Bundesstiftung Livekultur in Regensburg staatlich anerkannt

26.03.2021-015

Regensburg. Die Bundesstiftung Livekultur mit Sitz in Alteglofsheim, Landkreis Regensburg, wurde Ende Januar von der Regierung der Oberpfalz als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts staatlich anerkannt.

Zweck der Stiftung ist die Förderung kultureller Zwecke, insbesondere die Pflege und der Erhalt der Pop-, Club- und Livemusikkultur in Deutschland sowie der Erwerb, die Sicherung und Wiederherstellung bedeutsamer Kulturräume und -flächen in Deutschland.

Errichtet wurde die Stiftung von der Live Musik Kommission – Verband der Musikspielstätten in Deutschland e. V. und von Berlin Worx e. V.

Die Stiftung ist die 12. rechtsfähige Stiftung im Landkreis Regensburg. Im gesamten Regierungsbezirk Oberpfalz gibt es mittlerweile 268 rechtsfähige Stiftungen.

Wissenswertes zu Stiftungen
Ob Bildung, Kultur, Umwelt oder Soziales – die Zwecke, für die eine Stiftung errichtet werden kann sind äußerst vielfältig. Eine Stiftung ist ein unkompliziertes und flexibel gestaltbares Instrument, mit dem Vermögen für einen guten Zweck angelegt werden kann.

Millionenbeträge sind nicht erforderlich, um eine rechtlich selbständige Stiftung zu errichten. Das Stiftungsvermögen sollte aber mindestens 100.000 Euro betragen.

Informationen für Stifter
Wer eine Stiftung errichten will bekommt nähere Informationen (u.a. aktueller Leitfaden zur Errichtung einer Stiftung und Mustersatzung) unter der Telefon-nummer 0941 / 5680-1220 oder im Internet unter https://www.regierung.oberpfalz.bayern.de/aufgaben/60667/leistung/leistung_12193/index.html. Das elektronische Stiftungsverzeichnis aller rechtsfähigen Stiftungen (Ausnahme: kirchliche Stiftungen) mit Sitz in Bayern ist abrufbar unter www.stiftungen.bayern.de