, nunmehr Regierungsrat, an die Regierung der Pfalz zurück. Hier hat er sich besondere Verdienste um die Bekämpfung der Choleraepidemie erworben. 1880 kam er an die Regierung von Oberbayern, bevor er 1884 als Regierungsdirektor und damit als Leiter einer Kammer an die Regierung in Speyer zurückkehrte. 1881 war Graf Fugger auch Landtagsund Kreistagsabgeordneter. 1887 wurde er wieder an die Regierung von Oberbayern versetzt, ebenfalls als Leiter einer Kammer.
Am 1. November 1894 folgte er Dr. Friedrich von Ziegler als Regierungspräsident der Oberpfalz und von Regensburg nach. In einer Stellungnahme des bayerischen Innenministers Max Freiherr von Feihtzsch vom 2. August 1894 zu den für dieses Amt infrage kommenden Kandidaten - sie ging an seine Königliche Hoheit Prinzregent Luitpold - war über Graf Fugger zu lesen: „Graf Fugger besitzt die für die Stelle eines Regierungspräsidenten erforderlichen Eigenschaften; er hat seine Befähigung für die Leitung eines Regierungsbezirkes dadurch erprobt, dass er während der in den letzten Jahren aufgetretenen oftmaligen und lange andauernden Erkrankungen und Beurlaubung des königlichen Regierungspräsidenten Freiherr von Pfeufer die Verwaltung des größten Regierungsbezirkes Oberbayern in vollkommen zufriedenstellender Weise bestätigt hat.“ Er sei der Dienstälteste unter allen, für eine Regierungspräsidentenstelle infrage kommenden Bewerbern.
Regierungspräsident Graf Fugger starb am 5. April 1899, noch nicht 64 Jahre alt, in Heidelberg.
Graf Fugger erhielt folgende Orden: den persischen Sonnen- und Löwenorden, das Rutterkreuz des Verdienstordens der Königlichen Krone.
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Quelle: Hauptstaatsarchiv München: M Inn 36736
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Mit von Lutz kam erstmals eine Persönlichkeit in das Amt, die vorher am damals noch jungen königlichen Verwaltungsgerichtshof als Verwaltungsrichter tätig war.
Karl Theodor von Lutz wurde am 15. Januar 1842 in Würzburg geboren. Nach dem Studium in Würzburg beendete er dort 1866 auch den Staatskonkurs. Von 1870 bis 1872 war er an der Regierung von Unterfranken tätig, bevor er im selben Jahr erst am Bezirksamt in Ebern, Unterfranken, und dann im niederbayerischen Pfarrkirchen tätig war. Neun Jahre später, 1881, wurde er als Assessor in das Polizeireferat der Regierung von Niederbayern versetzt.
Am 1. Oktober 1885 übernahm Karl Theodor von Lutz das Bezirksamt in Kronach, Oberfranken. Dort gab es offenbar einiges in Ordnung zu bringen. Jedenfalls stellte Regierungspräsident von Burchtorff anlässlich einer Inspektionsreise in einem Vermerk vom 5. Mai 1886 fest: „Der königliche Bezirksamtmann Carl Theodor Lutz, welcher mich gleich nach meiner Ankunft im Gasthofe aufsuchte, ist ein sehr eifriger, kenntnisreicher Beamter von guter Repräsentationsgabe. Sein Fleiß ist eminent und sein Bestreben, das verwahrloste Amt in Ordnung zu bringen, oder wie gesagt, zu einem Musteramte zu gestalten, verdient volle Anerkennung und hat auch bereits, wenigstens in den äußeren Verhältnissen, gute Früchte getragen. Es herrscht nunmehr Ordnung, Pünktlichkeit und Reinlichkeit im Amte. ... Auch die vielen Geschäftsrückstände sind größtenteils aufgearbeitet. ... Die Bürostunden, welche unter der früheren Amtsverwaltung auf die Zeit reduziert wurden, in welchen kein Licht gebrannt werden musste, werden jetzt eingehalten und nach Bedürfnis ausgedehnt.“ Bereits ein Jahr später wurde das Amt wieder inspiziert. Der königliche Regierungsdirektor von Gößinger nennt Lutz in seinen Konstatierungen“ einen eifrigen, befähigten Beamten, der Lebensklugheit besitzt und sich nach allen Seiten großer Beliebtheit erfreut. Ende der 80er Jahre vertrat von Lutz den Walalkreis Hof im Landtag.
Bereits nach zwei Jahren, 1887, kam von Lutz als Regierungsrat an die Regierung nach Regensburg. Von 1893 bis 1897 war er am königlichen Verwaltungsgerichtshof tätig, zunächst als II. Staatsanwalt und ab 1894 als Rat. 1897 wurde er Regierungsdirektor an der Regierung von Oberfranken.
Am 1. Juni 1899 wurde er Regierungspräsident der Oberpfalz und von Regensburg.
Am 3. September 1900 verlieh ihm Prinzregent Luitpold den Verdienstorden der Krone Bayerns. Zugleich erhob er ihn in den Adelsstand. 1903 erhielt er den Verdienstorden des heiligen Michael II. Klasse.
Am 25. April 1905 starb von Lutz als Regierungspräsident in Regensburg.
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Quelle: Hauptstaatsarchiv München: M Inn 36819
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Friedrich Ritter von Brettreich war einer der drei Oberpfälzer Regierungspräsidenten, die auch in das Amt des Innenministers berufen wurden. Er war überhaupt der letzte Innenminister des Königreichs Bayern; in diesem Amt erlebte er am 8. November 1918 die Abschaffung der Monarchie durch Kurt Eisner und die Ausrufung des Freistaats Bayern.
Friedrich Brettreich wurde am 25. Dezember 1858 in Bamberg als Sohn eines Fürstlich Thurn- und Taxischen Domänendirektors geboren. Sein Jurastudium schloss er 1880 in Würzburg ab, den Staatskonkurs 1884. Seine Beamtenlaufbahn begann er in Regensburg; hier war er kurze Zeit am Bezirksamt, am Landgericht und als Polizeikommissär tätig. 1885 versetzte man ihn an das Bezirksamt Viechtach. Dort begann er auch seine freiwillige militärische Laufbahn; er brachte es immerhin zum Landwehrbezirksoffizier der 2. Landwehrkompanie Viechtach. 1890/91 wurde er sogar „second Leutenant“ der Landwehr. Seinen Versetzungsgesuchen entsprach man, indem man ihn ab 16. März 1889 in das bayerische Innenministerium berief. Ein Jahr später wurde er dort zum Regierungsassessor befördert. Seine Aufgaben im Ministerialdienst umfassten vor allem die Tätigkeit als Protokollführer im Ober-Medizinalausschuss - und wohl weitgehend selbstständig - die Redaktion des Amtsblattes.
1895 kam er für ein gutes Jahr als Bezirksamtmann nach Sonthofen im Allgäu, bevor er 1896 als Regierungsrat in das Innenministerium zurückkehrte. Im August 1900 wurde er zum Oberregierungsrat befördert, drei Jahre später zum Ministerialrat.
Im Innenministerium erfuhr Brettreich seine besondere Prägung, ihm wurde der Aufgabenbereich Landwirtschaft übertragen (das Landwirtschaftsministerium entstand erst am 1. April 1919). In dieser Eigenschaft nahm er auch 1900 an der Pariser Weltausstellung teil und vertrat dort das Königreich Bayern. Zu seinen Zuständigkeiten zählte auch die „Moorkulturstelle“ in Landshut. 1903 unternahm er mit dienstlicher Genehmigung eine zweimonatige Reise in die Vereinigten Staaten von Amerika. Vermutlich standen ebenfalls landwirtschaftliche Fragen im Mittelpunkt. Vor diesem Hintergrund ist wohl auch die Verleihung der Ehrendoktorwürde zu sehen, mit welcher ihn - damals bereits Innenminister - die landwirtschaftliche Abteilung der Technischen Hochschule München 1910 auszeichnete.
Am 1. Juni 1905 wurde er als Regierungspräsident an die Regierung der Oberpfalz und von Regensburg berufen. Doch keine zwei Jahre später, am 4. April 1907, wurde er Innenminister des Königreichs Bayern. Als Regierungspräsident erhielt er zwei Auszeichnungen, die in der damaligen Zeit von großer Bedeutung waren, weil sie neben ihrer gesellschaftlichen Bedeutung auch eine politische Wertschätzung ausdrückten. Am 4. Juni 1906 erhob ihn Prinzregent Luitpold in den Adelsstand als Friedrich Butter von Brettreich; einen Tag vor Weihnachten 1906 verlieh er ihm den Titel „Exzellenz“.
Als Innenminister folgte er dem inzwischen 73jährigen Freiherrn Maximilian von Feilitzsch. Zugleich wurde er Staatsrat im Ordentlichen Dienst. In seiner Amtszeit vertrat er auch das Königreich als Bevollmächtigter im deutschen Bundesrat.
Knapp 5 Jahre später, am 11. Februar 1912, trat von Brettreich in den Ruhestand. Am Jahresbeginn 1913 übernahm er dennoch die Stelle des Regierungspräsidenten von Unterfranken. Ein Motiv für diese Amtsübernahme war die „Erleichterung der Pensionskasse“, wie es im Personalakt hieß; er wollte dem Staat sparen helfen.
1916, mitten im 1. Weltkrieg, holte ihn König Ludwig III. noch einmal als Innenminister in die Regierung. Dort blieb er bis zur Ausrufung des Freistaates Bayern. Seine Rolle, die er in der (Nicht-)Verteidigung der Monarchie bei Eisners Revolution gespielt hat, ist allerdings umstritten. Immerhin soll von Brettreich am Abend des 7. November König Ludwig III. die unverzügliche Flucht aus München geraten haben. Auch führte der „königliche“ bisherige Innenminister am 9. November seinen Nachfolger, den Parteivorsitzenden der bayerischen Mehrheitssozialisten, Erhard Auer, souverän in sein Amt ein.
