Sachgebiet 34 - Städtebau
Die Zuständigkeit des Sachgebietes 34 umfasst im Wesentlichen die Bereiche Städtebau und Städtebauförderung sowie Bauplanung und Bauordnung, einschließlich fachlicher Angelegenheiten im Bereich des Denkmalschutzes.
Das Sachgebiet 34 ist mit verschiedenen Themen des Städtebaus befasst: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten die Kommunen bei städtebaulichen Projekten, bei der Aufstellung von Bauleitplänen sowie bei städtebaulichen Wettbewerben und bei Plangutachten. Kommunen, die mit Planungszuschüssen des Landes modellhafte städtebauliche Planungen durchführen, werden ebenfalls durch uns unterstützt. In Verfahren der Raumordnung und Landesplanung werden die Experten eingebunden, wenn Fragen des Städtebaus oder der kommunalen Entwicklung berührt sind.
Das Sachgebiet 34 ist zudem Ansprechpartner der Gemeinden in Fragen der Orts- und Stadtsanierung und Förderstelle für alle Programme der Städtebauförderung von Bund, Land und Europäischer Union. Das Sachgebiet 34 ist auch mit fachlichen Angelegenheiten des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts sowie des Denkmalschutzes befasst. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen Stellung zu fachlichen Themen des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts einschließlich Brandschutz sowie zu Fragen des Denkmalschutzes und beraten die nachgeordneten Behörden.
Das Sachgebiet 34 ist Genehmigungsbehörde für die Flächennutzungspläne der kreisfreien Städte Amberg, Regensburg und Weiden sowie der Großen Kreisstädte Neumarkt und Schwandorf. Bei Bauvorhaben des Bundes, des Landes und des Bezirks innerhalb der Oberpfalz ist das Sachgebiet für das Zustimmungs- und Kenntnisnahme-Verfahren nach Art. 73 BayBO (Bayerische Bauordnung) und für die Erteilung von Erlaubnissen nach dem Denkmalschutzgesetz zuständig.
Regierung der Oberpfalz
Öffnungszeiten allgemein
MO | 08:00 - 16:30 Uhr |
DI | 08:00 - 16:30 Uhr |
MI | 08:00 - 16:30 Uhr |
DO | 08:00 - 16:30 Uhr |
FR | 08:00 - 13:00 Uhr |
- Dr. Schmid, Hubert - Sachgebietsleiter
Telefon +49 (0)941 5680-1421
Regierung der Oberpfalz
Aktuelles
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Im Jahr 2021 feiert die Städtebauförderung ihr 50-jähriges Jubiläum. Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat dies zum Anlass genommen den Bayerischen Landeswettbewerbs unter dem Motto „Gemeinsam Orte gestalten“ auszuloben. Die städtebauliche Erneuerung ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Stadt- und Gemeindegremien, von Verwaltung und Planer*innen gemeinsam mit Bürger*innen.
Mit dem Landeswettbewerb würdigt das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr besonders gelungene städtebauliche Sanierungsmaßnahmen in ganz Bayern.
Ausgezeichnet werden Gemeinden mit ihren jeweiligen Partner*innen und das gelungene Zusammenspiel von Prozessen, Planungen und Baumaßnahmen. Gesucht werden Maßnahmen, die in den letzten 50 Jahren mit hoher städtebaulicher, funktionaler und gestalterischer Qualität in Bayern umgesetzt wurden.
Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr lädt am Donnerstag, den 1. Juli 2021 zu einem Festakt anlässlich des 50-jährigen Jubiläums der Städtebauförderung in Bayern ein. Im Rahmen der Veranstaltung werden die Preisträger des Bayerischen Landeswettbewerbs 2021 bekanntgegeben und geehrt.
Flyer „Save the Date“ – Festakt am 01. Juli 2021
Die Wettbewerbsauslobung sowie weitere Informationen zum Wettbewerb finden Sie unter: www.landeswettbewerb-2021.bayern.de
Die Frist zur Einreichung von Wettbewerbsbeiträgen endete am 27.01.2021.
