Arbeitsmarktfonds; Beantragung von Fördermitteln zur Qualifizierung und Weiterbildung für Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen
Aus dem Arbeitsmarktfonds werden MaÃnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung unterstützt. Zielgruppen des Arbeitsmarktfonds sind Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen (vor allem geht es um bessere Chancen für Langzeitarbeitslose, Ãltere, Jugendliche und junge Erwachsene mit Vermittlungshemmnissen, Menschen mit Behinderung, Frauen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien sowie Migranten und Flüchtlinge).
Beschreibung
Zweck und Gegenstand
Aus dem Arbeitsmarktfonds werden auf Antrag MaÃnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung unterstützt, die eine "Anschubfinanzierung" oder eine befristete, vorzugsweise immer geringer werdende Förderung von in der Regel bis zu 3 Jahren (Ausnahme: Akquisiteure) benötigen. Förderungen an einzelne Personen werden nicht ausgereicht.
Zielgruppen des Arbeitsmarktfonds sind Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen (arbeitnehmerbezogener Ansatz). Förderfähig sind in erster Linie MaÃnahmen, die unter einen der folgenden vier Förderschwerpunkte fallen:
1) Regionale Arbeitsmarktinitiativen sowie Entwicklung und Erprobung innovativer Instrumente (Experimentiertopf)
Dazu zählen insbesondere regionale Arbeitsmarktinitiativen und (innovative) Projekte zur (Re-)Integration von Arbeitslosen oder im Zuge der Corona-Pandemie arbeitslos gewordenen Menschen. Ebenso fallen aber auch MaÃnahmen darunter, welche die Auswirkungen der Digitalisierung der Arbeitswelt in den Blick nehmen, sowie Projekte im Hinblick auf die Bewältigung der Folgen des demografischen Wandels sowie zur Sicherung von regionalen Fachkräftebedarfen.
2a) Projekte zur Unterstützung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf dem Weg in die Berufsausbildung und zum Berufsabschluss
Im Rahmen dessen können neuartige MaÃnahmen
- zur Förderung von Ausbildungsaktivitäten,
- zur Ãberwindung von Schwierigkeiten beim Ãbergang von der Schule in die Berufsausbildung oder Berufsschule, beim Ãbergang von der Berufsschule (Schulabgangsklassen und Klassen für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz, sog. JoA-Klassen) in die Berufsausbildung sowie
- zur Integration junger Erwachsener in das Berufsbildungssystem gefördert werden, soweit keine anderweitige, insbesondere gesetzliche Förderung erfolgt.
2b) Ausbildungsakquisiteure (AQ’S) unterstützen leistungsschwächere deutsche Jugendliche, Jugendliche mit Migrationshintergrund sowie Auszubildende - unabhängig von ihrem Leistungsstand und Schulabschluss - soweit ihre Ausbildungsbetriebe von Insolvenz betroffen sind bzw. eine Insolvenz droht.
- Die AQ´s informieren über Chancen und Möglichkeiten des dualen Ausbildungssystems.
- Durch ihr groÃes Netzwerk ist es den AQ´S möglich, die Ausbildungsplatzsuchenden am Ãbergang Schule Beruf und die Betriebe auf der Suche nach geeignetem Nachwuchs gezielt zu unterstützen.
Ebenso bietet das groÃe Netzwerk die Chance, Jugendliche deren Ausbildungsbetriebe von Insolvenz betroffen sind in Kontakt mit Betrieben zu bringen bei denen es möglich ist, die Ausbildung abzuschlieÃen. mit
3) Die MaÃnahmen wurden ausgesetzt.
4) MaÃnahmen zur Verbesserung der Chancen von Frauen am Arbeitsmarkt
Mit den MaÃnahmen sollen Frauen erreicht werden, die ihre Potentiale einsetzen und entwickeln möchten um ihre Chancen am Arbeitsmarkt zu verbessern. Geschlechtsspezifische Benachteiligungen oder durch familienbedingte Erwerbsunterbrechungen entstandene Benachteiligungen am Arbeitsmarkt sollen ausgeglichen werden.
5) MaÃnahmen zur Unterstützung von Menschen mit Behinderung auf dem Weg in eine Berufsausbildung (Berufsorientierung) und in Arbeitsplätze am allgemeinen Arbeitsmarkt.
Mit den MaÃnahmen sollen insbesondere Jugendliche und ältere Menschen über 50 mit Behinderung, die aufgrund ihrer Lebenssituation und / oder der Lage auf dem regionalen Arbeitsmarkt Schwierigkeiten bei der Erlangung eines Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatzes haben, unterstützt werden.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt ist jeder rechtsfähige Träger, der entsprechende MaÃnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung durchführt; dazu können auch Kommunen gehören.
