Studium der Pharmazie; Beantragung der Anrechnung der praktischen Ausbildung im Ausland
Beschreibung
Die praktische Ausbildung findet nach dem Bestehen des Zweiten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung statt.
Sie gliedert sich in eine Ausbildung von 12 Monaten, wovon sechs Monate in einer öffentlichen Apotheke in der Bundesrepublik Deutschland abzuleisten sind. Weitere sechs Monate können wahlweise auch im Ausland an einer öffentlichen Apotheke, einer Krankenhausapotheke, der pharmazeutischen Industrie oder einem Universitätsinstitut abgeleistet werden.
Zeiten einer außerhalb des Geltungsbereichs der Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) abgeleisteten praktischen Ausbildung können - unabhängig davon, ob es sich um ein Praktikum in einem europäischen oder außereuropäischen Land handelt - nach §22 Abs. 1 Nr. 3 AAppO bis zu einer Dauer von sechs Monaten auf die praktische Ausbildung nach §4 Abs. 1 Nr. 2 AAppO angerechnet werden, soweit Gleichwertigkeit gegeben ist. Die Gleichwertigkeit ist von Fall zu Fall anhand der eingereichten Tätigkeitsbeschreibung zu prüfen. Deshalb können hierzu vorab keine verbindlichen Auskünfte erteilt werden.
Für Sie zuständig
- Regierung von Oberbayern - Landesprüfungsamt für Medizin, Pharmazie und PsychotherapieAnsprechpartner
Pharmazie,
Telefon +49 (0)89 2176-2643
Fax +49 (0)89 2176-402643
E-Mail landespruefungsamt@reg-ob.bayern.deParteiverkehr
Montag, Mittwoch, Freitag: 09:00 - 11:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag geschlossenTelefonzeit
Montag, Mittwoch, Freitag: 09:00 - 11:00 UhrDie Pforte im Hauptgebäude ist zu folgenden Zeiten besetzt:
Montag bis Donnerstag 07:00 Uhr - 17:45 Uhr
Freitag 07:00 Uhr - 14:45 UhrHinweis: Der Parteiverkehr bleibt aufgrund der aktuellen Situation bis auf Weiteres geschlossen.
Hausanschrift
Maximilianstraße 39
80538 MünchenPostanschrift
80534 MünchenTelefon +49 (0)89 2176-0Fax +49 (0)89 2176-2914
Bearbeitungsdauer
2-4 Wochen
Erforderliche Unterlagen
- Bescheinigung über die praktische Ausbildung nach Anlage 5 der Approbationsordnung für Apotheker (AAppO)
(siehe unter "Formulare") - detailierte Tätigkeitsbeschreibung mit namentlicher Nennung und genauer Titelbezeichnung der Ausbildungsleiterin/des Ausbildungsleiters
(Apothekerin/Apotheker, Professorin/Professor oder Hochschuldo-zentin/Hochschuldozent), ausgestellt von der Ausbildungsstätte
Kosten
30,00 EUR zzgl. Auslagen für Postversand