Grenzüberschreitende Projekte:

29.06.2021-039

Weiterhin Fördermittel verfügbar

Bis 18. August 2021: Anträge für Förderprogramm „Ziel ETZ 2014 bis 2020“ stellen

Regensburg. Im Förderprogramm „Ziel ETZ 2014 bis 2020“ stehen weiterhin Mittel zur Förderung grenzübergreifender Projekte zur Verfügung. Grenzüberschreitende Projekte zwischen Bayern und Tschechien können sich bis zum 18. August 2021 bei der Regierung der Oberpfalz um eine Förderung bewerben. Mit dem Programm wird mit Hilfe europäischer Fördergelder die Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat Bayern und der Tschechischen Republik unterstützt.

Vor dem Hintergrund der ablaufenden Förderperiode stehen nur noch in begrenztem Umfang Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung: in der Prioritätsachse 2 „Umweltschutz und Ressourceneffizienz“ voraussichtlich rund 600.000 Euro, in der Prioritätsachse 3 „Investitionen in Kompetenzen und Bildung“ voraussichtlich rund 500.000 Euro und in der Prioritätsachse 4 „Nachhaltige Netzwerke und institutionelle Kooperation“ voraussichtlich rund 1,5 Millionen Euro zur Verfügung. In der Prioritätsachse 1 „Forschung, technologische Entwicklung und Innovation" können aufgrund fehlender EFRE-Mittel bis auf Weiteres keine Neuanträge gestellt werden. Aufgrund des bevorstehenden Endes der aktuellen Förderperiode gibt es außerdem folgende Hinweise zu beachten: Die Projektlaufzeit muss spätestens am 31.12.2022 enden, in der Prioritätsachse 2 können im spezifischen Ziel 6c „Erhöhung der Attraktivität des Programmgebiets durch Erhalt und Aufwertung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes in nachhaltiger Form“ nur noch Projektanträge zur Entscheidung angenommen werden, die zum Outputindikator „Zahl der geförderten Güter des Natur- und Kulturerbes“ beitragen.

Die Einreichung der Anträge findet im Vorfeld der 13. Sitzung des Begleitausschusses des Programms Ziel ETZ 2014 – 2020 statt. Die Sitzung soll am 1. und 2. Dezember 2021 stattfinden. Die Einreichungsfrist (elektronisches Übermittlungsdatum) für eine Behandlung von Projektanträgen ist der 18. August 2021 bis 23:59 Uhr.

 

Aktuelle Informationen zum Förderprogramm finden Sie unter https://www.by-cz.eu/aktuelles, Informationen zur Antragstellung finden Sie unter https://www.by-cz.eu/foerderung/antragstellung/, die zur Antragstellung notwendigen Formulare können unter https://www.by-cz.eu/dokumente/#c36884 heruntergeladen werden.

 

Die Sachbearbeiterinnen der Regierung der Oberpfalz beraten im Vorfeld gerne über die Modalitäten:

Silvia Ebner (silvia.ebner@reg-opf.bayern.de, Tel. 0941/5680-1376) oder

Verena Dietl (verena.dietl@reg-opf.bayern.de, Tel. 0941/5680-1558).

 

 

Hintergrund:

 

Die Europäische Territoriale Zusammenarbeit (ETZ) ist ein Ziel im Rahmen der EU- Strukturförderung, das aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert wird. Sie ist gegliedert in drei Stränge: Die grenzübergreifende, transnationale und interregionale Zusammenarbeit. Die Europäische Union misst der grenzübergreifenden Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit eine große Bedeutung bei. Die grenzübergreifende Zusammenarbeit fördert grenzübergreifende Kooperationen benachbarter Staaten, unterstützt die bedarfsgerechte Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen in den jeweiligen Grenzgebieten und trägt dazu bei, einen gemeinsamen Lebens-, Natur- und Wirtschaftsraum zu schaffen. Für die Umsetzung grenzübergreifender Projekte zwischen dem Freistaat Bayern und der Tschechischen Republik stehen in der Förderperiode 2014 bis 2020 insgesamt Fördermittel in Höhe von 103,4 Millionen Euro aus dem EFRE zur Verfügung.