Zuwendungsfähige Kosten
Gefördert werden ausschlieÃlich projektbezogene Personal- und Sachkosten.
Art und Höhe
Befristete, anteilige, degressive (im 1. Jahr bis zu 90 %, im 2. Jahr bis zu 80 %, im 3. Jahr bis zu 70 %) Förderung der geplanten bzw. festgestellten projektbezogenen Kosten (Anteilfinanzierung entsprechend ANBest-P/ ANBest-K).
Beim Förderschwerpunkt 2b befristete, anteilige (bis zu 90 %) Förderung der Personal- und Sachkosten. Die Sachkosten dürfen 15 % der Personalkosten nicht überschreiten.
Für Sie zuständig
- Regierung der Oberpfalz - Sachgebiet 20 - Wirtschaftsförderung, BeschäftigungAnsprechpartner
Kluge, Christiane
Telefon +49 (0)941 5680-1386
Fax +49 (0)941 5680-1199
E-Mail christiane.kluge@reg-opf.bayern.de
Simmel, Anja
Telefon +49 (0)941 5680-1312
Fax +49 (0)941 5680-1199
E-Mail anja.simmel@reg-opf.bayern.deÃffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:30 Uhr DI 08:00 - 16:30 Uhr MI 08:00 - 16:30 Uhr DO 08:00 - 16:30 Uhr FR 08:00 - 13:00 Uhr Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle TerminvereinbarungenHausanschrift
Emmeramsplatz 8
93047 RegensburgPostanschrift
93039 RegensburgTelefon +49 (0)941 5680-0Fax +49 (0)941 5680-1199
Voraussetzungen
- MaÃgeblich ist, ob der Antrag (von der Arbeitsgruppe Arbeitsmarktfonds) für eine Förderung ausgewählt wird.
- Die MaÃnahmen sollen den Ãbergang der Teilnehmenden in den ersten Arbeitsmarkt fördern (z. B. durch QualifizierungsmaÃnahmen, Praktika).
- Die Vorhaben müssen jedoch auÃerhalb der Aktivitäten der Bundesagentur für Arbeit, der Jobcenter wie auch auÃerhalb der Aktivitäten des Europäischen Sozialfonds oder anderer Europäischer Programme und den MaÃnahmen des Bundes bzw. des Landes liegen.
- Aus dem Arbeitsmarktfonds können grundsätzlich keine Projekte gefördert werden, die in der Vergangenheit von anderen Fördermittelgebern bezuschusst wurden. Die MaÃnahmen sollen neu und neuartig sein.
- Die Agentur für Arbeit und auch das Jobcenter vor Ort sind mit der Bitte um eine fachliche Beurteilung des Vorhabens und entsprechende Unterstützung zu beteiligen.
- Ebenso sind die lokalen Akteure (Unternehmen, Betriebsräte, Kommunen, Kammern, etc.) zu beteiligen; dies dient auch der Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen. Sofern in einem entsprechenden Fall eine sogenannte "Unbedenklichkeitsbescheinigung" der Kammern nicht vorgelegt werden kann, wird eine Förderung nicht erfolgen können.
- Für die Projektdurchführung ist ein angemessener Eigenanteil des Projektträgers zu berücksichtigen. Der Eigenanteil des Projektträgers beträgt mindestens 10 Prozent.
- Die Gesamtfinanzierung des Projekts muss gesichert sein.
- Hinsichtlich zusätzlicher Mittel von dritter Seite sind entsprechende Bestätigungen der jeweiligen Stellen einzureichen (sogenannte Kofinanzierungsbestätigungen).
- Eine Finanzierungsbeteiligung des Arbeitsmarktfonds an Transfergesellschaften und an Projekten mit Arbeitsgelegenheiten nach § 16 d SGB II ist ausgeschlossen.
Verfahrensablauf
Die im Förderleitfaden genannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales stehen für Fragen zu den einzelnen Förderschwerpunkten jederzeit gerne zur Verfügung.
Der Antrag ist während der Antragsfrist ausschlieÃlich in elektronischer Form per E-Mail an arbeitsmarktfonds@stmas.bayern.de (E-Mail-Postfach des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales) zu übersenden. Der Antrag zum Förderschwerpunkt 2b kann jederzeit übersandt werden.
Der Antrag ist als pdf-Datei mit Unterschrift (qualifizierte elektronische Signatur oder handschriftlich unterschrieben und dann eingescannt) einzureichen. Es wird empfohlen, die Anträge auf Förderung von Projekten gleichzeitig auch den Ansprechpartnern bei den jeweiligen Regierungen zu übermitteln.
