Lehrkräfte und sonstiges Schulpersonal; Beantragung einer Beurlaubung, einer Dienstbefreiung oder einer Elternzeit

Lehrkräfte und sonstiges Schulpersonal an Grund-, Mittel- und Förderschulen, Schulen für Kranke und beruflichen Schulen können neben einer arbeitsmarktpolitischen oder familienpolitischen Beurlaubung auch Elternzeit, Sonderurlaub oder eine Dienstbefreiung beantragen.