Wichtiger Bestandteil der Energiewende

24.10.2023-087

Regierung der Oberpfalz erteilt für Teilmaßnahme des Ostbayernrings-Abschnitt B die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn

Regensburg. Die Regierung der Oberpfalz hat in einem Bescheid (Aktenzeichen: ROP-Stabsstelle EnWi-3321.0-2-46-2130) ihre Zustimmung für einen vorzeitigen Baubeginn des Ostbayernrings – Abschnitt B-Süd erteilt. Diese Entscheidung stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung Energiewende dar.

Durch diese Zustimmung erhält die TenneT GmbH die Möglichkeit, vor Erlass des Planfeststellungsbeschlusses die notwendigen Waldflächen für den Ausbau des Ostbayernrings zu roden. Dies ist aus naturschutzfachlichen Gründen nur von Oktober bis Februar erlaubt. Da der endgültige Planfeststellungsbeschluss voraussichtlich erst im Frühjahr 2024 erfolgen wird, hätte ein Abwarten zu Verzögerungen im Bauprojekt geführt. Eine vollständige Rodung in einem Zeitraum wäre aus logistischen Gründen nicht machbar. Die nun genehmigte Maßnahme ermöglicht eine Verteilung des Holzeinschlags über zwei Jahre.

Die rechtlichen Voraussetzungen für die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn gemäß § 44c EnWG sind gegeben. Es wird erwartet, dass das Planfeststellungsverfahren positiv abgeschlossen wird, basierend auf den eingegangenen Stellungnahmen der Fachbehörden. Darüber hinaus handelt es sich bei den geplanten Maßnahmen um reversible Eingriffe in die Umwelt.

Dieses Bauprojekt ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung des Ersatzneubaus der 380/110-kV-Höchstspannungsleitung zwischen Redwitz a. d. Rodach und Schwandorf, die als "Ostbayernring" bekannt ist. Der Ostbayernring ist eine rund 185 Kilometer lange bereits bestehende Stromtrasse, die von Redwitz a. d. Rodach in Oberfranken über Mechlenreuth und Etzenricht bis nach Schwandorf in der Oberpfalz führt. Die Leitung ist seit Anfang/Mitte der 1970er Jahre in Betrieb. Zur Erhöhung der Transportkapazitäten des Ostbayernrings ist ein Ersatzneubau erforderlich, um die bestehenden 380/220-kV-Systeme auf zwei 380-kV-Systeme auszubauen. Vorhabenträgerin ist die zuständige Übertragungsnetzbetreiberin TenneT TSO GmbH.

Der Abschnitt B-Süd, der bis zum Umspannwerk in Etzenricht verläuft, beginnt an der Regierungsbezirksgrenze zwischen Oberfranken und der Oberpfalz. Im Abschnitt B-Süd sind 132 Maststandorte geplant. Diese verteilen sich auf einer Abschnittslänge von etwa 52 Kilometern. 

Die Maßnahme befindet sich seit Ende 2018 im Verfahren. Erst im September wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung für Änderungen an der ursprünglichen Planung durchgeführt.