Bergbau; Meldung über Beschäftigte und betriebliche Vorgänge
Betriebe die unter Bergaufsicht stehen, müssen dem zuständigen Bergamt Meldungen über Beschäftigte und betriebliche Vorgänge übermitteln.
Beschreibung
Betriebe die unter Bergaufsicht stehen sowie Gewinnungsbetriebe, Besucherbergwerke und Besucherhöhle, müssen dem zuständigen Bergamt aktuelle Daten für statistische Zwecke übermitteln.
Wenn die Beschäftigten silikogenen Stäuben ausgesetzt sind, müssen sie dies der Aufsichtsbehörde (Bergamt) melden.
Auch die Wiederanfahrt von Unfallverletzten muss dem zuständigen Bergamt gemeldet werden.
Für Sie zuständig
- Regierung von Oberfranken - Sachgebiet 26 - Bergamt NordbayernAnsprechpartner
Roth, Martin
Telefon +49 (0)921 604-1386
Fax +49 (0)921 604-4386
E-Mail bergamt@reg-ofr.bayern.deHausanschrift
Maximilianstraße 6
95444 BayreuthPostanschrift
Postfach 110165
95420 BayreuthTelefon +49 (0)921 604-0Fax +49 (0)921 604-1258
Verfahrensablauf
Die Daten für statistische Zwecke sind über die Formblätter unter "Formulare" zu übermitteln.
Fristen
Die verschiedenen Fristen sind § 9 Bergverordnung über vermessungstechnische und sicherheitliche Unterlagen (Unterlagen-Bergverordnung - UnterlagenBergV) zu entnehmen (siehe unter "Rechtsgrundlagen").
Bergbauliche Betriebe, bei denen die Beschäftigten mit silikogenen Stäuben ausgesetzt sind müssen dies bis zum 31. Januar der Aufsichtsbehörde (Bergamt) melden.
Wiederanfahrten von Unfallverletzten müssen auch bis 31. Januar gemeldet werden.
Formulare
- Statistische Erhebungen über bergbauliche Unternehmer - Angaben zum Betrieb (Anlage 1)
- Statistische Erhebungen über bergbauliche Unternehmer - Staub- und Silikosebekämpfung (Anlage 2)
- Statistische Erhebungen über bergbauliche Unternehmer - Untertägige Gewinnungs- und Besucherbetrieb (Anlage 3)
- Statistische Erhebungen über bergbauliche Unternehmer - Wiederanfahrt Unfallverletzter (Anlage 4)