Sachverständige und Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr; Anmeldung zur Prüfung der fachlichen Eignung

Sachverständige oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr müssen ihre fachliche Eignung durch eine Prüfung nachweisen. Die Regierung von Niederbayern prüft die Zulassungsvoraussetzungen, stellt die Prüfungsbescheinigung aus und führt die Personalakten.