Auch viele Gemeinden und Ihre Partner in der Oberpfalz haben in den vergangenen fünf Jahrzehnten mit zahlreichen gelungenen Maßnahmen zur Aufwertung ihrer Stadtzentren und einzelner Stadtteile bzw. Ortskerne beigetragen. Einige erfolgreiche Maßnahmen sind unter der Rubrik „Kurzdokumentationen“ auf unserer Internetseite abrufbar.
Weitere Informationen zur Städtebauförderung unter: Städtebauförderung - Städtebauliche Erneuerung in Bayern.
Weiterführende Informationen
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Die Sanierung und Stärkung der Innenstädte und Ortszentren ist ein Schwerpunkt der Städtebauförderung. Sie kann nur gelingen, wenn vitale und attraktive Nutzungen in diesen Bereichen gesichert werden. Gefördert wird deshalb die Erhaltung und Modernisierung vorhandener, sowie die Schaffung neuer Wohnungen im Bestand. Maßnahmen zur Verbesserung der Standortbedingungen für Kultur, Handel und Gewerbe werden gefördert, um die Funktionsfähigkeit der Zentren zu stärken.
Ein wichtiger Teilaspekt der Sanierung ist die Aufwertung des Wohnumfeldes und die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse mit einer ausgewogenen Berücksichtigung aller Verkehrsteilnehmer. Damit Straßen und Plätze diesen Funktionen gerecht werden, kann eine Neuordnung des öffentlichen Raumes gefördert werden.
Wertvolle Siedlungs-, Bau- und Landschaftsstrukturen prägen unser kulturelles Erbe. Den hohen Kostenaufwand für die Erhaltung und Modernisierung können die jeweiligen Eigentümer häufig nicht alleine tragen. Wenn dabei auch städtebauliche Ziele gesichert werden, ist der Einsatz von Städtebauförderungsmitteln im Rahmen einer gesamten Ortssanierung oder eines Einzelvorhabens auch für die Sanierung von Privathäusern möglich.
Um eine ganzheitliche Entwicklung zu erreichen ist die Kommune auch auf bürgerschaftliches Engagement angewiesen. Kooperationen öffentlicher und privater Akteure unterstützen die städtebauliche Erneuerung.
Einen weiteren Handlungsschwerpunkt bildet der Stadtumbau. Riesige Militärflächen ohne Zukunft, gewerbliche Brachflächen in besten Innenstadtlagen und Leerstände belasten viele Städte und Gemeinden in der Oberpfalz. Die sichtbaren Zeichen in der demografischen Entwicklung und des wirtschaftlichen Wandels, wie zurückgehende Einwohner- und Beschäftigtenzahlen erfordern strategische Allianzen um die Attraktivität der bayerischen Kommunen zu sichern. In diesen von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffenen Gebieten soll die Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen dazu beitragen insbesondere Brachflächen des Militärs des Militärs sowie des Gewerbes und der Industrie als auch im Wohnungsbestand einer neuen Nutzung zuzuführen.
Ein Großteil der Oberpfalz ist dem ländlichen Raum zuzuordnen. Vor allem kleinere Städte und Gemeinden in dünn besiedelten ländlich geprägten Räumen, sind von dem strukturbedingten starken Einwohnerrückgang und Veränderungen in der Bevölkerungsstruktur betroffen. Ziel ist es daher durch Kooperation und stärkere Bündelung der Kräfte mit Nachbargemeinden die betroffenen Orte als Ankerpunkte der Daseinsvorsorge für die Zukunft handlungsfähig zu machen und ihre zentralörtliche Versorgungsfunktion dauerhaft, bedarfsgerecht und auf hohem Niveau für die Bevölkerung der gesamten Region zu sichern und zu stärken.
