Jetzt Finanzhilfen für den Öffentlichen Personennahverkehr beantragen

17.10.2023-084

Förderung 2024 in der Oberpfalz

Regensburg. Zur Förderung von Investitionen für den allgemeinen öffentlichen Personennahverkehr stehen der Regierung der Oberpfalz auch im Haushaltsjahr 2024 Haushaltsmittel zur Verfügung. Grundlage bildet das Bayerische Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (BayGVFG). Die Mittel werden vom Bayerischen Landtag bereitgestellt und vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr an die Regierungen weiterverteilt.

Die Mittel können für die Durchführung folgender Vorhaben verwendet werden (Art. 2 BayGVFG):

a) Bau oder Ausbau von Park & Ride-Anlagen zur Verringerung des motorisierten Individualverkehrs sowie von Fahrradabstellanlagen an Haltestellen und Bahnhöfen,

b) Bau oder Ausbau von zentralen Omnibusbahnhöfen und Haltestelleneinrichtungen sowie von Omnibusbetriebshöfen und zentralen Werkstätten, soweit sie dem öffentlichen Personennahverkehr dienen,

c) Beschleunigungsmaßnahmen für den öffentlichen Personennahverkehr, insbesondere rechnergesteuerte Betriebsleitsysteme und technische Maßnahmen zur Steuerung von Lichtsignalanlagen,

d) Beschaffung von Standard-Linienomnibussen und Standard-Gelenkomnibussen, soweit diese zum Erhalt und zur Verbesserung von Linienverkehren nach § 42 des Personenbeförderungsgesetzes erforderlich sind und überwiegend für diese Verkehre eingesetzt werden.

Anträge auf Gewährung von Finanzhilfen zur Durchführung der in Buchstaben a) bis c) genannten Vorhaben können jederzeit – gerne auch nach vorheriger Absprache – beim Sachgebiet 23 (Straßenverkehr, Personenbeförderung, Gewerbe) bei der Regierung der Oberpfalz (Tel. 0941/5680-1317) eingereicht werden.

Anträge auf Gewährung einer Zuwendung für die Beschaffung von Omnibussen nach Buchstabe d) sind für 2024 bis 1. Dezember 2023 zu stellen.

Antragsberechtigt sind

  • Gemeinden, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse
  • öffentliche und private Verkehrsunternehmen
  • sonstige öffentliche und private Vorhabensträger

soweit sie die vorgenannten Vorhaben durchführen.

Download Allgemeiner Zuwendungsantrag

Download Busförderantrag