Fristverlängerung für das Walzen von Grünlandflächen in der Oberpfalz bis einschließlich 1. April 2025 mit Ausnahme der Wiesenbrütergebiete

10.03.2025-010

Regensburg. Zum Schutz von Wiesenbrütern verbietet das Bayerische Naturschutzgesetz seit dem Jahr 2020 das Walzen von Grünlandflächen nach dem 15. März bis zur ersten Mahd. Um besonderen Nässelagen oder auch regionalen klimatischen Besonderheiten gerecht zu werden, können die Regierungen durch Allgemeinverfügung einen späteren Zeitpunkt für den Beginn dieses Verbots bestimmen. So werden Artenschutz und die Belange der Landwirtschaft praxisgerecht in Einklang gebracht.

Auf der Grundlage aktueller fachlicher Einschätzungen der Landesanstalt für Landwirtschaft und des Landesamtes für Umwelt hat die Regierung der Oberpfalz mittels Allgemeinverfügung den Beginn des Walzverbots für dieses Jahr für alle Landkreise und kreisfreien Städte des Regierungsbezirks auf den 2. April 2025 verschoben.

Die offizielle Bekanntgabe der Allgemeinverfügung wird mit dem Regierungsamtsblatt am 13. März 2025 erfolgen. Das Amtsblatt kann unter https://www.regierung.oberpfalz.bayern.de/service/bekanntmachungen/rabl/index.html eingesehen werden.

Ausgenommen von der Fristverschiebung sind alle ausgewiesenen Wiesenbrütergebiete im Regierungsbezirk. Für diese bleibt es beim Walzverbot ab dem 16. März 2025.

Landwirte, die beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten als Mehrfachantragsteller registriert sind, können die Lage ihrer Flächen im Hinblick auf die festgelegten Wiesenbrütergebiete in der Feldstückskarte des „iBALIS“, dem Serviceportal für die bayerische Landwirtschaftsverwaltung, überprüfen, indem sie die dort hinterlegte „Wiesenbrüterkulisse“ einblenden. Die „Wiesenbrüterkulisse“ wurde im Jahr 2024 neu gefasst.