Die jeweilige Antragsfrist ist eine Ausschlussfrist, das heiÃt: Anträge, die verspätet eingehen, oder für die bis zu diesem Zeitpunkt wesentliche Unterlagen und Informationen fehlen, können bei der Auswahl der Projekte durch die Arbeitsgruppe Arbeitsmarktfonds nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Auswahl und die Begleitung der Projekte erfolgt durch die Arbeitsgruppe Arbeitsmarktfonds, die sich aus Vertretern der Bayerischen Staatsregierung, der Wirtschaftsorganisationen, der Gewerkschaften und der Arbeitsverwaltung zusammensetzt.
Sofern Ihr Antrag für eine Förderung ausgewählt wurde, müssen Sie den Antrag ggf. weiter präzisieren (Konzept, Kosten- und Finanzierungsplan), so dass die dann zuständigen Regierungen weitere Schritte (wie den Bewilligungsbescheid) vornehmen können.
Für die verwaltungstechnische Abwicklung der Projekte sind anschlieÃend die Regierungen zuständig.
Bearbeitungsdauer
Nach der Antragsphase folgt die Bewertungsphase, die voraussichtlich im Juli 2021 mit der Auswahl der förderfähigen und förderwürdigen Projekte durch die Arbeitsgruppe Arbeitsmarktfonds endet.
AnschlieÃend erhalten Sie als Antragsteller eine Mitteilung über das Ergebnis.
Sofern Ihr Antrag für eine Förderung ausgewählt wurde, müssen Sie den Antrag ggf. weiter präzisieren (Konzept, Kosten- und Finanzierungsplan), so dass die dann zuständigen Regierungen weitere Schritte (wie den Bewilligungsbescheid) vornehmen können.
Eine gesetzliche Bearbeitungsfrist gibt es nicht. Alle Beteiligten sind darum bemüht, das Verfahren so zügig und reibungslos wie möglich zu betreiben.
Besondere Hinweise
- Insbesondere werden MaÃnahmen in den Regionen unterstützt, in denen - bezogen auf die Zielgruppen des jeweiligen Förderschwerpunkts - in mindestens einem der Jahresdurchschnittswerte der letzten drei Jahre die Arbeitslosenquote im oder über dem gesamtbayerischen Durchschnitt liegt.
- Der Arbeitsmarktfonds kann in der Regel nicht länger als drei Jahre Fördermittel zur Finanzierung eines Vorhabens bereitstellen. Solange die Förderung für einen kleineren Zeitraum erfolgt, können Verlängerungsanträge gestellt werden.
- Ziel soll es sein, das Projekt nach Auslaufen der Förderung auf der Grundlage einer anderen Finanzierung fortzuführen.
- Die geförderten MaÃnahmen werden auf ihre arbeitsmarktliche Wirksamkeit und dauerhafte Etablierung geprüft. Mit dem Antrag auf Fördermittel verpflichten Sie sich zur Mithilfe an den notwendigen Erhebungen.
- Ein Projektstart ist bei Auswahl des Projektes für eine Förderung ab Oktober des gleichen Jahres realistisch.
Fristen
Antragsfrist: Die Antragsfrist für Projekte (ausgenommen sind MaÃnahmen aus dem Förderschwerpunkt 2b) endet voraussichtlich im April 2021 (das genaue Datum bitten wir auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales bzw. im Förderleitfaden für 2021 nachzulesen).
Erforderliche Unterlagen
- Abgabe des Formblattantrags (siehe unter „Formulare“) einschlieÃlich der notwendigen Unterlagen:
- Konzeptbeschreibung (max. 6 Seiten),
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Stellungnahme der örtlichen Agentur für Arbeit nach dem vorgegebenen Muster (siehe unter "Formulare"),
- Erklärung hinsichtlich der Datenschutzgrundverordnung.
Informationen zu den Zuwendungsvoraussetzungen, dem Antragsverfahren sowie den inhaltlichen Schwerpunkten können dem Förderleitfaden zum Arbeitsmarktfonds entnommen werden. Dieser ist auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales abrufbar: www.stmas.bayern.de/arbeit/fonds/index.php.
- Förderung von Ausbildungsakquisiteuren
Bei der Beantragung einer Förderung eines/r Ausbildungsakquisiteurs/-in ist neben dem Förderleitfaden zum Arbeitsmarktfonds auch das Lastenheft für Ausbildungsakquisiteure/-innen zu berücksichtigen, das ebenfalls auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales abrufbar ist: www.stmas.bayern.de/arbeit/fonds/index.php.
Kosten
Es fallen für Sie als Antragsteller keine Kosten und keine Gebühren im Rahmen der Antragstellung an.