Gewerbeaufsichtsamt ahndet erhebliche Verstöße gegen Arbeitszeitgesetz bei Dienstleistungsunternehmen

22.01.2024-001

Regensburg. Nach einer Beschwerde wegen Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz, hat das Gewerbeaufsichtsamt an der Regierung der Oberpfalz ein Dienstleistungsunternehmen im Landkreis Regensburg überprüft. Bei dieser Kontrolle wurden erhebliche Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz festgestellt. Auch eine wiederholte Kontrolle der Arbeitszeiten ergab keine Besserung.

120.000 Euro Gewinnabschöpfung muss das Unternehmen nun bezahlen. Die Summe wurde aus dem erzielten rechnerischen Ertrag aus den wiederholten Arbeitszeitüberschreitungen berechnet. Bei der Berechnung wurde berücksichtigt, dass das Unternehmen nach der letzten Kontrolle bereits tätig war und spürbare Aufwendungen für Maßnahmen erbracht wurden. Darüber hinaus hat das Unternehmen zugesichert, mindestens weitere 100.000 Euro in die Verbesserung der Abläufe zu investieren.