Bezirksschornsteinfeger/-in; Beantragung der Aufhebung der Bestellung

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Regierung der Oberpfalz)

Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerinnen oder Bezirksschornsteinfeger können einen Antrag auf Aufhebung ihrer Bestellung stellen.