Welche politischen Wechsel von Brettreich erlebte, mag auch der Umstand verdeutlichen, dass der erste nationalsozialistische Innenminister in Bayern, Adolf Wagner, ihm am 24. Dezember 1933 zu seinem 75. Geburtstag gratulierte und mit „Heil Hitler“ grüßte.
Unter den zahlreichen Orden, die von Brettreich verliehen wurden, mögen zwei besonders erwähnt werden: der Königlich-preußische Kronenorden I. Klasse und das Großkreuz des Verdienstordens der Bayerischen Krone.
Dr. Friedrich Ritter von Brettreich starb im 80. Lebensjahr auf einer Kreuzfahrt durch das östliche Mittelmeer am 21. März 1938 an Bord des Dampfers „Milwaukee“.
Von Brettreichs besondere Beziehung zu Regensburg: Er heiratete Auguste Hendschel aus Regensburg, deren Vater eine Fabrik betrieb. Ihre Mutter Elise war eine geborene Rehbach. Die Familie Rehbach betrieb bis 1934 eine Bleistiftfabrik im früheren Deutschordenshaus, heute ein Gebäude der Regierung der Oberpfalz.
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Quelle: Hauptstaatsarchiv München: M Inn 64101; Str 8123; Manfred Trend: Die Geschichte des modernen Bayern, Königreich und Freistaat, München 2006, S. 166f.; Peter Koch: 200 Jahre Bayerisches Staatsminsterium des Inneren — Eine Behörde für Bayern, München 2006, S. 64 f, 67, 82
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Regierungspräsident Freiherr von Aretin stammt aus einem alten bayerischen Geschlecht. Er mag als Beispiel dafür dienen, in welchem Umfang das Königreich seine Beamten quer durch Bayern versetzte. Von Aretin war während seiner Laufbahn in fünf der 8 bayerischen Kreise eingesetzt. An der Spitze der Regierung erlebte er die Endzeit des Kaiser- bzw. Königreichs und drei Jahre des 1. Weltkriegs. 1917 trat er in den Ruhestand.
Anton Freiherr von Aretin wurde 1847 in Haidenburg bei Vilshofen, heute Gemeinde Aldersbach, geboren. Sein Vater Peter Karl Freiherr von Aretin war Gutsbesitzer und Reichsrat, seine Mutter Franziska eine Freiin von Gumppenberg. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in München und dem Staatskonkurs begann er seine Laufbahn an der Regierung von Oberbayern. Anschließend war er an vier verschiedenen Bezirksämtern tätig, Neuburg a. d. Donau, Eggenfelden, Bad Kissingen und Berchtesgaden. 1882 heiratete er Anna Maria Prinzessin von der Leyen und zu Hohengeroldseck, Tochter des Fürsten Phillip von der Leyen. 1893 wurde Aretin als Regierungsrat an die Regierung von Niederbayern versetzt, 1905 als Regierungsdirektor und Leiter einer Kammer an die Regierung von Schwaben.
Am 1. Mai 1907 berief ihn Prinzregent Luitpold zum Regierungspräsidenten der Oberpfalz und von Regensburg. 1909 verlieh er ihm den Titel „Exzellenz“. Am 1. September 1917 trat Freiherr von Aretin in den Ruhestand. Wenige Tage vorher, am 20. August, hatte ihm König Ludwig III. den Stern des Verdienstordens vom heiligen Michael verliehen.
Regierungspräsident Anton Freiherr von Aretin starb 1921 in München.
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Quelle: Hauptstaatsarchiv München M Inn 64009; MF 60 297
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„Freiherr von Gumppenberg-Peuerbach verkörpert mit seinem Amt den Übergang von der Monarchie zum Freistaat Bayern. Er kam gut einen Monat vor der Ausrufung des Freistaats durch Kurt Eisner (8.11.1918) als Regierungspräsident nach Regensburg; diese Position war seit dem Eintritt von Anton Freiherr von Aretin in den Ruhestand nicht besetzt worden. Welch schwierige Zeiten der Regierungspräsident zu meistern hatte, zeigen seine eindringlichen Berichte an das Innenministerium.
Hubert Freiherr von Gumppenberg wurde 1855 in München geboren. Sein Vater bekleidete den Rang eines Generalleutnants in der bayerischen Armee, seine Mutter Theresia Freiin von Brand zu Neidstein stammte aus der Oberpfalz. Nachdem er sein Jurastudium und danach den Staatskonkurs erfolgreich abgeschlossen hatte, begann er seine Laufbahn als Beamter am Bezirksamt Bergzabern in der Pfalz. Von dort wurde er an die Regierung von Schwaben und Neuburg nach Augsburg versetzt, anschließend an das Bezirksamt Wasserburg. 1897 wurde er Regierungsrat an der Regierung von Unterfranken, 5 Jahre später Regierungsdirektor an der Regierung von Niederbayern in Landshut.
Am 1. Oktober 1918 berief ihn König Ludwig III. als Regierungspräsident der Oberpfalz und von Regensburg.
Die großen Aufgaben der Regierungspräsidenten bildeten nach dem Ende des 1. Weltkriegs am 11. November 1918 die Lebensmittelbewirtschaftung und die Demobilmachung. Nach wie vor hatten die Regierungspräsidenten dem Innenminister im 14tägigen Rhythmus zu berichten. Die Berichte von Gumppenberg-Peuerbachs an das Innenministerium u. a. auch über die politische Stimmung im Regierungsbezirk zeichnen sich durch eine leidenschaftliche Vortragsweise aus, der es aber dennoch weder an Genauigkeit noch an plastischer und gewählter Sprache mangelt. So schreibt er am 14. April 1919: „Die Räterepublik hat in der Oberpfalz mit Ausnahme der größeren Städte (Anmerkung des Verf.: Amberg und Burglengenfeld) schon bei ihrer Verkündigung nur geringen Widerhall gefunden und ist jetzt nirgends mehr anerkannt. In den kleineren Städten und ländlichen Bezirken stellte sich überall der Bauernrat der Einführung entgegen, während in den größeren Städten der Soldatenrat das ausschlaggebende Element bildete.“ Weiter berichtete er, dass in Regensburg eine Versammlung auf dem Neupfarrplatz am 7. April die Räterepublik ausgerufen habe, und dass man der Beamtenschaft die bedingungslose Anerkennung der neuen Staatsform an gesonnen habe. Die Kreisarbeiterräte verlangten Einsicht in den Ein- und Auslauf, sowie die Mitzeichnung aller Regierungsentschließungen und Verhandlungen. Der Regierungspräsident habe dies ebenso verweigert wie die Mehrzahl der unterstellten Beamten. Schließlich hätten die Kreisarbeiterräte auf eine Änderung der bisherigen Verhältnisse verzichtet.
Dieser Teil des Berichtes schließt damit, dass am 11. April bereits der Umschwung eingetreten sei, seitdem bewegt sich alles wieder in alten Gleisen.“ (Hintergrund: Am 18. März 1919 wurde Johannes Hoffmann (SPD), der bereits dem 1. Kabinett Kurt Eisner als Kultusminister angehört hatte, vom Landtag zum Ministerpräsidenten gewählt. Die extreme Linke fühlte sich im neuen Kabinett nicht ausreichend vertreten. Mit der Ausrufung der Räterepublik am 7. April in München sollte der Landtag ausgeschaltet und die Regierung Hoffmann gestürzt werden. Die Regierung floh daraufhin am selben Tag nach Bamberg, dorthin gingen auch die Berichte.
Sie kehrte am 6. Mai 1919 nach München zurück. Bereits am 22. Februar, einen Tag nach der Ermordung Kurt Eisners, hatte der Zentralrat der Arbeiter-, Soldaten- und Bauernräte die Einführung der Räterepublik beschlossen.)
Ein weiteres sehr aufschlussreiches Beispiel für die Übermittlung der damaligen Stimmung liefert Regierungspräsident von Gumppenberg knapp 5 Wochen später. Unter dem Datum des 19. Mai 1919 führt er aus: „Die Stimmung ist ohnehin in allen Kreisen angesichts der harten Friedensbedingungen, der steigenden Kohlenot, des befürchteten Staatsbankrotts, und unserer militärischen Ohnmacht eine äußerst gedrückte und es wird nahezu übermenschlicher Anstrengungen bedürfen, um unser Land vor neuen Unruhen und Aufständen zu bewahren.“
Am 22. September 1919 berichtet der Regierungspräsident: Die Achtung vor der Staatsautorität wird immer geringer. Niemand kümmert sich mehr um Gesetze und Verordnungen und jeder sucht nur seinen eigenen Vorteil zu erringen.“
Hubert Freiherr von Gumppenberg-Peuerbach wurde auf eigenen Antrag am 1. Oktober 1921 in den Ruhestand versetzt.
Er starb 1938 in Peuerbach bei Landshut.
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Quelle: Hauptstaatsarchiv München: M Inn 64334; MA 102 142
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Dr. von Winterstein war als Regierungspräsident der Pfalz unmittelbar nach dem 1. Weltkrieg in die Auseinandersetzungen mit den französischen Besatzungstruppen verwickelt. Als Vertreter des bayerischen Staates widersetzte er sich den separatistischen Bestrebungen der Franzosen und des „Bund Freie Pfalz“. Dies führte zu seiner Ausweisung am 31. Mai 1919.
Dr. Theodor von Winterstein wurde am 21. Dezember 1861 in Limbach bei Eltmann, Bezirksamt Hassfurt in Unterfranken geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Würzburg und dem Staatskonkurs 1887 begann er seine Laufbahn bei der Regierung von Unterfranken, Kammer des Inneren. Am 8. September 1888 wurde er als Bezirksamtsassessor an das Bezirksamt Dillingen versetzt. Nach 8 Jahren kam er als Regierungsassessor an die Regierung von Oberbayern, bevor er am 19. September 1899 zum Bezirksamtmann von Roding berufen wurde. Bei seiner Antrittsrede als Regierungspräsident am 1. Oktober 1921 im Spiegelsaal der Regierung am Emmeramsplatz stellte er fest, dass er die Zeit als Vorstand des Bezirksamtes Roding „als die schönste seiner Beamtenlaufbahn in Erinnerung habe.“ Am 15. August 1902 kam er als Regierungsrat nach Speyer an die Regierung der Pfalz. Von Oktober 1905 bis zu seiner Berufung als Regierungspräsident der Pfalz am 1. April 1918 war von Winterstein im Kultusministerium tätig, darunter auch als Referent für Kunst- und Denkmalspflege. Dort erreichte er Titel und Rang eines Ministerialdirektors.
Als Regierungspräsident der Pfalz war er naturgemäß Vertreter des bayerischen Staates und geriet als solcher in die Turbulenzen der Nachkriegsbesetzung der Pfalz durch die Franzosen. Nach dem Ende des 1 Weltkrieges (Waffenstillstand vom 11. November 1918) wurden die bayerischen Regimenter, die in der Pfalz und in Lothringen stationiert waren, nach Franken verlegt. Ihnen folgten französische Besatzungstruppen. Eines der Ziele der Franzosen war es, das linksrheinische Gebiet zu neutralisieren und letztlich aus dem deutschen Reich herauszulösen. Sie verboten alle politischen Vereinigungen und Versammlungen, Regierungspräsident Dr. von Winterstein blieb jedoch im Amt. Alle Verbindungen nach München und Berlin waren unterbrochen. Spätestens mit der Ausrufung der Räterepublik in München am 7. April 1919 unterstützte insbesondere der französische General Gerard den „Bund Freie Pfalz“. Diese separatistische Bewegung wurde im Herbst 1918 von Eberhard Haaß gegründet. Der Regierungspräsident wollte General Gerard und seinem Stab beweisen, dass die Pfälzer eine eigene „pfälzische Republik“ entschieden ablehnten. Am 18. Mai 1919 berief er deshalb in Speyer eine Versammlung von Persönlichkeiten ein, die im öffentlichen Leben standen. Diese lehnten eine Trennung der Pfalz von Bayern einhellig ab. Obwohl die Franzosen die Veröffentlichung dieses Ergebnisses verboten, wurde es dennoch bekannt. Daraufhin wurde Regierungspräsident von Winterstein am 31. Mai 1919 aus der Pfalz ausgewiesen.
Auch danach hat von Winterstein organisatorisch und möglicherweise auch offiziell von staatlicher Seite den Widerstand gegen die separatistischen Bestrebungen unterstützt. Das französische Außenministerium hat die Ausweisung erst am 8. November 1924 endgültig aufgehoben.
Vom 1. Oktober 1921 bis zum 16. September 1927 war Dr. Theodor von Winterstein Regierungspräsident der Oberpfalz und von Regensburg. In seinen 14tägigen Berichten an das Innenministerium spiegeln sich die wirtschaftliche Not der Bevölkerung und die großen politischen Entwicklungen auch in der Oberpfalz wider. Wie ein roter Faden ziehen sich zwei immer wiederkehrende Themen durch die Berichte: die Entwicklung der verschiedenen politischen Parteien, insbesondere der NSDAP und der KPD, und die Befürchtung eines Einfalls des tschechischen Militärs in die Oberpfalz.
Nach seiner Pensionierung lebte Dr. Theodor von Winterstein in München; dort starb er 1945.
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Quelle: Hauptstaatsarchiv München: M Inn 64990; Werner Schineller: Die Regierungspräsidenten
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Mit Ludwig von Rücker wurde ein Offizier des ersten Weltkriegs Regierungspräsident. Er war eine zupackende und äußerst beliebte Persönlichkeit.
Ludwig von Rücker wurde am 2. Juni 1865 geboren. Nach seinem Jurastudium und bestandenen Examina begann er seine Beamtenlaufbahn als Akzessist an der Regierung von Oberbayern. Als Assessor war er dann zunächst am Bezirksamt Pfaffenhofen (1894) und von 1900 an am Bezirksamt München II tätig. Bevor er 1902 an die Regierung von Oberbayern versetzt wurde, arbeitete er dort 1900 und 1901 jeweils 6 Monate als Hilfsreferent in der Kammer der Finanzen. Sein Aufenthalt an der Regierung von Oberbayern währte nur kurz: im selben Jahr noch kam er an das Innenministerium. Dort war er mit der Aufgabe der Protokollführung im Medizinalausschuss betraut und mit der Redaktion des Amtsblattes.
Am 14. September 1904 ernannte man ihn zum Bezirksamtmann von Aschaffenburg. 5 Jahre später, 1909, wurde er als Regierungsrat an die Regierung von Schwaben und Neuburg versetzt.
Am 1. Weltkrieg nahm er in verschiedenen Funktionen teil. Am 7. Januar 1916 verlieh ihm — damals Major der Reserve — der König das König-Ludwig-Kreuz. Zugleich erhob er ihn in den Adelsstand. Zum 1. Januar 1919 wurde von Rücker als Major der Reserve beurlaubt, ohne Gehalt, im Rang eines Oberregierungsrats.
Erst 1922, am 1. Juli, fand er wieder eine Verwendung in der Verwaltung, als Regierungsdirektor an der Regierung von Niederbayern. Nachdem er ab 1924 noch drei Jahre Dienst im Innenministerium getan hatte, ernannte ihn der Freistaat Bayern am 1. Oktober 1927 als Nachfolger von Dr. Theodor von Winterstein zum Regierungspräsidenten der Oberpfalz und von Regensburg.
Am 2. Juni 1930 vollendete Ludwig von Rücker sein 65. Lebensjahr. Mit Ablauf des Monates Juni 1930 hätte von Rücker aus dem Dienst ausscheiden müssen. Auf seine Bitte hin verlängerte Innenminister Karl Stützei seine Dienstzeit um 2 Monate bis 31. August. Ende Juli fand nämlich in Furth im Wald der erste oberpfälzische Heimattag statt, der vom Regierungspräsidenten ins Leben gerufen worden war. Daran wollte von Rücker ebenso teilnehmen, wie an der 1000-Jahrfeier der Stadt Nabburg und an der Kreisversammlung des landwirtschaftlichen Vereins; sie war Teil des Jubiläums.
Bereits 1929 hat ihm der Bayerische Landesfeuerwehrausschuss für seine Verdienste die „Blaumedaille mit Bekränzung“ verliehen. Im Mai 1930 zeichnete ihn das Deutsche Rote Kreuz mit dem Ehrenzeichen 1. Klasse aus.
In einem Schreiben vom 18. August 1930 würdigte Innenminister Karl Stützei die ausgezeichnete und erfolgreiche Arbeit des scheidenden Regierungspräsidenten. Dort heißt es u. a. „Dass Sie, vom Vertrauen der Beamtenschaft zeitweise zum besonderen Vertreter ihrer Wünsche und Anliegen ausersehen, auch diese Aufgabe mit eben solcher Offenheit, Geschicklichkeit, Besonnenheit und Loyalität gelöst haben, darf nicht als das geringste ihrer Verdienste gewertet werden.“
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Quelle: Hauptstaatsarchiv München: M Inn 84768; 85502; MF 67107
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„Die Amtszeit von Regierungspräsident Dr. Heinrich Wirschinger ist aus zwei Gründen von besonderem Interesse, da in dieser Zeit die Regierungen von Niederbayern und der Oberpfalz zusammengelegt wurden (1. April 1932); auch war er Regierungspräsident zum Zeitpunkt der Machtübernahme der Nationalsozialisten in Bayern.
Heinrich Wirschinger wurde am 17. Juni 1875 in Augsburg geboren. Nach dem Abitur 1894 diente er als Einjährig-Freiwilliger bei der Artillerie in München. Nach seinem Jurastudium und dem Bestehen der entsprechenden Examina war er Regierungsakzessist im Staatsministerium des Inneren. Am 1. Juli 1904 wurde er Bezirksamtsassessor in Marktoberdorf, genau 10 Jahre später Bezirksamtmann in Amberg. Dort blieb er bis Mai des Jahres 1918, obwohl er von 1914 bis 1916 eine Artillerieeinheit in Lothringen befehligte.
„Ab Juli 1916 mussten die Bezirksämter wieder vom jeweiligen Bezirksamt-mann persönlich geführt werden, da die Verwaltung, vor allem die Ernährungsfrage, dies erforderlich machte.“
Dr. Wirschinger wurde 1918 an die Regierung der Pfalz nach Speyer versetzt. In einem „Nachruf1 in der „Amberger Volkszeitung“ vom 2. Juni 1918 bedauerte J. A.Trösch, Bürgermeister von Hahnbach und Bezirksobmann des Verbandes der Landgemeinden, seine Versetzung „aufs tiefste“, auch wenn er ihm zur wohlverdienten Beförderung gratulierte. U. a. schrieb Trösch dort: „... in den schwierigen Verhältnissen der Gegenwart verstand er es, überall belehrend, ermunternd und ermutigend zu wirken; er erwies sich als väterlicher Freund und hilfsbereiter Berater aller, die mit ihren Anliegen zu ihm kamen, sodass die ganze Bevölkerung ihm aufrichtige Liebe und volles Vertäuen entgegenbrachte. ...“
Am 16. November 1919 wurde Wirschinger als Personal- und Gesundheitsreferent ins Staatsministerium des Inneren berufen. 1927 zeichnete ihn die Universität München übrigens mit dem Titel Dr. med. et med. vet. h.c. aus.
Am 1. Dezember 1929 wurde er zum Regierungspräsidenten von Niederbayern ernannt. Knapp 3 Jahre später musste er die Zusammenlegung der
Regierung von Niederbayern und der Oberpfalz, der Verordnung vom 21.3. 1932 entsprechend, durchfuhren. Er wurde damit Regierungspräsident von Niederbayern und der Oberpfalz. Sein Dienstsitz wurde das Gebäude am Emmeramsplatz, sein Wohnsitz Regensburg.
Schon bald nach Hitlers Machtergreifung in Berlin am 30. Januar 1933 geriet Dr. Wirschinger in Konflikt mit den neuen Machthabern. In einem Brief an die bayerische Staatsregierung vom 16. April 1934 verlangte der Leiter des Gaues Bayerische Ostmark der NSDAP mit Sitz in Bayreuth, Hans Schemm, „die Abberufung des derzeitigen Präsidenten der Kreisregierung von Niederbayern-Oberpfalz als eine dringende politische Notwendigkeit.“ Zwei Vorstellungen in der Begründung dieses Antrages sind bemerkenswert. Sie zeigen zum einen die Einschätzung Ostbayerns durch die Nationalsozialisten als Abwehrgebiet gegen das Tschechentum, und zum anderen ihr Ziel, Staat und Partei als Einheit zu sehen. Schemm schreibt: „Die Gebiete Oberpfalz und Niederbayern sind reine Grenzgebiete. Durch die Zerrissenheit der politischen Verhältnisse in den vergangenen Jahren war das Grenzlandbewusstsein verloren gegangen, die Politik der Bayerischen Volkspartei bewirkte eine totale Erschlaffung des Volksgedankens, sodass Stützpunkt um Stützpunkt wirtschaftlich und kulturell dem Tschechentum anheim zu fallen drohten. Erst der Weitblick des Führers erkannte die besondere Bedeutung des Grenzlandgebietes. Er schuf den Grenzgau Bayerische Ostmark, der Oberfranken, Oberpfalz und Niederbayern zu einer geschlossenen Kampffront zusammenfugte.“ An anderer Stelle des Briefes zitiert Schemm den Regierungspräsidenten mit einer Äußerung, die dieser anlässlich von Schemms Besuch bei ihm nach der Machtübernahme gemacht hat. „Er (Wirschinger. Anm. des Verf.) werde sich selbstverständlich als Beamter rückhaltlos hinter den neuen Staat stellen, aber man könne von ihm nicht verlangen, dass er sich auf den Boden der nationalsozialistischen Weltanschauung stelle.“ Schemm stellt dazu fest: „Herr Wirschinger hat sich durch diese Äußerung abseits der Einheit von Partei und Staat gestellt ...“. Mitwirkung vom 1. Juni 1934 versetzte der bayerische Innenminister Adolf Wagner Dr. Wirschinger in den einstweiligen Ruhestand, zum 1. August in den dauernden.
Nach Kriegsende 1945 übertrug ihm Ministerpräsident Fritz Schäffer die Abteilung „Öffentliche Gesundheit und Wohlfahrt“ im bayerischen Innenministerium, nachdem Dr. Wirschinger bei der Militärregierung ein Gesuch um Wiederverwendung im Innenministerium gestellt hatte. Für kurze Zeit war er sogar mit der Führung der Geschäfte beauftragt.
Im Alter von 71 Jahren trat Dr. Wirschinger am 1. September 1946 in den Ruhestand; am 18. Februar 1950 starb er.
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Quelle: Hauptstaatsarchiv München: M Inn 85417; Stephan Deutinger: Staat und Gaue in der NS- Zeit, S. 386; Annemarie Liebler, S. 110f.; Peter Koch, S. 112
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Dr. Falkner war im Sommer 1945 nur wenige Monate, von der amerikanischen Militärregierung eingesetzt, als Regierungsvizepräsident im Amt. Fast zur gleichen Zeit hatte die amerikanische Militärregierung ihm auch das Amt des Landrats von Regensburg übertragen, nachdem er vorher für kurze Zeit schon andere kommunale Ämter innehatte. Bevor ihn die bayerische Staatsregierung zum Regierungspräsidenten ernennen konnte, enthob ihn die Militärregierung wieder des Amts.
Dr. Ernst Falkner wurde am 24. Februar 1909 in München geboren. Nach juristischen und philosophischen Studien an den Universitäten München und Freiburg i. Breisgau, sowie nach der Promotion zum Dr. phil., wurde er im März 1932 Mitarbeiter der Redaktion der „Neuesten Münchner Nachrichten“, der Vorgängerin der heutigen „Süddeutschen Zeitung“. Sie opponierte gegen die Nationalsozialisten. Im März 1933 erfolgte seine fristlose Entlassung. Seit Ende 1932 war Dr. Falkner bei „United Press of Amerika“ Korrespondent für Süddeutschland, seit 1935 Korrespondent des „Daily Express“, London.
Im März 1940 wurde Falkner zur Wehrmacht eingezogen; seine journalistischen Tätigkeiten waren beendet. 1943 nahm er Kontakt auf mit jenen Kreisen des Auswärtigen Amtes, die dem späteren Attentat auf Hitler am 20. Juli 1944 nahestanden. Gegen Kriegsende war Falkner als Beauftragter der Wehrmacht und des Auswärtigen Amtes in einem Lager für kriegsgefangene britische Offizier eingesetzt. Weil er die Ausführung eines Befehles verweigerte, die britischen Offiziere in einen Raum südlich der Donau zu führen, strengte man gegen ihn ein Verfahren wegen Hochverrats an.
„Dr. Falkners Blitzkarriere im bayerischen Verwaltungsdienst war nur in den Wirren des Kriegsendes 1945 möglich“. Beim Einmarsch der amerikanischen Truppen ernannten ihn diese am 27.4.1945 zum Bürgermeister der niederbayerischen Gemeinde Steinburg, am 3. Mai 1945 wurde er kommissarischer Landrat von Bogen, am 1. Juni des Landkreises Regensburg (bis 1. August 1945). Zugleich setzte ihn die amerikanische Militärregierung, ebenfalls kommissarisch, als Regierungsvizepräsident in Regensburg ein. Dies teilte Regierungsdirektor Dr. Franz Wein dem Innenministerium mit und bat um die Ernennung Falkners zum Regierungspräsidenten.
Am 15. Oktober sollte Dr. Falkner zum Regierungspräsidenten von Niederbayern und der Oberpfalz ernannt werden, Ministerpräsident Dr. Wilhelm Hoegner hatte die Urkunde bereits unterzeichnet („... unter Berufung in das Beamtenverhältnis in planmäßiger Weise, rückwirkend zum 1.10.“, so der Entwurf der Urkunde). Aber bereits am 19. September hatte Dr. Falkner die Militärregierung um seine Entlassung aus dem Amt des Regierungsvize-präsidenten gebeten. „Er konnte das seiner Meinung nach ungerechte Vorgehen bei der Entnazifizierung nicht billigen, da er rechtschaffene Beamte wegen ihrer formalen Zugehörigkeit zur NSDAP hätte entlassen müssen, während fanatische Gauleiter nach kurzer Haft ihrer zivilen Tätigkeit frei nachgehen konnten“. Die Militärregierung hatte diesen pauschalen und restriktiven Befehl an die bayerische Verwaltung gerichtet. Am 18.10. wurde dann Dr. Falkner durch die amerikanische Militärregierung dienstenthoben und Regierungsdirektor Dr. Wein mit der Führung der Geschäfte beauftragt. In einer Vormerkung des Innenministeriums, die allerdings das Datum des 8. Mai 1946 trägt, wurde festgestellt, dass die Urkunde für Dr. Falkner am 16.11.1945 vernichtet wurde und die Ministerialentschließung vom 15.10. nicht ausgelaufen ist.
In einem Artikel der Mittelbayerischen Zeitung vom 19. März 1952 ist zu lesen, dass Dr. Falkner „auf tragische Weise“ ums Leben gekommen ist, am 27. Oktober 1950 in Leipheim.
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Quelle: Hauptstaatsarchiv München: M Inn 83498; Annemarie Liebler, S. 146;
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„Die Laufbahn von Dr. Franz Wein dürfte eine der ungewöhnlichsten eines Regierungspräsidenten in Bayern gewesen sein, wenn man die Amtsinhaber aus der Zeit des Dritten Reiches außer Acht lässt. Er hatte die NS-Zeit als Bezirksamtmann von Beilngries und als Regierungsrat an der Regierung „überlebt“. In das Amt des Regierungspräsidenten setzte ihn am 23. Oktober 1945 der amerikanische Colonel Hastings ein, offensichtlich ohne Wissen des bayerischen Innenministeriums. Zu diesem Zeitpunkt war Dr. Wein gerade zum Oberregierungsrat befördert worden (Juli 1945). Seine die Zeiten übergreifende lange Laufbahn machte ihn zu einem wichtigen Zeugen in den Entnazifizierungsverfahren anderer Regierungspräsidenten.
Dr. Franz Wein wurde am 31. Juli 1884 in Landshut geboren. Nach Abschluss seines juristischen Studiums und seiner Promotion begann er 1911 als Akzessist bei der Regierung von Oberbayern, Kammer der Finanzen. Nach weiteren Tätigkeiten an verschiedenen Bezirksämtern (Starnberg; Wertingen, München), war er von 1916 bis 1920 Assessor am Bezirksamt Kötzting. Anschließend, bis 1928, hatte Dr. Wein die Stelle des Bezirksamtmannes in Fürstenfeldbruck inne, bevor er am 1. August als Regierungsrat an die Regierung von Niederbayern versetzt wurde. Im Zuge der Zusammenlegung der beiden Regierungen von Landshut und Regensburg, gelangte Dr. Wein Ende 1932 in die Stadt an der Donau. Am 1. Januar 1933 übernahm er das Bezirksamt Beilngries. 1938 holte ihn Regierungspräsident von Holzschuher an die Regierung in Regensburg. Dr. Wein geriet ab 1933 mehrmals in Konflikt mit der NSDAP. 1937 hielt Gauleiter Franz Wächtler Dr. Wein als politischen Beamtem im nationalsozialistischen Deutschland für untragbar. Nach dem Krieg berichtete Dr. Wein über diese Zeit in einem Schreiben an den Staatsminister des Inneren vom 12. November 1945: „Als Vorstand des Bezirksamtes Beilngries wurde ich Ende April 1933 von der Kreisleitung aufgefordert, der NSDAP beizutreten. Durch die Ablehnung dieses Ansinnens und meine ganze Haltung zog ich mir den Hass und die Verfolgung der Partei zu, die nicht ruhte, bis ich am 1. März 1938 abberufen und als Regierungsrat I. Klasse an die Regierung in Regensburg zurückversetzt wurde ...“.
Verschiedene Beförderungsversuche blieben erfolglos, z. T. wurden sie mit dem Hinweis auf seine Ehelosigkeit abgelehnt und er keine Familie zu ernähren habe. Im Juli 1945 wurde er zum Oberregierungsrat befördert.
Dann überschlugen sich die Ereignisse. In dem o. g. Schreiben Dr. Weins an den Innenminister vom 12. November ist zu lesen: „Gemäß der mündlichen Weisung des Herrn Staatsminister des Inneren vom 10. November 1945 berichte ich über meine Ernennung zum Regierungspräsidenten in Regensburg wie folgt: Wenige Tage nach der Absetzung des Regierungspräsidenten Dr. Falkner wurde ich am 23. Oktober 1945 zur Militärregierung in Regensburg gerufen. Hier überreichte mir Colonel Hastings zu meiner großen Überraschung ein Dekret, wonach ich mit Wirkung vom gleichen Tage zum Regierungspräsidenten in Regensburg ernannt worden bin. Ich bat die Militärregierung wiederholt dringend, von dieser Berufung abzusehen, da ich bei dem gleichzeitigen Verlust so vieler geschulter Mitarbeiter die Verwaltung für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung nicht übernehmen und auf die Dauer allein nicht alle Ämter eines Regierungspräsidenten, Regierungsvizepräsidenten, Abschnittsleiters und Abteilungsleiters versehen könne. Colonel Hastings bestand jedoch darauf, dass ich den Posten des Regierungspräsidenten übernehmen müsse, da ich das Vertrauen weitester Kreise der Bevölkerung besäße. Ich musste aus seinen Äußerungen schließen, dass die bayerische. Staatsregierung mit meiner Ernennung einverstanden sei ... Da ich durch die unvorhergesehene Aushändigung der Ernennungsurkunde vor eine vollendete Tatsache gestellt wurde, war es für mich unmöglich, die vorherige Zustimmung des Staatsministeriums des Inneren einzuholen, die ich nach den Äußerungen des Colonel Hastings als bereits gegeben erachten musste.“
Zum weiteren Fortgang der Geschichte berichtet Frau Dr. Liebler: „Die bayerische Staatsregierung lehnte die Beförderung zum Regierungspräsidenten als „untunlich ab. Sie beförderte Dr. Wein zum Regierungsdirektor und gestattete ihm die Amtsbezeichnung „Regierungspräsident“ zur Wahrnehmung der Geschäfte. Als sich herausstellte, dass Regierungsvizepräsident Dr. Koepelle ein um ein Drittel höheres Gehalt als Dr. Wein erhielt, verlangte Colonel Hastings in einem Schreiben an Ministerpräsident Dr. Hoegner, dass
Dr. Wein das ordentliche Gehalt eines Regierungspräsidenten bekomme. Das Staatsministerium der Finanzen stimmte dem zu, stellte aber zugleich fest, dass diese Erhöhung nicht auf die Versorgungsbezüge angerechnet würde. Zugleich wurde Dr.Wein mitgeteilt, dass seine „planmäßige Ernennung zum Regierungspräsidenten nicht beabsichtigt sei.“
Dennoch wurde Dr. Wein später zum Regierungspräsident der Oberpfalz ernannt.
Am 1. April 1952 trat Dr. Wein mit 68 Jahren in den Ruhestand. Dr. Wilhelm Hoegner hatte 1949 ein Gesuch des Regierungspräsidenten um Verlängerung seiner Dienstzeit genehmigt, mit der handschriftlichen Bemerkung: nicht über das 68. Lebensjahr hinaus.
Ein Bericht der „Mittelbayerischen Zeitung“ vom 19. März 1952, der zur Ruhestandsversetzung Dr. Weins erschien, umreißt die Probleme, die es u-mittelbar nach Kriegsende zu bewältigen gab und die der Regierungspräsident weitgehend löste. Dort heißt es: „... Eine Völkerwanderung von nie zuvor gesehenem Ausmaße hatte vornehmlich unseren Regierungsbezirk mit Menschen überschwemmt. Die Nazis hatten vor ihrem Abzug fast alle Brücken gesprengt, die Straßen waren nicht in bestem Zustande, viele Schulhäuser und Ämter durch Kriegseinwirkung zerstört ... Dr. Wein kann mit stolzer Genugtuung auf die wenigen Jahre seiner Wirksamkeit in der Regierung am Emmeramsplatz zurückblicken. Was zerstört war, ist wieder aufgerichtet ...“
Dr. Franz Wein starb am 1. April 1954 in Regensburg.
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Quelle: Hauptstaatsarchiv München: M Inn 85352; Annemarie Liebler, S. 147 f.
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Dr. Ulrich wurde in einer Zeit Regierungspräsident, in der sich bereits eine gewisse Normalität eingestellt hatte. Nach dem Krieg machte er sich um die Fortbildung einer neuen Generation höherer Verwaltungsbeamter verdient. Während seiner Zeit wurden die beiden Regierungen von Niederbayern und von der Oberpfalz am 1. Januar 1956 wiederhergestellt. Er war also der erste Regierungspräsident nach dem Krieg, dessen Amtsbezirk wieder die Oberpfalz allein umfasste.
Dr. Josef Ulrich wurde am 12. September 1894 in München geboren. Sein Vater war als junger Handwerksmeister aus Eslarn, Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab, wegen der besseren Berufschancen in die Landeshauptstadt gegangen. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften legte Dr. Ulrich 1918 die Erste Juristische Staatsprüfung ab, 1921 die Zweite. Während seines Studiums nahm er vom 15. Juni 1916 bis 21. Juli 1917 am Ersten Weltkrieg teil. Am 1. April 1922 begann er als Assessor an der Regierung von Niederbayern, Kammer des Inneren. 1927 übernahm Dr. Ulrich das Bezirksamt Wegscheid, 1932 jenes in Landshut. Am 1. November 1933 versetzte man Dr. Ulrich an das Bezirksamt Neustadt a. d. Waldnaab. Vom 27. September bis 1. November 1937 war er nochmals, als Amtsverweser, am Bezirksamt Landshut tätig. Am 1. August 1938 wurde Dr. Ulrich in der Position eines Regierungsrats an die Regierung von Niederbayern und der Oberpfalz versetzt.
1935 wurde er Mitglied der NSDAP. Seine starke Kurzsichtigkeit und andere wohl schon vorhandene körperliche Schwächen bewahrten ihn zweimal, 1939 und 1942, davor, nach Posen und nach Köln abgeordnet zu werden. Vom 15. Oktober bis 1. Dezember 1945 wurde Dr. Ulrich als ehemaliges Parteimitglied vom Dienst suspendiert. Die Spruchkammer in Regensburg stufte ihn als „Mitläufer“ ein. Am 2. Dezember konnte er seinen Dienst in der Regierung wiederaufnehmen. „Regierungspräsident Dr. Wein hob in seinem Gutachten für Dr. Ulrich seine großen Verdienste als Polizeidezernent 1938, seine kompetente Leitung des Wahlreferats und seine Umsicht und Geschicklichkeit bei der Zusammenlegung von Gemeinden hervor“, so Frau Dr. Liebler.
Das Bemühen von Dr. Wein um eine Beförderung Dr. Ulrichs zum Oberregierungsrat wurde am 15. Februar 1946 abgelehnt. „Parteigenossen“, so die Begründung, „auch wenn sie von der amerikanischen Militärregierung wieder zur Dienstleistung zugelassen sind, können bis auf weiteres nicht befördert werden. “ Mit Ablauf März 1948 wurde Dr. Ulrich doch Oberregierungsrat, und am 1. September 1950 Regierungsdirektor. In seiner Ernennungsurkunde wird er als einer der kenntnisreichsten Verwaltungsbeamten Bayerns bezeichnet. Diesen Ruf hat er sich vor allem dadurch erworben, dass er ab Mai 1948 die seinerzeit notwendigen und deshalb weithin bekannten Fortbildungskurse für höhere Verwaltungsbeamte gestaltet und geleitet hat. Der überwiegend kriegsbedingte Ausfall einer ganzen Generation von Beamten machte dies ebenso erforderlich wie ein neuer Stil in der Verwaltung, der nach der Zeit des Nationalsozialismus in der Demokratie gefunden und entwickelt werden musste. Ulrich war ab 1952 auch Dozent der Verwaltungsakademie München, Zweigstelle Landshut.
Zum 1. April 1952 ernannte der bayerische Innenminister Dr. Wilhelm Hoegner Dr. Ulrich zum Regierungspräsidenten der Regierung von Niederbayern und der Oberpfalz. Seine Erfahrung und sein Verwaltungswissen ließen ihn 1952 an der 6. Konferenz führender Persönlichkeiten im Wilton Park Centre, Großbritannien, teilnehmen. Vom 3. bis 14 Juni standen u. a. Themen wie der „Öffentliche Dienst in einer parlamentarischen Demokratie“ auf der Tagesordnung.
Dr. Ulrich war dann bis zu seiner Pensionierung am 1. Oktober 1959 „nur noch“ Regierungspräsident der Oberpfalz. Die Zeitschrift „Die Oberpfalz“ hat anlässlich seines 60. Geburtstages vor allem seine Heimatverbundenheit herausgestellt. „Regierungspräsident Dr. Josef Ulrich, der im Jahre 1952 an die Spitze der „Kreisregierung“ berufen wurde, hat sich in dieser kurzen Zeit die Liebe und das Vertrauen seiner Oberpfälzer in einem Maß errungen, das kaum mehr übertroffen werden wird. Dr. Ulrich ist ja ein Mann unserer Art. Er spricht unsere Sprache und kennt unsere Nöte und Sorgen seit Kindertagen. ... Seine Mitarbeiter rühmen ihn als Verwaltungsfachmann bester Tradition und wer Gelegenheit hat, ihn zu sprechen, spürt nach wenigen Sätzen, wie es den Jubilar freut, gerade in seiner oberpfälzischen Heimat als deren Erster Beamter wirken zu dürfen ...“.
Dr. Ulrich ist am 11. April 1971 in Regensburg gestorben.
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Quelle: Hauptstaatsarchiv München: M Inn 85250; Die Oberpfalz, S. 61; Annemarie Liebler, S. 149 ff.
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Mit Dr. Georg Zizler wurde ein geborener Oberpfälzer Regierungspräsident. Er ist der einzige Regierungspräsident, der während seiner Dienstzeit beiderseits der heutigen Grenze zur Tschechischen Republik als Beamter tätig war. Die Annexion der sudetendeutschen Gebiete 1938 machte es möglich.
Dr. Georg Zizler wurde am 3. November 1897 als Landwirtssohn in Kölbldorf bei Bruck im Landkreis Schwandorf geboren. Von der Schulbank weg wurde er 1916 Soldat. Am 21. März 1918 erlitt er eine schwere Oberschenkelverletzung; erst im September 1920 verließ er das Lazarett. Als Schwerkriegsbeschädigter kehrte er aus dem Ersten Weltkrieg zurück.
Nach seinem juristischen Studium in Erlangen und dem bestandenen 2. Staatsexamen begann er am 21. Mai 1927 als Assessor an der Regierung der Oberpfalz und von Regensburg. In derselben Funktion kam er wenig später an die Regierung von Oberfranken, bevor er am 1. April 1929 Bezirksamtmann im niederbayerischen Dingolfing wurde. Obwohl Dr. Zizler 1935 der NSDAP beitrat, misstraute ihm die Partei. Er blieb bekennender Katholik. Im Mai 1936 versetzte man ihn nach Memmingen. Gegen seinen Willen, wie er später betonte, kam er am 1. November 1938 an die Regierung nach Karlsbad, Reg Bez. Eger (der Reichsgau Sudetenland wurde 1939 in drei Regierungsbezirke gegliedert, Eger, Aussig und Troppau.) Offenbar wollte man ihn in der bayerischen Verwaltung nicht mehr haben; seine Übernahme in den Reichsdienst (November 1939) erschien daher zwangsläufig. Einen Monat später wurde er zum Oberregierungsrat befördert. Bis Oktober 1944 Gemeindereferent in Karlsbad, vertrat er dann die kriegsbedingt abwesenden Landräte in Marienbad und Tepl.
Später, in einer Beilage zu seinem Wiedereinstellungsgesuch in die bayerische Verwaltung, lobte ihn Karl Müller, der seinerzeitige Regierungsvize-präsident von Karlsbad als „fähigen, zuverlässigen, untadeligen Verwaltungsbeamten, der auch gegenüber den Anmaßungen der Parteikreise seinen Standpunkt zu wahren verstand.“ Als Landrat sei er bestrebt gewesen, der Bevölkerung zu helfen und ihr die Lasten des Krieges zu erleichtern.
Am 13. Mai 1945 (Einmarsch der Amerikaner) wurde Dr. Zizler verhaftet; seine Familie wurde aus der Tschechoslowakei ausgewiesen.
Erst 1946 verließ er das Internierungslager. Anschließend arbeitete er, so gut es ging, in der Landwirtschaft in Kölbldorf mit.
Mit Schreiben vom 20. November 1947 ersuchte Dr. Zizler das bayerische Innenministerium um die Wiederverwendung im Verwaltungsdienst. Der Nachweis seiner Qualifikationen und Tätigkeiten fiel ihm nicht leicht. Seine letzte Behörde, die Regierung in Karlsbad, bestand nicht mehr, seine Akten waren untergegangen. Dr. Zizler trug, soweit möglich, Abschriften zusammen, darunter auch jene zitierte Stellungnahme des Karlsbader Regierungs-vizepräsidenten. Sein Entnazifizierungsverfahren, das bei der Spruchkammer in Dingolfing lief, wurde am 8. Oktober 1947 eingestellt. Als Schwerkriegsbeschädigter fiel er unter die sog. Weihnachtsamnestie. Dennoch entlastete ihn die Spruchkammer 1948 zusätzlich.
Am 3. Februar 1948 wurde er zunächst als Angestellter in den Staatsdienst, nämlich an der Regierung von Mittel- und Oberfranken übernommen. 1949 wurde er zum Oberregierungsrat befördert und Beamter auf Lebenszeit. Er baute die am 1. April 1948 wiedergegründete Regierung von Oberfranken in Bayreuth mit auf. Dort wurde er, dann schon Regierungsdirektor, 1950 Leiter der Wirtschaftsabteilung und führte bald die Geschäfte des Regierungsvizepräsidenten.
Am 1. April 1952 ernannte man ihn zum Regierungsvizepräsidenten in Regensburg, am 1.
November 1959, nach dem Eintritt von Dr. Ulrich in den Ruhestand, zum Regierungspräsidenten der Oberpfalz.
Am 30.9.1962 trat Dr. Zizler in den Ruhestand. Er ist am 1. Februar 1965 gestorben.
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Quelle: Hauptstaatsarchiv München: M Inn 85502
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Unter den 32 Regierungspräsidenten war Dr. Emmerig derjenige, der am zweitlängsten sein Amt ausübte. In dieser langen Zeit dürfte die Regierung als Behörde die größte Zunahme in ihrer Geschichte erfahren haben. Dr. Emmerig hatte einschneidende Reformen durchzuführen.
Ernst Emmerig wurde am 9. März 1916 in München geboren. Seine familiären Wurzeln reichen z. T. in die Oberpfalz, nach Brennberg, Lkr. Regensburg und Waldershof, Lkr. Tirschenreuth. Von 1935 bis 1939 studierte er Rechtswissenschaften an den Universitäten in Würzburg und München. Bereits 2 Monate nach Beginn seines Referendardienstes wurde er am 31. August 1939 zur Wehrmacht eingezogen. Den 2. Weltkrieg verbrachte er an den Fronten in Frankreich, Russland und Nordafrika. Im Mai 1943 geriet er in der Nähe von Tunis in englische Gefangenschaft, Ende Juni wurde er in amerikanische verlegt. Am 22. Mai 1946 wurde er aus der Kriegsgefangenschaft entlassen.
Am 9. September 1948 wurde Emmerig mit einer Arbeit aus der Kriminologie promoviert; Anregungen und Grundlagen für diese Arbeit hatte er bereits in amerikanischer Gefangenschaft erhalten.
Nach der Zweiten Juristischen Staatsprüfung begann er am 11. November. 1949 als Regierungsassessor an der Regierung der Oberpfalz. Im Februar 1950 wurde er an das Staatsministerium des Inneren versetzt, Abteilung Wohn- raumbeschaffung. Über die Gemeindeabteilung wechselte er 1951 in das Sachgebiet „Materielles Polizei- und Sicherheitsrecht“. Am 1.Dezember 1955, seit 3 Jahren bereits Oberregierungsrat, übernahm Dr. Emmerig die Leitung dieses Sachgebietes. 1957 beförderte man ihn zum Regierungsdirektor.
Im September 1960 wurde Dr. Emmerig an die Regierung der Oberpfalz versetzt und zum Oberregierungsdirektor befördert. Am 1. Oktober 1962 ernannte ihn der Freistaat Bayern zum Regierungspräsidenten der Oberpfalz.
Es begann die zweitlängste Amtszeit eines Regierungspräsidenten der Oberpfalz. Nur Max von Pracher war von 1868 bis 1888 ein Jahr länger im Amt. Im Nachhinein betrachtet haben zwei große Linien Emmerigs Amtszeit durchzogen: Die Nachkriegszeit und ihre Probleme waren vorbei. Nun erlebte er einen Aufschwung der Verwaltung und gestaltete die vermutlich größte Zunahme an Aufgaben und Personal in der Geschichte seiner Behörde mit zahlreichen Reformen.
Als zweite Linie könnte man Emmerigs „Entdeckung“ und Verdeutlichung der Oberpfalz als unverwechselbare Region in Altbayern in der öffentlichen Wahrnehmung bezeichnen.
Die Gründung des Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen im Jahre 1971 schlug sich auch in der Regierung nieder. 1974 entstand hier die gleichnamige Abteilung. Etwa 50 neue Mitarbeiter aus teilweise völlig anderen Bereichen waren zu integrieren. Entsprechend vergrößerte sich die Regierung auch räumlich. U. a. bezogen die neue Abteilung 8 und die Ortsplanungsstelle das Gebäude des ehemaligen „Alten Gymnasiums“ am Ägidienplatz.
Unter den zahlreichen Reformen ragen natürlich die Landkreis- und die Gemeindegebietsreform heraus. Ministerpräsident Dr. Alfons Goppel hatte in seiner Regierungserklärung vom 27. Januar 1971 eine umfassende Kommunalreform angekündigt. Mit der „Verordnung zur Neugliederung Bayerns in Landkreise und kreisfreie Städte“ vom 27. Dezember 1971 - sie trat am 1. Juli 1972 in Kraft - verringerte sich die Zahl der Landkreise in der Oberpfalz von 19 auf 7, die der kreisfreien Städte von 5 auf 3. Es handelte sich um die größte Gebietsänderung seit den Tagen von Maximilian Joseph Montgelas.
