Hitze! Warum ein angenehmes Arbeitsklima jetzt wichtig ist

27.07.2020-050

Vorgaben und Maßnahmen: Gewerbeaufsichtsamt der Regierung der Oberpfalz informiert

Regensburg. Der Sommer präsentiert sich von seiner besten Seite und verwöhnt mit hochsommerlichen Temperaturen? Nicht immer ein Grund zu ungetrübter Freude: Hohe Außentemperaturen und stark sonnenbeschienene Arbeitsräume haben häufig hohe Raumtemperaturen am Arbeitsplatz zur Folge. „Diese können sich negativ auf Körper, Wohlbefinden und Arbeitsleistung der Beschäftigten auswirken“, weiß Bernhard Resch, Dezernatsleiter Organisation des Arbeitsschutzes am Gewerbeaufsichtsamt der Regierung der Oberpfalz. Wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesen Fällen geschützt werden müssen, wird mit einer Reihe von Vorgaben in den Arbeitsschutzvorschriften geregelt.

So muss der Arbeitgeber für eine Raumtemperatur von höchstens 26°C am Arbeitsplatz sorgen. „Bis zu dieser Temperatur ist nicht von einer gesundheitlichen Gefährdung für die Mitarbeitenden auszugehen“, so Resch. Überschreiten Außentemperatur und die Raumtemperatur diesen Wert, so sollen geeignete Maßnahmen zur Temperaturminderung getroffen werden. „Um die Hitzebelastung am Arbeitsplatz zu reduzieren, bieten sich technische und organisatorische Möglichkeiten an.“ Das reicht von der gezielten Fensterlüftung am frühen Morgen über automatische Jalousien- oder Lüftungsanlagen und gelockerten Bekleidungsregelungen bis hin zur Arbeitszeitverlagerung in die kühleren Morgenstunden, wie sie z.B. die Regierung der Oberpfalz im Rahmen der Gleitzeitregelung nutzt. „Hier muss natürlich jeder Betrieb ein für ihn funktionierendes Konzept entwickeln. Bei Fragen steht das Gewerbeaufsichtsamt gerne zur Beratung bereit.“ Umfassende Informationen und einen Überblick zu möglichen Maßnahmen bietet hierzu auch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

 „Bei Temperaturen über 26 °C ist nicht auszuschließen, dass es bei bestimmten Tätigkeiten, z.B. beim Tragen umfangreicher Schutzkleidung oder bei gesundheitlich vorbelasteten Mitarbeitern zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen kommen kann.“ Beträgt die Raumtemperatur sogar mehr als 30°C, sind zwingend wirksame Maßnahmen einzuleiten, um die Belastung der Beschäftigten zu verringern. Die absolute Grenze ist übrigens bei über 35°C Raumtemperatur erreicht. „Ohne spezielle Schutzmaßnahmen, wie zum Beispiel Hitzeschutzkleidung, ist der Raum nicht mehr als Arbeitsraum geeignet“, betont Resch. Des Weiteren müssen zum Wohl der Mitarbeiter technische Maßnahmen (Luftduschen/Wasserschleier) getroffen und organisatorische Maßnahmen (Phasen zur Abkühlung) gewährleistet werden.