120.000 Euro für Neugestaltung der Freisportanlagen an der Grundschule Barbing

16.03.2022-025

Regierung der Oberpfalz gibt Mittel nach dem Bayerischen Finanzausgleichsgesetz frei

Regensburg/Barbing. Für die Neugestaltung der Freisportanlagen an der Grundschule Barbing erteilte die Regierung der Oberpfalz dem Schulverband Barbing im Landkreis Regensburg die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn.

Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 327.000 Euro. Insgesamt kann mit einer Zuweisung in Höhe von 120.000 Euro aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleichs des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat gerechnet werden (Art.10 BayFAG). Die Gelder stammen aus dem bayerischen Staatshaushalt und wurden vom Bayerischen Landtag zur Verfügung gestellt.

Anmerkungen zu den „Fördertöpfen“
Art. 10 BayFAG
Der Freistaat Bayern gewährt im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs mit vom Bayerischen Landtag bewilligten Haushaltsmitteln an Gemeinden und Gemeindeverbände Zuschüsse zum Bau von Schulen (einschließlich schulischer Sportanlagen), zum Bau und zur Einrichtung von beruflichen Schulen, zum Bau von anerkannten Kindertageseinrichtungen und sonstigen öffentlichen Einrichtungen.