Flugschule; Vorlage des Ausbildungsberichts
Zugelassene Ausbildungsorganisation haben dem zuständigen Luftamt jährlich einen Ausbildungsbericht vorzulegen.
Beschreibung
Der Ausbildungsbericht gemäß § 31 Abs. 2 LuftPersV einer zugelassenen Ausbildungsorganisation (ATO) nach § 25 Nr. 1 LuftPersV i.V.m. VO (EU) Nr. 1178/2011 muss folgendes enthalten:
- Anzahl der im Kalenderjahr ausgebildeten Bewerber um Erlaubnisse und Berechtigungen als Luftfahrer
- Anzahl der unterrichteten Theoriestunden
- Anzahl der durchgeführten Flugausbildungsstunden mit Luftfahrzeugen, an Verfahrensübungsgeräten oder Simulatoren
- Anzahl der beschäftigten Fluglehrer, Theorielehrer oder Lehrer an synthetischen Übungsgeräten
- Anzahl und Muster der zur Ausbildung verwendeten Luftfahrzeuge und synthetischen Übungsgeräte
- besondere Vorkommnisse
Für Sie zuständig
- Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 25 - Luftamt NordbayernAnsprechpartner
Flugschulen,
Telefon +49 (0)911 52700-45
Fax +49 (0)911 364446
E-Mail luftamt.nord@reg-mfr.bayern.deHausanschrift
Flughafenstr. 118
90411 NürnbergPostanschrift
Flughafenstr. 118
90411 NürnbergTelefon +49 (0)911 52700-0Fax +49 (0)911 364446
Verfahrensablauf
Der Ausbildungsbericht ist dem zuständigen Luftamt vorzulegen.
Fristen
keine