Zahnarzt/Zahnärztin; Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Arbeitsaufnahme im Ausland
Wenn Sie im Ausland als Zahnarzt/Zahnärztin tätig werden möchten, benötigen Sie hierfür in der Regel eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (= Certificate of good standing).
Beschreibung
Mit dem Certificate of good standing wird die Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des zahnärztlichen Heilberufs in Deutschland nachgewiesen. Das Certificate of good standing bestätigt außerdem, dass keine berufsrechtlichen Verfahren eingeleitet und keine berufsrechtlichen Maßnahmen getroffen worden sind.
Wenn Sie Ihre Berufstätigkeit in Oberbayern, Niederbayern, Schwaben oder in der Oberpfalz ausüben bzw. ausgeübt haben und den entsprechenden zahnärztlichen Heilberuf zukünftig im Ausland ausüben möchten, ist die Regierung von Oberbayern für die Ausstellung des Certificate of good standing zuständige Behörde. Bei Berufstätigkeit in den anderen bayerischen Regierungsbezirken liegt die Zuständigkeit bei der Regierung von Unterfranken.
Für Sie zuständig
- Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 55.3 - Rechtsfragen GesundheitsberufeAnsprechpartner
Service Berufszulassungsstelle Approbationsberufe,
Telefon +49 (0)89 2176-2634
Fax +49 (0)89 2176-402634
E-Mail approbation.erlaubnis@reg-ob.bayern.deParteiverkehr
Montag bis Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 UhrTelefonzeit
Montag bis Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 UhrHinweis: Aufgrund der aktuellen Sondersituation können Sachstandsanfragen bis auf Weiteres nicht mehr beantwortet werden. Bitte sehen Sie daher davon ab.
Der Parteiverkehr bleibt aufgrund der aktuellen Situation bis auf Weiteres geschlossen.Unterlagen können zu den allgemeinen Besuchszeiten gegen eine Eingangsbestätigung am Empfang abgegeben werden.
Die Pforte im Hauptgebäude ist zu folgenden Zeiten besetzt:
Montag bis Donnerstag 07:00 Uhr - 17:45 Uhr
Freitag 07:00 Uhr - 14:45 UhrHausanschrift
Maximilianstraße 39
80538 MünchenPostanschrift
80534 MünchenTelefon +49 (0)89 2176-0Fax +49 (0)89 2176-2914
Voraussetzungen
Die berufliche Tätigkeit muss zuletzt in Bayern ausgeübt worden sein.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung des Antrages auf Erteilung eines Certificate of good standing kann derzeit mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Nach Antragsabgabe wird gebeten von Rückfragen abzusehen.
Erforderliche Unterlagen
- Führungszeugnis der Belegart "O"
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Bayerischen Landeszahnärztekammer
(Original oder in Form einer in Deutschland amtlich bzw. notariell beglaubigten Kopie) - Approbationsurkunde
(Kopie, die von einer deutschen siegelführenden Behörde oder einer/einem deutschen Notar/in beglaubigt wurde)
Kosten
- Certificate of good standing einsprachig (Sprache deutsch): 60,00 EUR
- Certificate of good standing zweisprachig (Sprachen deutsch und englisch): 80,00 EUR