Austausch zum Planfeststellungsverfahren Bahnübergang Nabburg

31.01.2022-014

Regensburg. Zu einem Austausch über das Planfeststellungsverfahren Bahnübergang Nabburg lud Regierungspräsident Axel Bartelt die drei Bundestagsabgeordneten des Landkreises Schwandorf, Martina Engelhardt-Kopf, Marianne Schieder und Tina Winklmann, an die Regierung der Oberpfalz.

Der aktuelle Stand: Nachdem die Planfeststellungsunterlagen im Vorjahr erneut ausgelegt worden waren und dazu umfangreiche Stellungnahmen eingegangen sind, liegt seit November 2021 die endgültige Erwiderung des Vorhabenträgers vor. Das Ziel der Regierung der Oberpfalz: Noch im ersten Halbjahr 2022 soll eine endgültige Entscheidung vorliegen.

„Ich persönlich kann durchaus nachvollziehen, dass Bürgerinnen und Bürger für die oft lang andauernden Verfahren, insbesondere im Falle des Planfeststellungsverfahrens zum Bahnübergang Nabburg, wenig Verständnis haben“, betont Regierungspräsident Bartelt. Im Nabburger Fall hätte es jedoch in der Vergangenheit immer wieder politische Streitigkeiten und damit verbundene Verwerfungen gegeben, die dem Ablauf nicht förderlich gewesen wären. 25 Leitz-Ordner umfasse das Verfahren bereits jetzt.

Die Regierung der Oberpfalz als Planfeststellungsbehörde hätte stets eine neutrale Position in dem laufenden Verfahren einzunehmen. Ziel sei ein formal einwandfreies, sorgfältig ablaufendes Planfeststellungsverfahren mit einer am Ende rechtmäßigen Entscheidung. Im Rahmen dieses hochkomplexen Verfahrens sind eine Vielzahl juristischer bzw. verwaltungsrechtlicher Rahmenbedingungen zu beachten, die unbedingt einzuhalten sind. „Es geht daher primär nicht darum, etwas schnell zu entscheiden, sondern sicherzustellen, dass alle im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben relevanten Aspekte erkannt und berücksichtigt werden und dass eine mögliche Realisierung auf rechtlich sichere Beine gestellt wird“, so Bartelt. Schließlich hat ein Planfeststellungsbeschluss Auswirkungen, die im Einzelfall ganz erheblich sein können, von Lärmimmissionen bis hin zum Eingriff ins private Eigentum. Für eine Planfeststellungsbehörde gilt es daher, all diese Belange abzuwägen und zu berücksichtigen. „Es geht dabei um Verantwortung – die Verantwortung der Regierung als verfahrensführende Behörde, aber auch um die Verantwortung aller am Verfahren Beteiligten“, so Bartelt. „Als Regierungspräsident war es mir in den acht Jahren meiner Amtszeit immer ein großes Anliegen, das Planfeststellungsverfahren zum Bahnübergang Nabburg vorwärts zu bringen. Dafür wurden viele und intensive Gespräche geführt. Fakt jedoch ist: Die kommunalpolitische Lage in Nabburg gestaltete und gestaltet sich als schwierig. Meine große Hoffnung war, dass sich neben all den fachlichen, juristischen und verwaltungsrechtlichen Herausforderungen, die ein solches Planfeststellungsverfahren inhaltlich zweifelsohne mit sich bringt, die kommunalpolitischen Mandatsträger in Nabburg sich zusammenraufen – im Sinne und zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger."