Expertentreffen mit Exkursion am Biberbach: Viele Akteure – ein gemeinsames Ziel

18.04.2024-019

Regierung der Oberpfalz koordiniert Arbeitstreffen | Verbesserung der Gewässerqualität

Biberbach/Treffelstein. Verbesserungen der Gewässerqualität, des ökologischen Zustands und der Lebensbedingungen für Flora und Fauna stehen im „Nachweisgebiet Biberbach“ bei der Gemeinde Treffelstein im Landkreis Cham im Fokus. Das Sachgebiet Agrarstruktur und Umweltbelange in der Landwirtschaft an der Regierung der Oberpfalz lud erneut alle beteiligten Akteure zu einem Arbeitstreffen vor Ort, um die Ergebnisse bisheriger und mögliche neue Maßnahmen zu diskutieren. Vertreten waren neben Bürgermeister Helmut Heumann zahlreiche Experten vom Sachgebiet Naturschutz der Regierung, Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Cham (AELF), dem Landratsamt Cham Naturschutz, dem Wasserwirtschaftsamt Regensburg, dem Naturpark Oberer Bayerischer Wald, dem Flussperlmuschelprojekt MARA sowie der MuKO – Muschelkoordinierungsstelle für Muschelschutz Bayern, der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (Lfl) und der Bezirksfischereiberatung.

Der Biberbach ist ein rund 13 Kilometer langer Zufluss zur Böhmischen Schwarzach, auf ca. zwei Kilometern Länge. Er bildet bei Treffelstein im Landkreis Cham die Grenze zwischen der Oberpfalz und Tschechien. Im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) findet im Biberbach seit dem Jahr 2009 ein regelmäßiges Monitoring statt. Seit 2018 ist der Biberbach ein landwirtschaftliches Nachweisgebiet und steht auch aufgrund seines wertvollen Muschelbestandes im Fokus weiterer Untersuchungen und Maßnahmen. Dabei wird auch die Wirksamkeit bereits durchgeführter Maßnahmen als Basis für weitere Schritte erfasst. 

„Bei Projekten der Größenordnung des Biberbachs, mit vielen Partnern ganz unterschiedlicher Ressorts und Anliegen, ist es wichtig, an einem Strang zu ziehen“, so Emanuel Schlosser, Sachgebietsleiter an der Regierung der Oberpfalz und Koordinator des Arbeitstreffens. Grundlage bilde unter anderem der Wasserpakt Bayern, dessen Ziel es ist, alle Kräfte zu bündeln, um auf freiwilliger Basis – ergänzend zu den gesetzlichen Vorgaben –  den Zustand der bayerischen Gewässer weiter zu verbessern.

Am Biberbach stehen wertvolle Muschelbestände im Fokus, für die dort bessere Lebensbedingungen geschaffen werden sollen. Bei der Exkursion mit Besichtigung einzelner Bachabschnitte machten sich die Teilnehmer zuerst ein Bild von der Gewässerstruktur, dem Stand der laufenden Maßnahmen sowie der Größe und des Altersaufbaus des Bestands der Muscheln. „Es geht darum, gemeinsam geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Nährstoff- und Sedimenteinträge im Biberbach zu minimieren, die Infiltrations- und Wasserspeicherfähigkeit der Böden zu verbessern und eine klimaangepasste Flurgestaltung umzusetzen“, so Schlosser. Am zweiten Stopp kurz oberhalb von Biberbach wurden die landwirtschaftlichen Maßnahmen wie Mulchsaat, Gewässerrandstreifen und die Problematik von Kurzschlüssen durch Dr. Stefan Kremb, SG 60 ROP, und Herrn Achatz erläutert, während Landwirte vor Ort gerade auf ihren vorbildlichen Mulchsaaten organische Dünger ausbrachten. Durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus wurde am AELF Cham die Gewässerschutzberatung mit dem Pilotprojekt „Hotspots Gewässerschutz im Landkreis Cham“ gezielt verstärkt. Schlosser: „Ansprechpartner für Landwirte ist Markus Achatz, ein fachlich versierter Berater, der u. a. Einzel- und Gruppenberatungen zur Umsetzung von Maßnahmen anbieten wird. Das Sachgebiet Agrarstruktur und Umweltbelange in der Landwirtschaft an der Regierung der Oberpfalz unterstützt und übernimmt die Aufgabe der Koordination und Bündelung der Kräfte.“

Was ist die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)?
Die Einführung der Richtlinie 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 strebt an, europaweit alle Flüsse, Seen, Grundwasser und Küstengewässer bis spätestens 2027 in einen „guten Zustand“ zu überführen. Sie ordnet, vereinheitlicht und vernetzt den Schutz aller Gewässer, vom Grundwasser über die Seen und Fließgewässer bis zu den Küstengewässern. Die WRRL ist in Deutschland verankert im Wasserhaushaltsgesetz (WHG), in der Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer (OGewV) und in der Grundwasserverordnung (GrwV).
Das Ziel der WRRL ist ein europäischer Gewässerschutz auf einem einheitlichen und hohen Niveau. Dieser Schutz gilt der Wasserqualität und darüber hinaus dem ökologischen Zustand der Gewässer als Ganzes. Gegenwärtig befinden wir uns im dritten Bewirtschaftungszeitraumes, der bis 2027 dauern wird.
 

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