Betty-Stahl-Stiftung staatlich anerkannt

09.10.2020-067

Regensburg. Anfang August hat die Regierung der Oberpfalz die Betty-Stahl-Stiftung mit Sitz in Cham als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts staatlich anerkannt.

Zweck der Stiftung ist die Förderung von behinderten Kindern und Jugendlichen mit Wohnsitz im Stadtgebiet Cham sowie von Bewohnerinnen und Bewohnern der Altenheime im Stadtgebiet Cham. Die Betty-Stahl-Stiftung ist damit die 13. rechtsfähige Stiftung im Landkreis Cham. Errichtet wurde die Stiftung von der mittlerweile verstorbenen Barbara („Betty“) Theresia Stahl aus Cham. Im Regierungsbezirk Oberpfalz gibt es mittlerweile 261 rechtsfähige Stiftungen.

Wissenswertes zu Stiftungen
Ob Bildung, Kultur, Umwelt oder Soziales – die Zwecke, für die eine Stiftung errichtet werden kann, sind äußerst vielfältig. Eine Stiftung ist ein unkompliziertes und flexibel gestaltbares Instrument, mit dem Vermögen für einen guten Zweck angelegt werden kann.

Millionenbeträge sind nicht erforderlich, um eine rechtlich selbständige Stiftung zu errichten. Das Stiftungsvermögen sollte aber mindestens 100.000 Euro betragen.

Wer eine Stiftung errichten will bekommt nähere Informationen (u.a. aktueller Leitfaden zur Errichtung einer Stiftung und Mustersatzung) auf der Website der Regierung der Oberpfalz.

Das elektronische Stiftungsverzeichnis aller rechtsfähigen Stiftungen (Ausnahme: kirchliche Stiftungen) mit Sitz in Bayern ist abrufbar unter www.stiftungen.bayern.de