Auch in der Oberpfalz gibt es Quartiere mit einer Konzentration sozialer Probleme, mit hohen Arbeitslosenzahlen, mit einem großen Anteil kaum integrierter Bevölkerungsgruppen, also Stadt- und Ortsteile mit einem besonderen Entwicklungsbedarf. Die "Soziale Stadt" bildet einen weiteren Handlungsschwerpunkt der städtebaulichen Erneuerung. Gemeinsam mit den Bewohnern entwickelte maßgeschneiderte Konzepte sollen weiteres Absinken dieser Quartiere verhindern und eine nachhaltige Aufwärtsentwicklung einleiten.
Zu den übergreifenden Handlungsfeldern der Städtebauförderung gehören insbesondere der Erhalt und die Schaffung von Wohnraum, die Förderung von Wirtschaft und Beschäftigung, die Belange der Ökologie und der Denkmalpflege, die Interessen von Kultur und Kunst, Bildung und Sozialem sowie Aspekte der Gleichstellung in allen Lebensbereichen. Im Bereich der Ökologie zählt die energetische Stadterneuerung derzeit zu den wichtigsten Querschnittaufgaben, da die größte Herausforderung und das höchste Einsparpotential im Gebäudebestand liegt. Energieeinsparung, Energieeffizienz und der Einsatz erneuerbarer Energien werden zukünftig zu zentralen Elementen der städtebaulichen Erneuerung.
In allen Handlungsschwerpunkten ist es wichtig eine nachhaltige städtebauliche Erneuerung auf Basis einer abgestimmten kommunalen Gesamtentwicklungsstrategie einzuleiten und durchzuführen. Geeignete Instrumente sind hierfür u.a. die Erarbeitung integrierter Handlungskonzepte und Städtebaulicher (Einzelhandels-)Entwicklungskonzepte.
Zu den Schwerpunkten der städtebaulichen Erneuerung und Städtebauförderung in Bayern siehe:
Internetangebot der Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.
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Die Programme werden jährlich entsprechend den aktuellen förderpolitischen Zielsetzungen, dem zur Verfügung stehenden Fördervolumen und dem angemeldeten Finanzierungsbedarf der Gemeinden neu aufgestellt, angepasst und fortgeschrieben. Soweit es die Haushalte des Bundes, der Länder und der Europäischen Union zulassen, bemühen wir uns als verlässlicher Partner der Gemeinden die Finanzhilfen bedarfsgerecht bereitzustellen.
Informationen zur Städtebauförderung und zu den einzelnen Städtebauförderungsprogrammen finden Sie hier:
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Entsprechend den Vorgaben des Bundes und des Landes ist bei Maßnahmen der Städtebauförderung öffentlichkeitswirksam auf die Förderung hinzuweisen.
Für investive Maßnahmen sind Bautafeln mit Angaben zur Maßnahme und zum jeweiligen Programm unter Verwendung der entsprechenden Logos aufzustellen und nach Fertigstellung in Dokumentationen, Veröffentlichungen, Berichten und elektronischen Medien etc. ebenfalls deutlich auf die Förderung im jeweiligen Städtebauförderungsprogramm hinzuweisen.
Bei Vorhaben ab einer Fördersumme von 200.000 € oder bei Vorhaben von besonderer Bedeutung ist spätestens 6 Monate nach Abschluss des Vorhabens eine gut sichtbare Erläuterungstafel, von signifikanter Größe und dauerhafter Qualität (z. B. Acryl, Emaille, Messing, ...) an einem für eine breitere Öffentlichkeit gut zugänglichen Bereich (z.B. im Eingangsbereich eines Gebäudes) anzubringen.Nachfolgend finden Sie die notwendigen Logos und Musterbautafeln, sowie Mustererläuterungstafeln für das jeweilige Programm zum Download. Sollten Sie die Logos in einer anderen Auflösung oder in einem anderen Format (.eps) benötigen, wenden sie sich bitten an Ihren jeweiligen Ansprechpartner des Sachgebietes 34.
