Immissionsschutz; Beratung und Auskunft
Die zuständigen Immissionsschutzbehörden beraten Bürger und Betreiber von Anlagen über Fragen des Immissionsschutzes.
Beschreibung
Zuständige Immissionsschutzbehörden sind in der Regel die Kreisverwaltungsbehörden (also die Landratsämter bzw. die kreisfreien Gemeinden) und in Ausnahmefällen die Regierungen. Sie beraten die Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen im Hinblick auf die Antragstellung und die Erfüllung der immissionsschutzrechtlichen Pflichten.
In Genehmigungsverfahren nach anderen Rechtsgebieten geben die Immissionsschutzbehörden als Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen ab.
Wenn Sie Fragen, Anregungen oder Beschwerden zu immissionsschutzrechtlichen Themen haben, können Sie sich auch an die Immissionsschutzbehörden wenden, die darauf eingehen und Ihnen Auskünfte erteilen werden.
Für Sie zuständig
- Regierung der Oberpfalz - Sachgebiet 50 - Technischer UmweltschutzAnsprechpartner
Rögner, Anja - Sachgebietsleiterin
Telefon +49 (0)941 5680-1841
E-Mail technischer.umweltschutz@reg-opf.bayern.deHausanschrift
Ägidienplatz 1
93047 RegensburgPostanschrift
93039 RegensburgTelefon +49 (0)941 5680-0Fax +49 (0)941 5680-1799- Regierung der Oberpfalz - Sachgebiet 55.1 - Rechtsfragen Umwelt
Ansprechpartner
Dorr, Jonas
Telefon +49 (0)941 5680-1818
E-Mail jonas.dorr@reg-opf.bayern.de
Dr. Höchstetter, Benjamin
Telefon +49 (0)941 5680-1867
E-Mail benjamin.hoechstetter@reg-opf.bayern.deHausanschrift
Ägidienplatz 1
93047 RegensburgPostanschrift
93039 RegensburgTelefon +49 (0)941 5680-0Fax +49 (0)941 5680-1799 - Regierung der Oberpfalz - Sachgebiet 55.1 - Rechtsfragen Umwelt
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