In der anschließenden Gemeindegebietsreform wurde den Gemeinden bis Ende 1975 die Möglichkeit für freiwillige Zusammenschlüsse eingeräumt. Mit Verordnungen vom 9. April 1976 erfolgte die amtliche Neuordnung der Gemeindegebiete in der Oberpfalz, soweit sich Gemeinden nicht schon freiwillig zusammengeschlossen hatten; sie traten am 1. Mai 1978 in Kraft und trugen die Unterschrift des Regierungspräsidenten. Die Zahl der Gemeinden in der Oberpfalz verringerte sich damals von 929 auf 222. Davon waren dann 99 sog. Einheitsgemeinden; 123 waren Mitglied in einer der 46 Verwaltungsgemeinschaften. Es liegt auf der Hand, dass die 70er Jahre für Dr. Emmerig und seine damit befassten Beamten unruhige und anstrengende Zeiten waren.
Die Entdeckung und Beschäftigung mit dem großen Thema Oberpfalz hat sich bei Dr. Emmerig schon früh gezeigt. Wenige Monate nach seinem Amtsantritt lud er am 23. Januar 1963 zu einem Festakt in den Regensburger Herzogssaal ein. Anlass war das 125-jährige Bestehen des Regierungsbezirks Oberpfalz. Zu der Feier hatte er neben Vertretern aus Parlament und Verwaltung auch Künstler und Schriftsteller eingeladen. Emmerig selbst gab einen Abriss der Geschichte der Oberpfalz. Am Ende seines Vortrages meinte er: „So schien es mir angebracht, den Zeitpunkt dieses 125-jährigen Bestehens unseres Regierungsbezirkes nicht vorübergehen zu lassen, ohne seiner in einer besonderen Feier zu gedenken, die den Oberpfälzern Stolz auf ihre Heimat geben, zugleich aber diesen manchmal verkannten Landesteil stärker ins Bewusstsein unseres ganzen bayerischen Vaterlandes heben soll.“ 1965 veranstaltete Dr. Emmerig den ersten Empfang in der Regierung für Persönlichkeiten aus der Oberpfalz. Zugleich eröffnete er im Regierungsgebäude eine kleine Galerie zeitgenössischer oberpfälzischer Künstler. Im selben Jahr gaben der Bezirk und die Landkreise die von Emmerig angeregte Schulentlassgabe heraus, die eigens dafür verfasste „Heimat Oberpfalz“ von Gertrud Benker.
Es würde den Rahmen dieser Abhandlung sprengen, die ja den Regierungspräsidenten als Personen gewidmet ist, wenn man auch nur annähernd einen Überblick über den Schriftsteller Emmerig geben wollte. Drei Beispiele mögen hier aufgeführt sein. 1981 entstand „Die Regierung der Oberpfalz, Geschichte einer bayerischen Mittelbehörde“. 1983 erschien seine Veröffentlichung „Unbekannte Oberpfalz“. Von 1984 bis 1995 gab er den heute noch bestehenden „Regensburger Almanach“ heraus.
Mit Ablauf des Monates März 1981 ging Regierungspräsident Dr. Ernst Emmerig in den Ruhestand. In seiner Abschiedsansprache am 3. April 1981 führte er u. a. aus: „Dieses schöne Amt, das ich solange ausgeübt habe, mit seiner hohen, einsamen Verantwortung, aber auch mit der Fülle und Breite seiner Möglichkeiten ... hat mir bei aller Anstrengung große Freude gemacht.
... Aber diese Oberpfälzer, die es in der Randlage ihres Gebietes, in ihrem dünnbesiedelten Raum, fern den großen Märkten, schwerer haben als andere, dürfen nicht allein gelassen werden ...“.
Regierungspräsident Prof. Dr. Ernst Emmerig erhielt eine große Anzahl von Auszeichnungen. Die Ernennung zum Honorarprofessor an der Universität Regensburg im Oktober 1977, 1965 den Verdienstorden des Freistaates Bayern, 1981 das Große Bundesverdienstkreuz der Bundesrepublik Deutschland, 1984 den Kulturpreis der Stadt Regensburg.
Emmerig übte eine große Zahl von Ehrenämtern aus. Die wichtigsten sind: 1965—1977 Vorsitzender des Bezirksverbandes Niederbayern-Oberpfalz des Bayerischen Roten Kreuzes, 1974—1982 1. Vorsitzender des Vereins der Freunde der Universität Regensburg e. V, 1964—1993 1. Bezirksvorsitzender im Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V Bezirk Oberpfalz
Am 9. Mai 1999 ist Regierungspräsident Professor Dr. Ernst Emmerig gestorben. Die Mitarbeiterzeitung der Regierung „Neues aus dem Hause“ widmete damals ihrem früheren Regierungspräsidenten ein längeres Gedenken „In Memoriam Ernst Emmerig“. Es endet mit der Feststellung: „Wir gedenken eines strengen, scharfsinnigen, aufrechten und honorigen Mannes, der den Amtsstuben ebenso zugetan war wie den Künsten, der Kultur allgemein und den Dingen des Lebens.“
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Quelle: Thomas Emmerig, Eine Biographie in Dokumenten, Privatdruck für die Familie, Lappersdorf 2008, S: 25 ff.; Neues aus dem Hause, Nr. 137 vom 21. Juni 1999, S. 13100
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Regierungspräsident Karl Krampol stammte aus Mähren. Den weichen, gutturalen Klang dieser Sprache behielt er zeitlebens. Seine Laufbahn führte ihn zunächst an die Spitze der bayerischen Polizeiorganisation. Seine Dienstzeit als Regierungspräsident war durch den beabsichtigten Bau einer Wiederaufarbeitungsanlage in der Oberpfalz nicht unwesentlich geprägt. Sie hat letztlich auch seiner Gesundheit geschadet.
Karl Krampol wurde am 14. Dezember 1928 in Brünn geboren. Von September 1934 bis Januar 1944 besuchte er in Brünn Volksschule und Gymnasium. Ab 1944 bis September 1945 hatte er Kriegseinsatz zu leisten. Zunächst war er Luftwaffenhelfer in Pilsen, anschließend im Arbeitsdienst. Er diente als Kanonier bei der Sturmartillerie in Sachsen. Am 20. April 1945 nahmen ihn amerikanische Truppen gefangen.
Nach dem 2. Weltkrieg wohnte die Familie in München. Im März 1947 legte Karl Krampol sein Abitur am Wittelsbacher Gymnasium ab. In München studierte er anschließend Rechtswissenschaft und Betriebswirtschaft. Das Erste Juristische Staatsexamen legte er 1951 ab, das Zweite 1955.
Seine Laufbahn im bayerischen Staatsdienst begann er 1955 als Regierungsassessor bei der Regierung von Oberbayern. Anschließend war er bis 1959 am Landratsamt Schongau tätig. Zum 1. Juli 1959 wurde er an das Polizeipräsidium Oberbayern versetzt. Dort stieg er zum Leiter dieser Dienststelle auf. Von 1968 bis 1970 leitete er das Einsatzreferat der Polizei im Bayerischen Staatsministerium des Inneren. 1970 wurde er zum Präsidenten der Bayerischen Bereitschaftspolizei berufen. Danach versetzte ihn der Freistaat Bayern am 1. Mai 1973 als Leiter der Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung wieder ins Innenministerium; zugleich wurde er zum Ministerialdirigenten befördert.
Am 1. April 1981 übernahm er von Prof. Dr. Ernst Emmerig die Leitung der Regierung der Oberpfalz als Regierungspräsident.
Mit dem Namen von Regierungspräsident Krampol wird neben vielen anderen Ereignissen immer die Errichtung einer Wiederaufarbeitungsanlage für abgebrannte Kernbrennstäbe (WAA) in Wackerdorf verbunden sein. Die Auseinandersetzungen um diese Einrichtung prägten wesentlich seine Zeit ebenso wie seine vielfältigen dienstlichen und wohl auch persönlichen „Beschäftigungen“ mit dieser Anlage. Über diese Zeit und ihre Ereignisse hinaus bleibt ein Vorgang in Erinnerung, der zum ersten Mal in der bayerischen Ver-waltungsgeschichte stattfand: der sog. Selbsteintritt der Regierung, wenn sich die untere staatliche Verwaltungsbehörde weigert, einer Weisung der höheren, in diesem Fall der Regierung, nachzukommen. Die Regierung hatte damals das Landratsamt Schwandorf aufgefordert, 5 Baugenehmigungen und eine wasserrechtliche Planfeststellung bis 25. Oktober 1985 zu erlassen. Sie waren für die Errichtung der WAA notwendig. Die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen waren gegeben. Der damals amtierende Landratsstellvertreter kam der Weisung nicht nach. Der Regierungspräsident erklärte daraufhin am 28. Oktober, dass er anstelle des Landrats handeln werde. (§3a Bayer. Ver-waltungsverfahrensgesetz, heute § 3 b). Am 11. November 1985 unterschrieb Karl Krampol die 6 Genehmigungen anstelle des Landrats. Allein dieser Fall schlug bundesweite Wellen in den Medien.
In Erinnerung werden auch Karl Krampols „4 Tage-Wanderungen durch die Oberpfalz“ bleiben. Von 1983 bis 1993 erwanderte er auf diese Weise den Regierungsbezirk. Den Wanderungen lag die Überlegung zugrunde, als Vorsitzender des Fremdenverkehrsverbandes Ostbayern (heute Tourismusverband Ostbayern) auf diese Weise für „Wandern ohne Gepäck“ zu werben Diese Art zu wandern, wobei das Gepäck von den Hoteliers befördert wird, hatte der Tourismusverband gerade ins Leben gerufen.
Während und nach seiner Dienstzeit hat Karl Krampol eine Reihe von Ehrenämtern bekleidet, die nicht von vornherein mit dem Präsidentenamt verbunden waren. Beispielhaft seien hier die wichtigsten erwähnt: 1982- 1996 1. Vorsitzender des Vereins der Freunde der Universität e. V; 1993—1997 Vorsitzender des Bezirksverbandes Niederbayern/Oberpfalz des Bayerischen Roten Kreuzes; 1993—1997 1. Bezirksvorsitzender des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V Bezirk Oberpfalz; viele dieser Institutionen machten ihn auch zum Ehrenmitglied.
Folgende wichtige Auszeichnungen hat Regierungspräsident Karl Krampol erhalten: Norwegischer St. Olafs Orden; Päpstlicher Silvesterorden; Bayerischer Verdienstorden; Großes Verdienstkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland.
Am 31. Dezember 1993 trat Regierungspräsident Karl Krampol in den Ruhestand; am 7. September 1997 ist er in Bad Reichenhall an den Folgen eines Herzinfarkts gestorben.
Sein Nachfolger, Regierungspräsident A. Metzger führte in seiner Trauerrede am 10. September in München u. a. aus: „Herr Krampol prägte die ihm übertragenen Staatsämter und sie prägten ihn. Er hat die Aufgaben, die ihm der Staatsdienst stellte, stets gerne und aus einer überzeugten und überzeugenden Grundeinstellung zu unserem Staat wahrgenommen. Einer Generation angehörend, die Diktatur und Krieg erlebt hat, hat er den Staat nicht als Einrichtung zur möglichst umfassenden Befriedigung individueller Interessen und Bedürfnisse verstanden. Vielmehr war die demokratische Gestaltung des Gemeinwesens für ihn eine Aufgabe, der er sich aus innerem Bedürfnis mit vollem Einsatz gewidmet hat. ... Vernünftiges Augenmaß und soziales Empfinden waren ihm eine wichtige Richtschnur bei allen Entscheidungen.“
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Alfons Metzger wurde am 21. Juni 1939 in München geboren. Von 1964 bis 1968 studierte er Rechtswissenschaften an den Universitäten in München und Würzburg. Nach bestandener 1. (1964) und 2. (1968) Juristischer Staatsprüfung begann er 1968 seine Laufbahn in der Verwaltung bei der Regierung von Oberbayern als Regierungsassessor. Im selben Jahr noch wechselte er an die Oberste Baubehörde im Staatsministerium des Inneren. Dort war er bis Mai 1973 als Referent in verschiedenen Sachgebieten tätig, darunter auch im Straßen- und Wegerecht, sowie im Enteignungs- und Entschädigungsrecht. Anschließend wurde er an das Landratsamt München versetzt und leitete die Bauabteilung. Von Januar 1976 bis Dezember 1978 war Alfons Metzger beurlaubt, um bei der CSU Landesgruppe innerhalb der CDU/CSU Bundestagsfraktion im Referat Innen- und Rechtspolitik zu arbeiten. Nach seiner Rückkehr an die Oberste Baubehörde leitete er das Sachgebiet Boden-, Städtebauförderungs- und Enteignungsrecht. Außerdem betreute er die Novelle 1982 der Bayerischen Bauordnung. 1982 wechselte er als Pressesprecher an das Innenministerium. Diese Funktion füllte er bis Juni 1989 aus. Dann übertrug ihm der Freistaat Bayern die Leitung der Abteilung Datenverarbeitung, Datenschutz, Medien, Statistik und Personenstandsrecht. Von 1991 an stand er an der Spitze der Zentralabteilung des Innenministeriums.
Am 1. Januar 1994 folgte er Karl Krampol als Regierungspräsident der Oberpfalz nach.
Zum 1. Juli 1999 berief ihn der Bayerische Landtag zum Präsidenten des Obersten Bayerischen Rechnungshofes. Mit Ablauf des Monats Juni 2004 trat Alfons Metzger in den Ruhestand.
Alfons Metzger wurde u. a. mit folgenden Orden ausgezeichnet: Bayerischer Verdienstorden (2001), Verdienstkreuz 1. Klasse des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland (2004).
Alfons Metzger übte u. a. folgende Ehrenämter aus: 1996—2006 1. Vorsitzender des Vereins Freunde der Universität Regensburg e. V; 1997—1999, 1.Bezirksvorsitzender im Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V Bezirk Oberpfalz; 1999—2005 Präsident des Oberpfälzer Kulturbundes.
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„Dr. Wilhelm Weidinger wurde am 15. November 1939 in Berlin geboren. Von 1960 bis 1964 studierte er Rechtswissenschaften an den Universitäten in Freiburg, Berlin und München. Zwischen dem Ersten Juristischen Staatsexamen (1964) und dem Zweiten (1968) promovierte er mit einem Thema über das EG-Kartellrecht an der Universität München. 1968 begann Dr. Weidinger seine Laufbahn als Beamter im Freistaat Bayern am Ministerium des Innern. Von 1973 bis 1975 war er als juristischer Staatsbeamter am Landratsamt Starnberg tätig. 1976 wurde er an die Regierung von Oberbayern versetzt; dort leitete er das Sachgebiet Organisation, 1977 bis 1985 die Abteilung Zentrale Angelegenheiten. 1985 kehrte er in das Innenministerium zurück; er übernahm das Referat Bundesratsangelegenheiten. 1987 berief ihn der Freistaat Bayern auf die Stelle des Regierungsvizepräsidenten der Regierung von Oberbayern. 1993 schließlich übernahm er wiederum eine Aufgabe im Innenministerium als Leiter der Abteilung Zentrale Angelegenheiten.
Am 1. Juni 1999 wurde er Nachfolger von Alfons Metzger als Regierungspräsident der Regierung der Oberpfalz. Als im Jahre 2000 die Tschechische Republik in 14 Regionen eingeteilt wurde, hat Dr. Weidinger die Voraussetzungen für eine bis heute andauernde Zusammenarbeit (Regionalkooperation) zwischen dem benachbarten Kreis Pilsen und der Oberpfalz begonnen. 2002 gründete er den Verein „Regionalmarketing Oberpfalz in Ostbayern e. V.“ und sorgte auf diese Weise für eine bessere Außendarstellung des Regierungsbezirks.
Die Bundesrepublik zeichnete Dr. Weidinger 2004 mit dem Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland aus.
Dr. Weidinger übte u. a. folgende Ehrenämter aus: 1999 - 2006 1. Bezirksvorsitzender im Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V Bezirk Oberpfalz, seit 2005 Vorsitzender des gleichnamigen Landesverbandes in Bayern; 2002 - 2008 1. Vorsitzender des Regionalmarketing Oberpfalz in Ostbayern e. V; seit 2005 Präsident des Oberpfälzer Kulturbundes.
Dr. Weidinger hat sich auch mit der Geschichte der bayerischen Verwaltung beschäftigt, darübergeschrieben und dies veröffentlicht. Dem Leben von zwei Regierungspräsidenten der Frühzeit der Regierung in Regensburg hat Dr. Weidinger umfassende Aufsätze gewidmet: Maximilian Graf von Lodron, dem ersten Generalkreiskommissär in Regensburg, und Dr. Eduard von Schenk, dem Vertrauten Ludwigs I. Außerdem hat er sich anlässlich des 200-jährigen Jubiläums des Bayerischen Innenministeriums mit der Geschichte der Behörde am Münchner Odeonsplatz beschäftigt.
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Dr. Wolfgang Kunert wurde am 21. März 1943 in Teplitz-Schönau/ Sudetenland geboren. Nach dem Abitur in Nürnberg, 1962, studierte er Rechtswissenschaften an den Universitäten in Erlangen, Hamburg und München. Zwischen der Ersten Juristischen Staatsprüfung (1967) und der Zweiten (1971) promovierte er an der Universität München. Im September 1971 begann er seine Laufbahn im Staatsdienst bei der Regierung von Oberbayern. Im folgenden Jahr wurde er an die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Inneren versetzt als Referent in der Abteilung Recht, Planung Lind Bautechnik, anschließend in der Kommunalabteilung im Ministerium selbst. Ab März 1977 leitete Dr. Kunert die Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung am Landratsamt München, anschließend die Kommunalabteilung. Nach der Versetzung an die Regierung von Oberbayern 1979 hatte er die Leitung des Sachgebietes Kommunalwesen inne. 1981 arbeitete Dr. Kunert im Sachgebiet Kommunales Finanzwesen des Innenministeriums, bevor er dann die Leitung des Sachgebietes Wirtschaftliche Betätigung der Kommunen und Kommunale Vermögenswirtschaft übernahm.
Im Dezember 1985 wurde er wieder an die Regierung von Oberbayern versetzt; er leitete die Abteilung Kommunalwesen und Öffentliche Sicherheit und Ordnung. Im Anschluss dran berief ihn der Freistaat Bayern im Mai 2002 an derselben Behörde zum Regierungsvizepräsidenten.
Am 1. Dezember 2004 folgte er Dr. Wilhelm Weidinger als Regierungspräsident der Oberpfalz nach. Mit Ablauf des Monats März 2008 trat Dr. Wolfgang Kunert in den Ruhestand.
Dr. Kunert wurde 2006 mit dem Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet.
Dr. Kunert leitete von 1989 bis 2001 den Verband der Höheren Verwaltungsbeamten in Bayern (VHBB) als Vorsitzender. Zugleich war er Mitglied des Hauptvorstands des Bayerischen Beamtenbundes (BBB) und des Vorstands des Bundesverbands der Beamten des höheren Dienstes in der Bundesrepublik Deutschland. Weitere Ehrenämter: Vorsitz der Freunde der Universität Regensburg e. V. (2006—2010), seit 2006 1. Bezirksvorsitzender im Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V Bezirksverband Oberpfalz; seit 2009 1. Vorsitzender der Schönwerth - Gesellschaft Amberg.