Regierungspräsident appelliert: Hygienemaßnahmen einhalten, um Ausgangsbeschränkungen zu vermeiden

03.12.2020-076

Regensburg. Mit einem aktuellen 7-Tage-Inzidenzwert von 151 für die Oberpfalz sowie 7-Tages-Inzidenzwerten zwischen 109 (Stadt Amberg) und 180 (Landkreis Neumarkt i.d.OPf.) liegen zwar erfreulicherweise alle Landkreise und kreisfreien Städte des Regierungsbezirks derzeit unter dem Schwellenwert von 200. Ein Blick auf die Statistik zeigt jedoch deutlich: die Zahlen, insbesondere die der täglichen Neuinfektionen mit Sars-CoV-2 (03.12.2020: 288 Neuinfektionen), sind auch in der Oberpfalz weiterhin deutlich zu hoch. Von den derzeit 315 mit COVID-Patienten belegten Betten in den Krankenhäusern der Oberpfalz sind 75 Patienten auf Intensivstationen untergebracht, 64 davon werden beatmet. Auch wenn dieser Stand noch deutlich unter den Höchstwerten der ersten Welle liegt – der konstante Anstieg der medizinisch betreuten Patienten und die sich insbesondere in Alten- und Pflegeheimen weiterhin verschärfende Situation machen weitere Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie notwendig. „Gerade die Lage in den Alten- und Pflegeheimen bereitet uns Sorgen“, betont Regierungspräsident Axel Bartelt. In der Oberpfalz sind derzeit rund 30 Alten- und Pflegeheime in unterschiedlichem Ausmaß betroffen.

Mit der zum 1. Dezember in Kraft getretenen Neunten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (9. BayIfSMV) hat die Bayerische Staatsregierung nunmehr einen erweiterten Maßnahmenkatalog zur Eindämmung der Corona-Pandemie vorgelegt.

Darin enthalten sind so genannte inzidenzabhängige Regelungen (§§ 25, 26), die bei Überschreiten einer 7-Tage-Inzidenz von 200 auf je 100.000 Einwohner eines Landkreises bzw. einer kreisfreien Stadt unmittelbar und damit automatisch greifen. Maßgeblich sind hierfür ausschließlich die Zahlen auf der Homepage des Robert Koch-Instituts, die von den jeweiligen Landratsämtern und kreisfreien Städten bekannt gemacht werden müssen.

Bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 300 Neuinfektionen muss nach der neuen Verordnung die jeweils zuständige Kreisverwaltungsbehörde in Abstimmung mit der jeweiligen Regierung unverzüglich weitergehende Beschränkungen anordnen. Dazu zählen neben angemessenen Beschränkungen von Besuchen in Einrichtungen, Schließungen von Dienstleistungsbetrieben sowie weitergehenden Einschränkungen des Schulbetriebs bzw. von Gottesdiensten sowie Beschränkungen von Versammlungen, notfalls auch Ausgangsbeschränkungen. Demnach ist das Verlassen der eigenen Wohnung nur bei Vorliegen von näher zu bestimmenden triftigen Gründen erlaubt.

„Solch hohe Inzidenzwerte mit den dann zusätzlich unvermeidlichen, strengen Maßnahmen gilt es unbedingt gemeinsam und mit vereinten Kräften zu verhindern“, betont Regierungspräsident Axel Bartelt. Er appelliert an die Oberpfälzerinnen und Oberpfälzer: „Schränken Sie Ihre physischen Kontakte weiterhin weit möglichst und auf das notwendige Mindestmaß ein. Halten Sie sich bitte an die geltenden Abstands- und Hygieneregeln, damit bei uns keine Ausgangsbeschränkungen, wie z.B. aktuell bereits in Passau oder Nürnberg, notwendig werden.“ Die Situation sei für jeden Einzelnen eine immense Belastungsprobe, die jetzt zum Jahresende noch größer wird. „Doch wenn es um die Bekämpfung der Corona-Pandemie geht, sind wir alle gefragt. Diese Herausforderung können wir nur gemeinsam meistern. Ich bedanke mich bei allen Oberpfälzerinnen und Oberpfälzern, die – in der weit überwiegenden Mehrheit mit viel Verständnis und Solidarität schon seit über zehn Monaten - ihren Teil dazu beitragen. Machen wir gemeinsam weiter so. Sicher gibt es auch Bereiche, die wir nicht unmittelbar beeinflussen können, aber: Wir müssen gemeinsam achtsam sein und damit dem Virus die weitere Ausbreitung erschweren.“