Freiballon; Beantragung einer Außenstarterlaubnis
Für den Start von einem oder mehreren Freiballonen außerhalb der für sie genehmigten Startplätze ist eine Erlaubnis erforderlich.
Freiballone dürfen außerhalb der für sie genehmigten Ballonstartplätze nur starten, wenn die zuständige Luftfahrtbehörde eine Erlaubnis erteilt hat.
Ferner muss der Grundstückseigentümer oder sonst Berechtigte dem Start zugestimmt haben.
Einer Erlaubnis zur Außenlandung mit einem Freiballon bedarf es hingegen nicht, da der Ort der Landung eines Freiballons aufgrund seiner Eigenschaften nicht vorausbestimmbar ist.
- Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 25 - Luftamt Nordbayern
Ansprechpartner
Außenstart- und -landeerlaubnis, Freiballon
Fax +49 (0)911 364446
E-Mail luftamt.nord@reg-mfr.bayern.deZuständigkeit Mittelfranken und Allgemeinerlaubnis
Telefon: +49 (0)911 52700-31
Zuständigkeit Unterfranken
Telefon +49 (0)911 52700-25
Zuständigkeit Oberfranken und Oberpfalz
Telefon +49 (0)911 52700-32
Ballon
Telefon +49 (0)911 52700-32
Fax +49 (0)911 364446
E-Mail luftamt.nord@reg-mfr.bayern.deHausanschrift
Flughafenstr. 118
90411 NürnbergPostanschrift
Flughafenstr. 118
90411 NürnbergTelefon +49 (0)911 52700-0Fax +49 (0)911 364446
Das Außenstartgelände muss für das Vorhaben geeignet sein. Dies ist durch ein Gutachten nachzuweisen.
10 Werktage vor dem vorgesehenen Starttag
- Lageplan
- Geländegutachten
- Stellungnahme der zuständigen Gemeinde (Ordnungsamt)
30,00 bis 500,00 EUR
Die Kosten bemessen sich im Einzelfall je nach Aufwand.
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Verwaltungsgerichtliche Klage