Private Grund- und Mittelschulen; Beantragung der Betriebsgenehmigung und der Genehmigung für wesentliche Änderungen
Private Grund- und Mittelschulen, die in ihren Bildungs- und Erziehungszielen öffentlichen im Freistaat Bayern vorhandenen oder vorgesehenen Schulen entsprechen, müssen von der zuständigen Regierung zugelassen werden. Diese muss auch wesentliche Änderungen genehmigen.
Ersatzschulen dürfen nur mit staatlicher Genehmigung errichtet und betrieben werden. Der Antrag ist mit allen erforderlichen Unterlagen spätestens vier Monate vor Schuljahresbeginn bei der jeweils zuständigen Regierung als Schulaufsichtsbehörde einzureichen.
Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn
- derjenige, der eine Ersatzschule errichten, betreiben oder leiten will, die Gewähr dafür bietet, dass er nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstößt,
- die Ersatzschule in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen oder künstlerischen Ausbildung ihrer Lehrkräfte hinter den öffentlichen Schulen nicht zurücksteht,
- eine Sonderung der Schülerinnen und Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird,
- die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte genügend gesichert ist.
Eine Grundschule ist als Ersatzschule nur zuzulassen, wenn die zuständige Regierung als Schulaufsichtsbehörde ein besonderes pädagogisches Interesse anerkennt oder, auf Antrag von Erziehungsberechtigten, wenn sie als Gemeinschaftsschule, als Bekenntnis- oder Weltanschauungsschule errichtet werden soll und eine öffentliche Grundschule dieser Art in der betreffenden Gemeinde nicht besteht.
Staatlich genehmigte Hauptschulen, die die Voraussetzungen des Art. 7 a BayEUG erfüllen, können eine Genehmigung als Mittelschule erhalten.
Nach Erteilung der schulaufsichtlichen Genehmigung können sich im Laufe des Schulbetriebs Änderungen ergeben, die ebenfalls einer ausdrücklichen Genehmigung der Regierung bedürfen. Als genehmigungsbedürftig werden insbesondere folgende Änderungen angesehen:
- Allgemeine Änderungen: Namensänderungen, Feststellung der allgemeinen Förderfähigkeit nach Ablauf der Karenzzeit, Wechsel der Schulleitung
- Änderungen in der Schulorganisation: Trägerwechsel, Einrichtung von offenen und gebundenen Ganztagsangeboten, Umzug, Ausweitung der Zügigkeit, Auslagerung von Klassen bei Umbau, Errichtung weiterer Klassenstufen
- Änderungen im inneren Betrieb: Konzeptänderungen, Abweichungen von der Ferienordnung
- Regierung der Oberpfalz - Sachgebiet 40.1 - Grund- und Mittelschulen -Erziehung/Unterricht/Qualitätssicherung/Prüfungsamt-
Ansprechpartner
Hecht, Heike - Sachgebietsleiterin
Leiterin des Prüfungsamtes
Telefon +49 (0)941 5680-1506
Fax +49 (0)941 5680-91506
E-Mail heike.hecht@reg-opf.bayern.de
Iberer, Martina
Telefon +49 (0)941 5680-1518
Fax +49 (0)941 5680-91518
E-Mail Martina.iberer@reg-opf.bayern.de
Knorr, Susanne - stellvertretende Sachgebietsleiterin
Seminarbeauftragte; stellvertretende Leiterin Prüfungsamt
Telefon +49 (0)941 5680-1508
Fax +49 (0)941 5680-91508
E-Mail susanne.knorr@reg-opf.bayern.de
Lingauer, Monika
Telefon +49 (0)941 5680-1504
Fax +49 (0)941 5680-91504
E-Mail monika.lingauer@reg-opf.bayern.de
Voggenreiter, Sabine
Telefon +49 (0)941 5680-1503
Fax +49 (0)941 5680-91503
E-Mail Sabine.voggenreiter@reg-opf.bayern.de
Ehrhardt, Thomas - Referent
Zimmer Sport Grund- und Mittelschule
Telefon +49 (0)941 5680-1507
Fax +49 (0)941 5680-91507
E-Mail thomas.ehrhardt@reg-opf.bayern.de
Rötzer, Klaus
Koordinator Ganztag
Telefon +49 (0)941 5680-1590
Fax +49 (0)941 5680-91590
E-Mail klaus.roetzer@reg-opf.bayern.de
Schirrmacher, Johannes
Berater Digitale Bildung
Telefon +49 (0)941 5680-1521
Fax +49 (0)941 5680-91521
E-Mail johannes.schirrmacher@reg-opf.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:30 Uhr DI 08:00 - 16:30 Uhr MI 08:00 - 16:30 Uhr DO 08:00 - 16:30 Uhr FR 08:00 - 13:00 Uhr Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle TerminvereinbarungenHausanschrift
Emmeramsplatz 8
93047 RegensburgPostanschrift
93039 RegensburgTelefon +49 (0)941 5680-0Fax +49 (0)941 5680-1199 - Regierung der Oberpfalz - Sachgebiet 44 - Schulorganisation, Schulrecht
Ansprechpartner
Ansprechpartner Schulrecht
Telefon +49 (0)941 5680-0
E-Mail schulrecht@reg-opf.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
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93047 RegensburgPostanschrift
93039 RegensburgTelefon +49 (0)941 5680-0Fax +49 (0)941 5680-1199
Der Antrag ist mit allen erforderlichen Unterlagen spätestens vier Monate vor Schuljahresbeginn, d.h. bis 31.03. jeden Jahres, bei der Schulaufsichtsbehörde einzureichen.
- Antrag auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer privaten Grund- bzw. Mittelschule als Ersatzschule (Art. 91 ff BayEUG) (Empfänger: Sachgebiet 40.1 - Grund- und Mittelschulen -Erziehung/Unterricht/Qualitätssicherung/Prüfungsamt-)
- Antrag auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer privaten Grund- bzw. Mittelschule als Ersatzschule (Art. 91 ff BayEUG) (Empfänger: Sachgebiet 44 - Schulorganisation, Schulrecht)
- Private Grund- und Mittelschulen; Beantragung eines Zuschusses für den Personalaufwand
- Private Grund- und Mittelschulen; Beantragung eines Zuschusses für den Schulaufwand
- Private Grund- und Mittelschulen; Beantragung eines Sonderzuschusses für die Beförderung von Schülerinnen und Schüler mit Schwerbehinderung