Regierung der Oberpfalz erlässt Planfeststellungbeschluss zum Ostbayernring – Abschnitt A

04.08.2022-078

Regensburg. Die Regierung der Oberpfalz hat den Planfeststellungsbeschluss des Abschnitts A für den Ersatzneubau der 380-kV-Höchstpannungsleitung für Drehstromübertragung zwischen dem Umspannwerk Redwitz und dem Umspannwerk Schwandorf (Leitungsnummer B161) als Ersatz für die bestehende 380/220-kV-Höchstspannungsleitung einschließlich deren Rückbau (Leitungsnummer B100) erlassen. Planfestgestellt wurde damit auch die erstmalige Mitnahme der 110-kV-Hochspannungsleitung O6 (Schwandorf-Schwarzenfeld) im Bereich Schwandorf sowie der Rückbau des entsprechend Teils der Bestandsleitung.

Vorhabenträgerin ist die (zuständige) Übertragungsnetzbetreiberin TenneT TSO GmbH. Der Beschluss vom 29.07.2022 (Az.: ROP-StabEnWi-3321.0-2-31) umfasst auch die Anpassungen der mitgeführten 110-kV-Stromkreise und deren Anschlüsse an andere 110-kV-Leitungen sowie an die 110-kV-Umspannwerke der Bayernwerk Netz GmbH. Diese vom Vorhaben mit umfassten Änderungen und Anpassungen am 110-kV-Netz sind durch eine vertragliche Vereinbarung zwischen den beiden Netzbetreibern geregelt worden. Demnach führt die Vorhabenträgerin die Planung und Ausführung der Anpassungen des 110-kV-Netzes aus. Die Maßnahme ist als Freileitung geplant.

Ersatzneubau Ostbayernring
Das planfestgestellte Leitungsbauvorhaben im Abschnitt A ist Teil des Ersatzneubaus der 380/110-kV-Höchststpannungsleitung zwischen Redwitz a. d. Rodach und Schwandorf, welche auch als „Ostbayernring“ bezeichnet wird. Der Ostbayernring ist eine insgesamt rund 185 Kilometer lange bereits bestehende Stromtrasse, die von Redwitz a. d. Rodach in Oberfranken über Mechlenreuth und Etzenricht bis nach Schwandorf in der Oberpfalz führt. Die Leitung ist seit Anfang/Mitte der 1970er Jahre in Betrieb. Zur Erhöhung der Transportkapazitäten des Ostbayernrings ist ein Ersatzneubau erforderlich, um die bestehenden 380/220-kV-Systeme auf zwei 380-kV-Systeme auszubauen.

Trassenverlauf
Im planfestgestellten Abschnitt A werden auf einer Länge von ca. 44 km insgesamt 114 Maste neu errichtet, mit einer Höhe von 30 bis 90 Meter. 111 Maste sind der Hauptleitung zuzuordnen, drei Maste werden darüber hinaus errichtet, um die 110-kV-Systeme in die Bestandsleitungen oder Umspannwerke einzubinden. Die Leitung verläuft durch das Gebiet der Gemeinde Etzenricht, der Gemeinde Pirk, des Marktes Luhe-Wildenau, der Stadt Schnaittenbach, des Marktes Wernberg-Köblitz, der Stadt Nabburg, der Gemeinde Schmidgaden, der Gemeinde Fensterbach, des Marktes Schwarzenfeld, der Stadt Schwandorf und der Stadt Weiden i. d. OPf. Es sind die drei Landkreise Neustadt a. d. W., Amberg-Sulzbach und Schwandorf und die kreisfreie Stadt Weiden i. d. OPf. betroffen.
Es werden in der kreisfreien Stadt Weiden sechs Maste, im Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab 20 Maste, im Landkreis Amberg-Sulzbach zwei Maste und im Landkreis Schwandorf 86 Maste neu errichtet.
118 Maste (94 der Bestandsleitung des Ostbayernrings und 24 Maste der 110-kV-Leitung) werden nach Inbetriebnahme der neuen Leitung zurückgebaut.
Im Zuge der Bauausführung werden diverse Leitungsbauprovisorien und kleinere Baumaßnahmen, wie z.B. die Verrohrungen von Gräben, in den Leitungstrassen erforderlich.

Planfeststellungsverfahren
Im Planfeststellungsverfahren hat die Regierung der Oberpfalz die Stellungnahmen und Einwendungen von Behörden und Kommunen, Vereinigungen, anderen Versorgungsträgern und privaten Einwenderinnen und Einwendern geprüft, abgewogen und soweit möglich berücksichtigt.

Nach einer umfangreichen Prüfung der für den Leitungsbau maßgeblichen öffentlich-rechtlichen Rechtsvorschriften und der betroffenen öffentlichen und privaten Belange kam die Regierung der Oberpfalz zu dem Ergebnis, dass das Leitungsbauvorhaben zugelassen wird. Der Planfeststellungsbeschluss enthält eine Vielzahl von Nebenbestimmungen, die sich zum Beispiel auf den Natur- und Artenschutz, den Immissionsschutz, Belange der Land- und Forstwirtschaft und des Gewässer- und Bodenschutzes beziehen. Geregelt wurden auch Einzelheiten bei der Kreuzung von Verkehrswegen, zu beachtende Maßnahmen bei Kreuzungen mit anderen Leitungen und Versorgungseinrichtungen sowie die Bauausführung und die Inanspruchnahme privater Grundstücke.

Planfeststellungsbeschluss
Der Planfeststellungsbeschluss wird im August im Wege der öffentlichen Bekanntmachung bekannt gegeben, da mehr als 50 Einwendungen eingegangen sind. Der Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Pläne werden nach der am 29. Juli erfolgten formellen Aushändigung an TenneT nun für die Veröffentlichung vorbereitet und sind ab 05. August 2022 auf der Internetseite der Regierung der Oberpfalz unter https://www.regierung.oberpfalz.bayern.de/service/planfeststellung/energieversorgung/planfeststellungsbeschluesse/ostbayernring_abschnitt_a/index.html einzusehen. Maßgeblich ist der Inhalt der dort veröffentlichten Unterlagen. Der Erlass des Planfeststellungsbeschlusses wird zudem in einem Sonderamtsblatt der Regierung der Oberpfalz sowie in Tageszeitungen bekanntgegeben.

Eine Ausfertigung des Beschlusses mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung des festgestellten Plans liegt zudem für einen Zeitraum von zwei Wochen in den betroffenen Gemeinden aus.