Kommunale Stiftungen; Rechtsaufsicht

Stiftungen, die öffentliche bzw. gemeinnützige Zwecke verfolgen, unterliegen der staatlichen Stiftungsaufsicht (Rechtsaufsicht). Bei kommunalen Stiftungen ist die für die jeweilige Kommune zuständige Rechtsaufsichtsbehörde auch für die Stiftungsaufsicht zuständig.