Musterbautafeln
1. Im Bayerischen Städtebauförderungsprogramm sind zu verwenden
- Bayerisches Staatswappen -Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
- Musterbautafel Bayerisches Programm
- Musterbautafel Bayerisches Programm mit weiteren Programmen
- Musterbautafel Förderoffensive Nordostbayern der Bayerischen Staatsregierung im Bayerisches Programm
2. In den Bund-Länder-Städtebauförderungsprogrammen sind zu verwenden
- Bayerisches Staatswappen - Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
- Logo "Städtebauförderung durch Bund, Länder und Gemeinden" - Kommunikationsleitfaden für Bund, Länder und Gemeinden
- Logo "Gefördert durch: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat – aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages" - Hinweise zur Verwendung der Wortbildmarke
- Logo "leben findet innenstadt.de" (nur für Maßnahmen im Programm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren"
- Musterbautafel „Lebendige Zentren“ (ab 2020)
- Musterbautafel „Sozialer Zusammenhalt“ (ab 2020)
- Musterbautafel „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ (ab 2020)
- Musterbautafel "Soziale Stadt" (bis 2019)
- Musterbautafel "Stadtumbau West" (bis 2019)
- Musterbautafel "Förderoffensive Nordostbayern der Bayerischen Staatsregierung im Programm Stadtumbau West" (bis 2019)
- Musterbautafel "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" (bis 2019)
- Musterbautafel "Städtebaulicher Denkmalschutz" (bis 2019)
- Musterbautafel "Kleinere Städte und Gemeinden" (bis 2019)
- Musterbautafel "Zukunft Stadtgrün" (bis 2019)
3. Im Hochwasserprogramm sind zu verwenden
- Bayerisches Staatswappen - Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
- Logo "die Bundesregierung"
- Musterbautafel "Hochwasserprogramm"
4. Im Kommunalinvestitionsförderprogramm - KIP sind zu verwenden- Bildwortmarke der Bundesregierung "wir fördern kommunale Investitionen"
- nähere Informationen zur Verwendung der Bildwortmarke hier
5. Im Investitionspakt - Soziale Integration im Quartier sind zu verwenden
- Bayerisches Staatswappen - Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
- Logo Investitonspakt "Soziale Integration im Quartier" und Logo "Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat" unter Beachtung der - Anwendungsvorgaben
6. Im EU-Programm (EFRE 2014-2020) sind zu verwenden
- Im EU-Programm (EFRE - Europäischer Fonds für regionale Entwicklung 2014-2020) gelten die Hinweise und Logos auf folgender Internetseite
- Musterbautafel "EFRE - Bayern 2014-2020 im Ziel "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung: Förderbereich 3 "Klimaschutz" - Energieeinsparung in öffentlichen Infrastrukturen
- Musterbautafel "EFRE - Bayern 2014-2020 im Ziel "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung: Förderbereich 5 "Nachhaltige Entwicklung funktionaler Räume"
Mustererläuterungstafeln
Mustererläuterungstafel Bayerisches Programm Bayerisches Programm
Wappen/Wort-Bild-Marken"Bayerisches Staatswappen"
"Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr"
"lebenfindetinnenstadt.de"
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Ausführliche Informationen zu Rechtsgrundlagen und Formblätter finden Sie im Internetangebot des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr“: Rechtsgrundlagen und Formblätter in der Städtebauförderung (bayern.de)
Die wichtigsten Formulare zur Jahresbedarfsmeldung sowie zu Einzelmaßnahmen sind darüberhinaus auch auf unserer Internetseite unter Planung und Bau (ropf.de) abrufbar.
Mustervorlagen zur förderrechtlichen Abwicklung von Einzelmaßnahmen im Rahmen der Auszahlungsanträge und Verwendungsnachweise: