Grenzüberschreitende Projekte: Jetzt um Förderung bewerben

25.11.2020-075

Bis 19. Januar 2021: Anträge für Förderprogramm „Ziel ETZ 2014 bis 2020“ stellen / Anträge zum Thema Forschung und Innovation wieder möglich

Regensburg. Grenzüberschreitende Projekte zwischen Bayern und Tschechien können sich bis zum 19. Januar 2021 bei der Regierung der Oberpfalz um eine Förderung im Rahmen des Programms „Ziel ETZ 2014-2020“ bewerben. Mit dem Programm wird mit Hilfe europäischer Fördergelder die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat Bayern und der Tschechischen Republik unterstützt.

Ein thematischer Fokus bei diesem Aufruf zum Einreichen von Anträgen liegt auf dem Themengebiet Forschung und Innovation, da die sogenannte Prioritätsachse 1 nun wieder geöffnet wird. Um die mit dem Förderprogramm verbundenen Projektziele zu erreichen werden insbesondere Projekte gesucht, die folgende Output-Indikatoren erfüllen: „Zahl der Forschungseinrichtungen und Intermediäre aus dem F&I-Bereich, die an grenzübergreifenden Vorhaben teilnehmen“ sowie „Zahl der Unternehmen, die an grenzübergreifenden, transnationalen oder interregionalen Forschungsvorhaben teilnehmen“.

Möglich sind die neuen Antragseinreichungen aufgrund von zurückgeflossenen Geldmitteln durch bereits abgeschlossene Förderprojekte in dieser Prioritätsachse. Projekte dieser Achse befassen sich insgesamt mit der Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation. Die zurückgeflossenen Gelder – derzeit wird mit mindestens 1,4 Millionen Euro gerechnet – stehen nun dem Förderprogramm wieder zur Verfügung

Die Einreichung der Anträge findet im Vorfeld der 12. Sitzung des Begleitausschusses des Programms Ziel ETZ 2014 – 2020 statt. Diese soll voraussichtlich am 4. und 5. Mai 2021 stattfinden. Die Einreichungsfrist (elektronisches Übermittlungsdatum) für eine Behandlung von Projektanträgen ist der 19. Januar 2021 bis 23:59 Uhr.

Aktuelle Informationen zum Förderprogramm finden Sie unter https://www.by-cz.eu/aktuelles, Informationen zur Antragstellung finden Sie unter https://www.by-cz.eu/foerderung/antragstellung/, die zur Antragstellung notwendigen Formulare können unter https://www.by-cz.eu/dokumente/#c36884  heruntergeladen werden.

Die Sachbearbeiterinnen der Regierung der Oberpfalz beraten im Vorfeld gerne über die Modalitäten:

Silvia Ebner (silvia.ebner@reg-opf.bayern.de, Tel. 0941/5680-1376) oder                                  Verena Dietl (verena.dietl@reg-opf.bayern.de, Tel. 0941/5680-1558).

Hintergrund:                                                                                                                                                        Die Europäische Territoriale Zusammenarbeit (ETZ) ist ein Ziel im Rahmen der EU- Strukturförderung, das aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert wird. Sie ist gegliedert in drei Stränge: Die grenzübergreifende, transnationale und interregionale Zusammenarbeit. Die Europäische Union misst der grenzübergreifenden Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit eine große Bedeutung bei. Die grenzübergreifende Zusammenarbeit fördert grenzübergreifende Kooperationen benachbarter Staaten, unterstützt die bedarfsgerechte Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen in den jeweiligen Grenzgebieten und trägt dazu bei, einen gemeinsamen Lebens-, Natur- und Wirtschaftsraum zu schaffen. Für die Umsetzung grenzübergreifender Projekte zwischen dem Freistaat Bayern und der Tschechischen Republik stehen in der Förderperiode 2014 bis 2020 insgesamt Fördermittel in Höhe von 103,4 Millionen Euro aus dem EFRE zur Verfügung.