Private Grund- und Mittelschulen, berufliche Schulen; Beantragung der schulaufsichtlichen Genehmigung von Lehrkräften
Privat angestelltes Lehrpersonal bedarf der schulaufsichtlichen Genehmigung.
Beschreibung
An privaten beruflichen Schulen sowie privaten Grund- und Mittelschulen arbeiten grundsätzlich vollausgebildete Lehrerinnen und Lehrer für die jeweilige Schulart. Es arbeiten dort aber auch Lehrkräfte die nicht voll für diese Schulart ausgebildet sind, z. B. Lehrkräfte anderer Schularten. Die schulaufsichtliche Genehmigung dieser Lehrkräfte dient der Sicherstellung der Qualität des Unterrichts. Die Genehmigung kann befristet oder unbefristet erteilt werden.
Für Sie zuständig
- Regierung der Oberpfalz - Sachgebiet 40.2 - Grund- und Mittelschulen -Personal/Organisation/Prüfungsamt-Ansprechpartner
Bausch, German - Sachgebietsleiter
Telefon +49 (0)941 5680-1510
Fax +49 (0)941 5680-91510
E-Mail german.bausch@reg-opf.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:30 Uhr DI 08:00 - 16:30 Uhr MI 08:00 - 16:30 Uhr DO 08:00 - 16:30 Uhr FR 08:00 - 13:00 Uhr Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle TerminvereinbarungenHausanschrift
Emmeramsplatz 8
93047 RegensburgPostanschrift
93039 RegensburgTelefon +49 (0)941 5680-0Fax +49 (0)941 5680-1199- Regierung der Oberpfalz - Sachgebiet 42.1 - Berufliche Schulen I -Technische, gewerbliche, kaufmännische Berufe-
Ansprechpartner
Dipl.-Hdl. Renner, Marko - stellvertretender Sachgebietsleiter
Telefon +49 (0)941 5680-1523
Fax +49 (0)941 5680-91523
E-Mail marko.renner@reg-opf.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:30 Uhr DI 08:00 - 16:30 Uhr MI 08:00 - 16:30 Uhr DO 08:00 - 16:30 Uhr FR 08:00 - 13:00 Uhr Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle TerminvereinbarungenHausanschrift
Emmeramsplatz 8
93047 RegensburgPostanschrift
93039 RegensburgTelefon +49 (0)941 5680-0Fax +49 (0)941 5680-1199- Regierung der Oberpfalz - Sachgebiet 42.2 - Berufliche Schulen II -Gesundheit, Sozialwesen, Hauswirtschaft-
Ansprechpartner
Kleierl, Bernhard - Sachgebietsleiter
Telefon +49 (0)941 5680-1514
Fax +49 (0)941 5680-91514
E-Mail bernhard.kleierl@reg-opf.bayern.de
Stautner, Gisela - stellvertretende Sachgebietsleiterin
Telefon +49 (0)941 5680-1515
Fax +49 (0)941 5680-91515
E-Mail gisela.stautner@reg-opf.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:30 Uhr DI 08:00 - 16:30 Uhr MI 08:00 - 16:30 Uhr DO 08:00 - 16:30 Uhr FR 08:00 - 13:00 Uhr Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle TerminvereinbarungenHausanschrift
Emmeramsplatz 8
93047 RegensburgPostanschrift
93039 RegensburgTelefon +49 (0)941 5680-0Fax +49 (0)941 5680-1199- Regierung der Oberpfalz - Sachgebiet 44 - Schulorganisation, Schulrecht
Ansprechpartner
Ansprechpartner Schulrecht,
Telefon +49 (0)941 5680-0
E-Mail schulrecht@reg-opf.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:30 Uhr DI 08:00 - 16:30 Uhr MI 08:00 - 16:30 Uhr DO 08:00 - 16:30 Uhr FR 08:00 - 13:00 Uhr Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle TerminvereinbarungenHausanschrift
Emmeramsplatz 8
93047 RegensburgPostanschrift
93039 RegensburgTelefon +49 (0)941 5680-0Fax +49 (0)941 5680-1199Verfahrensablauf
Es muss ein schriftlicher Antrag bei der Regierung desjenigen Regierungsbezirks, in dem die Schule ihren Standort hat, gestellt werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und der Anzahl der Anträge, die bei der jeweils zuständigen Regierung eingehen.
Fristen
Der Antrag muss rechtzeitig vor dem geplanten Einsatz der Lehrkraft gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Zeugnisse über Ausbildung und berufliche Tätigkeit (in Kopie)
- tabellarischer Lebenslauf mit Angaben über Ausbildungsstätten, Ausbildungsdauer und Prüfungen sowie bisherige Tätigkeiten
- Dienstvertrag (Arbeitsvertrag oder Honorarvertrag) in Kopie
- erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate) gemäß § 30 bzw. § 30 a BZRG
- Selbstauskunft zu Straf- und Ermittlungsverfahren
- Genehmigung der nebenamtlichen Tätigkeit durch den Dienstherrn (falls erforderlich)
- Teilnahmebestätigungen der pädagogischen Fortbildungsmaßnahmen (bei unbefristeter Tätigkeit)
- ggf. Unterrichtsgenehmigung aus einem anderen Regierungsbezirk in Kopie
Formulare
- Schulaufsichtliche Genehmigung/Anzeige von Lehrern an kommunalen und privaten beruflichen Schulen gemäß Art. 27, 94, 97, 99 BayEUG (Empfänger: Sachgebiet 40.2 - Grund- und Mittelschulen -Personal/Organisation/Prüfungsamt-)
- Schulaufsichtliche Genehmigung/Anzeige von Lehrern an kommunalen und privaten beruflichen Schulen gemäß Art. 27, 94, 97, 99 BayEUG (Empfänger: Sachgebiet 42.1 - Berufliche Schulen I -Technische, gewerbliche, kaufmännische Berufe-)
- Schulaufsichtliche Genehmigung/Anzeige von Lehrern an kommunalen und privaten beruflichen Schulen gemäß Art. 27, 94, 97, 99 BayEUG (Empfänger: Sachgebiet 42.2 - Berufliche Schulen II -Gesundheit, Sozialwesen, Hauswirtschaft-)
- Schulaufsichtliche Genehmigung/Anzeige von Lehrern an kommunalen und privaten beruflichen Schulen gemäß Art. 27, 94, 97, 99 BayEUG (Empfänger: Sachgebiet 44 - Schulorganisation, Schulrecht)
- Erklärung zu Straf- und Ermittlungsverfahren (Empfänger: Sachgebiet 40.2 - Grund- und Mittelschulen -Personal/Organisation/Prüfungsamt-)
- Erklärung zu Straf- und Ermittlungsverfahren (Empfänger: Sachgebiet 42.1 - Berufliche Schulen I -Technische, gewerbliche, kaufmännische Berufe-)
- Erklärung zu Straf- und Ermittlungsverfahren (Empfänger: Sachgebiet 42.2 - Berufliche Schulen II -Gesundheit, Sozialwesen, Hauswirtschaft-)
- Erklärung zu Straf- und Ermittlungsverfahren (Empfänger: Sachgebiet 44 - Schulorganisation, Schulrecht)
Kosten
Befristete schulaufsichtliche Genehmigung: Es fallen Kosten an. Diese können bei der jeweiligen Regierung erfragt werden.
- Regierung der Oberpfalz - Sachgebiet 42.1 - Berufliche Schulen I -Technische, gewerbliche, kaufmännische Berufe-