Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz

23.11.2020-073

Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz - Spielhallenbetreiber muss 75.000 Euro zahlen

Regensburg. Dass jede Glückssträhne auch einmal ein Ende hat, musste nun ein Oberpfälzer Spielhallenbetreiber am eigenen Leib erfahren. Durch die systematischen Kontrollen des Gewerbeaufsichtsamtes bei der Regierung der Oberpfalz blieben die massiven Gesetzesverstöße des Unternehmers gegen das Arbeitszeitgesetz nicht lange im Verborgenen. Letztendlich wurde durch die Missachtung der Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes ein finanzieller Vorteil in Höhe von 75.000 Euro vom Gewerbeaufsichtsamt ermittelt. Der Unternehmer sparte sich zusätzliches Personal und weitere Kosten für einen Mehrschichtbetrieb.

Es stellte sich heraus, dass in mehreren Filialen des Spielhallenbetreibers massive Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz durch den Arbeitgeber über mehrere Monate hinweg begangen wurden. Sowohl die tägliche Arbeitszeit, als auch die Pausenzeiten waren zu bemängeln. So hätte der Unternehmer beispielsweise mehr Personal insbesondere für die Beaufsichtigung des Automatenspiels einsetzen müssen. Stattdessen arbeitete das Aufsichtspersonal in vielen Fällen täglich 8 Stunden und mehr, ohne Möglichkeit die Arbeit durch eine notwendige Ruhepause zu unterbrechen. Im Rahmen der Kontrolle und Auswertung der Arbeitszeiten konnten so mehrere hundert Ruhepausenverstöße festgestellt werden, die entsprechend geahndet wurden.

Eine Gewinnmaximierung zu Lasten der Gesundheit der Arbeitnehmer, ist nicht mit der Verantwortung eines Arbeitgebers gegenüber seinen Mitarbeitern vereinbar. Aus diesem Grund hat das Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung der Oberpfalz jetzt konsequent die Vorteile, die dem Unternehmer aus der Missachtung der geltenden Gesetze entstanden sind, im Rahmen einer Gewinnabschöpfung eingezogen.

Heinrich Hilmer, Leiter des Gewerbeaufsichtsamts bei der Regierung der Oberpfalz, betont: „Neben dem vorrangigen Schutz der Arbeitnehmer schaffen solche zielgerichteten Maßnahmen auch einen fairen Wettbewerb. Denn in letzter Konsequenz darf es sich nicht lohnen, die gesetzlichen Vorgaben zu missachten und sich so einen erheblichen Vorteil gegenüber gesetztestreuen Mitbewerbern zu verschaffen. Ich wünsche mir auch, dass unser klares Handeln für mögliche Nachahmer eine präventive abschreckende Wirkung entfaltet.“

Hintergrund:                                                                                                                                                Das Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung der Oberpfalz überprüft im Rahmen ihrer Überwachungsaufgaben die Arbeitszeiten von Arbeitnehmern in der Oberpfalz. Die gesetzlichen Vorgaben zu Arbeitszeiten sind im Arbeitszeitgesetz genau geregelt: so dürfen Mitarbeiter beispielsweise täglich maximal 10 Stunden arbeiten, und bei Arbeitszeiten von mehr als 6 Stunden ist den Arbeitnehmern eine Ruhepause von insgesamt mindestens 30 min zu gewähren.