Grund- und Mittelschulen; Bewerbung als Aushilfslehrkraft
Im Nachrückverfahren werden befristete Arbeitsverträge für Vertretungssituationen an Grundschulen und Mittelschulen bis zu einem Schuljahr auf den Webseiten der Regierungen angeboten.
Beschreibung
Im Rahmen der Einstellung von Lehrkräften an Grund- und Mittelschulen soll ein nachträglich entstandener Ersatzbedarf durch das Nachrückverfahren ausgeglichen werden. Dabei können noch frei gewordene Stellen an Grund- und Mittelschulen mit zusätzlichen Lehrkräften besetzt werden (ausschließlich befristete Arbeitsverträge ohne Zusage auf spätere Verbeamtung und ohne Zusage auf Weiterbeschäftigung).
Interessierte Lehrkräfte können sich mit den für sie in Frage kommenden Staatlichen Schulämtern oder der örtlich zuständigen Regierung in Verbindung setzen. Dort können weitere Informationen gegeben werden.
Für Sie zuständig
- Regierung der Oberpfalz - Sachgebiet 40.2 - Grund- und Mittelschulen -Personal/Organisation/Prüfungsamt-Ansprechpartner
Bausch, German - Sachgebietsleiter
Telefon +49 (0)941 5680-1510
Fax +49 (0)941 5680-91510
E-Mail german.bausch@reg-opf.bayern.de
Modschiedler, Walter
Telefon +49 (0)941 5680-1526
E-Mail walter.modschiedler@reg-opf.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:30 Uhr DI 08:00 - 16:30 Uhr MI 08:00 - 16:30 Uhr DO 08:00 - 16:30 Uhr FR 08:00 - 13:00 Uhr Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle TerminvereinbarungenHausanschrift
Emmeramsplatz 8
93047 RegensburgPostanschrift
93039 RegensburgTelefon +49 (0)941 5680-0Fax +49 (0)941 5680-1199
Voraussetzungen
Lehrkräfte mit der Lehramtsbefähigung für Grundschulen oder Mittelschulen werden vorrangig berücksichtigt. Es können sich jedoch auch Realschul- und Gymnasiallehrkräfte bewerben und bei entsprechendem Bedarf auch Bewerberinnen und Bewerber mit nur Erster Lehramtsprüfung.
Es können nur Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt werden, die ihr Staatsexamen mit der Note 3,50 oder besser abgeschlossen haben.
Verfahrensablauf
Bewerberinnen und Bewerber müssen sich bei der jeweiligen Regierung schriftlich oder online bewerben.
Bei bestimmten Regierungen kann die Bewerbung auch online übermittelt werden (siehe unter "Online-Verfahren" - im BayernPortal nach Auswahl eines Ortes). Nachdem Sie die erforderlichen Daten in die entsprechenden Felder erfasst haben und erhalten per E-Mail eine Zugangsbestätigung. Die Bewerbung wird online an die Regierung übermittelt. Sie wird an das jeweilige Staatliche Schulamt weitergegeben. Dieses setzt sich mit der Bewerberin / dem Bewerber in Verbindung, entscheidet über eine Verwendung und legt die Einsatzschule/Stammschule fest.
Bearbeitungsdauer
Die Staatlichen Schulämter setzen sich alsbald mit den Bewerberinnen und Bewerbern in Verbindung.
Besondere Hinweise
Bewerbungen sind parallel auch auf mehrere Stellen möglich.
Wer bereits eine Einstellungszusage erhalten hat (z. B. auf eine bereits ausgeschriebene Stelle oder an einer Privatschule), kann am Bewerbungsverfahren nicht teilnehmen.
Fristen
Bewerbungen sind so lange möglich, wie die Stellen im Internet angeboten werden..
Kosten
keine