Sozialversicherungsträger; Beantragung der Genehmigung von Vermögensanlagen

Sozialversicherungsträger bedürfen im Falle des Erwerbs und des Leasens von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, sowie der Errichtung, der Erweiterung und des Umbaus von Gebäuden einer Genehmigung der Aufsichtsbehörden.