Wettvermittlungsstelle; Beantragung einer Änderung der Erlaubnis für den Betrieb
Wenn Sie über eine Erlaubnis zum Betreiben einer Wettvermittlungsstelle verfügen, müssen Sie jede Änderung der für die Erteilung maßgeblichen Umstände unverzüglich der zuständigen Behörde mitteilen.
Die Erlaubnis für den Betrieb einer Wettvermittlungsstelle ist personen- und ortsgebunden. Daher muss die Erlaubnisbehörde von Änderungen der betrieblichen Verhältnisse oder anderer Änderungen der für die Erteilung der Erlaubnis maßgeblichen Umstände unverzüglich Kenntnis erhalten, um die Erlaubnis ggf. entsprechend anpassen zu können. Dazu gehören z. B. die Änderung der Rechtsform des Betreibers und der Wechsel der vertretungsbefugten/verantwortlichen Person.
- Regierung der Oberpfalz - Sachgebiet 10 - Sicherheit und Ordnung
Ansprechpartner
Bahlcke, Thomas
Telefon +49 (0)941 5680-1212
E-Mail thomas.bahlcke@reg-opf.bayern.de
Bäuml, Andreas - Sachgebietsleiter
Telefon +49 (0)941 5680-1210
Denk, Andreas
Telefon +49 (0)941 5680-1218
Fax +49 (0)941 5680-1199
E-Mail gluecksspiel@reg-opf.bayern.de
Glücksspiel - SG 10
Telefon +49 (0)941 5680-0
Fax +49 (0)941 5680-119
E-Mail Gluecksspiel@reg-opf.bayern.de
Hauser, Raphael - stellvertretender Sachgebietsleiter
Telefon +49 (0)941 5680-1211
Fax +49 (0)941 5680-1199
E-Mail raphael.hauser@reg-opf.bayern.de
Iberer, Michael
Telefon +49 (0)941 5680-1231
Fax +49 (0)941 5680-1199
E-Mail michael.iberer@reg-opf.bayern.de
Iberer, Michael
Ansprechpartner Stadt Regensburg, Stadt Weiden, Landkreis Cham, Neumarkt, Neustadt a.d.Waldnaab, Regensburg, Tirschenreuth
Telefon +49 (0)941 5680-1231
Fax +49 (0)941 5680-1199
E-Mail michael.iberer@reg-opf.bayern.de
Katastrophenschutz - SG 10
E-Mail Katastrophenschutz@reg-opf.bayern.de
Koller, Norbert
Ansprechpartner Stadt Amberg, Landkreis Amberg-Sulzbach, Landkreis Schwandorf
Telefon +49 (0)941 5680-1230
Fax +49 (0)941 5680-1199
E-Mail norbert.koller@reg-opf.bayern.de
Koller, Norbert
Telefon +49 (0)941 5680-1230
E-Mail norbert.koller@reg-opf.bayern.de
Küffner, Matthias
Telefon +49 (0)941 5680-1215
E-Mail matthias.kueffner@reg-opf.bayern.de
Wolf, Maria
Telefon +49 (0)941 5680-1232
E-Mail maria.wolf@reg-opf.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:30 Uhr DI 08:00 - 16:30 Uhr MI 08:00 - 16:30 Uhr DO 08:00 - 16:30 Uhr FR 08:00 - 13:00 Uhr Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle TerminvereinbarungenHausanschrift
Emmeramsplatz 8
93047 RegensburgPostanschrift
93039 RegensburgTelefon +49 (0)941 5680-0Fax +49 (0)941 5680-1199
Die betrieblichen Verhältnisse oder andere für die Erteilung der Erlaubnis zum Betreiben einer Wettvermittlungsstelle maßgeblichen Umstände haben sich bei Ihnen geändert.
Der Antrag auf Änderung der Erlaubnis zum Betrieb einer Wettvermittlungsstelle muss vom Sportwettveranstalter oder Betreiber bei der Regierung, in deren Bezirk die Wettvermittlung stattfindet, eingereicht werden.
Der geänderte Erlaubnisbescheid ergeht gegenüber dem Wettvermittlungsstellenbetreiber.
etwa 6-8 Wochen
Bei einem Wechsel des Veranstalters, einem Wechsel des Betreibers oder einer Betriebsverlegung ist ein neuer Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betreiben einer Wettvermittlungsstelle zu stellen. Weiterführende Informationen finden Sie unter "Verwandte Themen".
Änderungen der Rechtsform sind grundsätzlich mindestens einen Monat vor deren beabsichtigter Wirksamkeit anzuzeigen.
- Darstellung des der Änderung zugrundliegenden Sachverhalts
- Antrag auf Änderung einer Erlaubnis zum Betreiben einer Wettvermittlungsstelle
Sie können den Antrag auf Änderung einer Erlaubnis zum Betreiben einer Wettvermittlungsstelle online stellen. .
Die Kosten hängen vom Verwaltungsaufwand für die konkret beantragte Änderung ab und bewegen sich im Gebührenrahmen für eine Erlaubnis zum Betrieb einer Wettvermittlungsstelle. Dieser liegt zwischen 20,00 bis 5.000,00 EUR (Tarif-Nr. 2.IV.1/2.1).