Sozialpädagoge/Sozialpädagogin im Öffentlichen Gesundheitsdienst; Bewerbung um einen Arbeitsplatz
In Bayern werden im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) sozialpädagogische Fachkräfte eingesetzt. Für die Einstellung bei den Landratsämtern sind die Regierungen und für die Einstellung bei einer kreisfreien Stadt ist die jeweilige Stadtverwaltung zuständig .
Sie sind sowohl in der Staatsverwaltung bei den 71 bayerischen Landratsämtern als auch bei kreisfreien Städten, soweit diesen Aufgaben des ÖGD übertragen sind, tätig. Ihre Aufgaben sind insbesondere:
- Gesundheitsförderung,
- allgemeine gesundheitliche Aufklärung und Prävention,
- psychosoziale Beratung psychisch Kranker und suchtkranker Menschen sowie deren Angehöriger,
- Beratung von Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen,
- fachliche Beratung und Mitwirkung im Rahmen des Fachbereichs Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht (ehemals Heimaufsicht),
- Sexualaufklärung, Sexualpädagogik,
- Schwangerenberatung.
Die Eingruppierung erfolgt abhängig von der ausgeübten Tätigkeit in Entgeltgruppe S 11b oder S 12 TV-L. Nach dreijähriger hauptberuflicher Tätigkeit ist die Übernahme in das Beamtenverhältnis (Besoldungsgruppe A 9) möglich, wenn die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
- Regierung der Oberpfalz - Z 2.1 - Personal
Öffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:30 Uhr DI 08:00 - 16:30 Uhr MI 08:00 - 16:30 Uhr DO 08:00 - 16:30 Uhr FR 08:00 - 13:00 Uhr Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle Terminvereinbarungen
Hausanschrift
Emmeramsplatz 8
93047 RegensburgPostanschrift
93039 RegensburgTelefon +49 (0)941 5680-0Fax +49 (0)941 5680-1199
Einstellungsvoraussetzungen:
- abgeschlossene Fachhochschulausbildung als Diplom-Sozialpädagoge (FH) beziehungsweise Diplom-Sozialpädagogin (FH) oder Bachelor-Abschluss im Studiengang Soziale Arbeit
- fachliche und persönliche Eignung für eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis
Zusätzliche Voraussetzungen für die Einstellung bzw. Übernahme in das Beamtenverhältnis sind insbesondere:
- gesundheitliche Eignung
- deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats
- Verfassungstreue
- charakterliche Eignung
- Altersgrenze: Die Übernahme in das Beamtenverhältnis ist nach der derzeitigen Rechtslage regelmäßig nur bis zur Altersgrenze von 45 Jahren möglich.
Es gibt in Bayern 71 staatliche Gesundheitsämter (das sind die Landratsämter) und 5 kommunale Gesundheitsämter (das sind die Städte München, Augsburg, Nürnberg, Ingolstadt und Memmingen). Für die Einstellung bei den 71 Landratsämtern in Bayern sind die Regierungen zuständig. Ihre Bewerbung richten Sie bitte an die Regierung(en), in deren Zuständigkeitsbereich (Regierungsbezirk) Sie eingestellt werden wollen. Dort erhalten Sie auch nähere Informationen, bei welchen Landratsämtern aktuell Stellen zu besetzen sind. Falls Sie an einer Einstellung bei einem kommunalen Gesundheitsamt interessiert sind, wenden Sie sich bitte an die jeweilige Stadtverwaltung.
- Bewerbungsschreiben
- Lebenslauf
- Zeugniskopien