Scheinwerfer und optische Lichtsignalgeräte; Beantragung einer Erlaubnis für den Betrieb
Sie benötigen eine Erlaubnis zum Betrieb von Scheinwerfern und optischen Lichtsignalgeräten in einer Entfernung von weniger als 1,5 km zu einem Flugplatz.p>
Beschreibung
Sie müssen die Erlaubnis zum Betrieb von Scheinwerfern und optischen Lichtsignalgeräten in einer Entfernung von weniger als 1,5 km zu einem Flugplatz beim zuständigen Luftamt beantragen. Darüber hinaus benötigen Sie auch in einer Entfernung von mehr als 1,5 km zu einem Flugplatz eine Erlaubnis für den Betrieb von Scheinwerfern oder optischen Lichtsignalgeräten, insbesondere von Lasergeräten, die geeignet sind, Luftfahrzeugführer während des An- oder Abflugs zu blenden.
Für Sie zuständig
- Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 25 - Luftamt NordbayernAnsprechpartner
Flugplätze Mittelfranken,
Telefon +49 (0)911 52700-31
Fax +49 (0)911 364446
E-Mail luftamt.nord@reg-mfr.bayern.de
Flugplätze Oberfranken, Oberpfalz,
Telefon +49 (0)911 52700-32
Fax +49 (0)911 364446
E-Mail luftamt.nord@reg-mfr.bayern.de
Flugplätze Unterfranken,
Telefon +49 (0)911 52700-25
Fax +49 (0)911 364446
E-Mail luftamt.nord@reg-mfr.bayern.deHausanschrift
Flughafenstr. 118
90411 NürnbergPostanschrift
Flughafenstr. 118
90411 NürnbergTelefon +49 (0)911 52700-0Fax +49 (0)911 364446
Voraussetzungen
Eine Erlaubnis kann nach pflichtgemäßem Ermessen erteilt werden, wenn von der beantragten Nutzung des Luftraums keine Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs oder für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht.
Fristen
Bitte stellen Sie den Antrag mindestens eine Woche vor der geplanten Inbetriebnahme.
Formulare
- Formloser Antrag (mit Unterschrift) - Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.