Planfeststellungsverfahren Ostbayernring geht weiter

07.07.2020-045

Online-Konsultation bietet erweiterte Möglichkeiten für Einwender Nach Corona-bedingter Absage des Erörterungstermins wird Verfahren im digitalen Austausch fortgesetzt

Regensburg. Die Unterlagen im Planfeststellungsverfahren für den Ostbayernring – Abschnitt A waren schon ausgelegt, die von der Planung Betroffenen hatten bereits ihre Einwendungen erhoben, Behörden und Träger ihre Stellungnahmen abgegeben und die Regierung der Oberpfalz hatte auch schon den Erörterungstermin für Ende März angesetzt. Dann kam CORONA und der Erörterungstermin musste abgesagt werden. Damit kam das Verfahren betreffend den Ersatzneubau einer Leitung, die nach Ansicht des Gesetzgebers einen wichtigen Baustein zur Ermöglichung der Energiewende darstellt, vorrübergehend zum Erliegen.

Runder Tisch in München

Ende Juni fand auf Initiative von Staatsminister Aiwanger im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie ein Runder Tisch statt, bei dem sich Verfahrensbeteiligte – darunter Vertreter von Bürgerinitiativen, dem Vorhabenträger TenneT sowie der Regierung der Oberpfalz und die örtlichen Abgeordneten und Mandatsträger - austauschten. Im Fokus dieser Besprechung standen nicht Verfahrensfragen. Vertreter der vom Ostbayernring besonders betroffenen Bürger von Schwandorf hatten aber die Möglichkeit, dem Minister hautnah von ihren Sorgen und Ängsten zu berichten. Schwandorf wird besonders vom Ostbayernring tangiert. Dabei sind grundsätzlich eine Trasse im Westen der Stadt (Westvariante) und eine Trasse östlich davon im Naabtal (Naabtalvariante) in einem vorhergegangenem Raumordnungsverfahren von der Regierung der Oberpfalz als raumverträglich identifiziert worden. Beide Varianten finden sowohl Gegner als auch Befürworter. TenneT hat sich für die Naabtaltrasse entschieden; diese ist nunmehr Gegenstand des Antrags auf Planfeststellung. Minister Aiwanger ließ Gegner und Befürworter ausführlich zu Wort kommen. Der dabei von allen Bürgern einvernehmlich vorgetragene Wunsch nach einer Erdverkabelung traf bei ihm auf großes Verständnis. Er wird deshalb beim Bund einen (weiteren) Vorstoß unternehmen, um die gesetzlich notwendigen Voraussetzungen für eine Erdverkabelung des Ostbayernrings in Schwandorf zu schaffen - neben der bereits vom Bund beschlossenen Erdverkabelung des Süd-Ost-Links.

Fortsetzung Planfeststellungsverfahren Ostbayernring

Unabhängig davon müssen bereits begonnene Verfahren trotz der Corona-Einschränkungen weiterlaufen. Mit dem am 29. Mai 2020 in Kraft getretenen „Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie – Plansicherstellungsgesetz (PlanSiG)“ soll deshalb sichergestellt werden, dass eine Vielzahl wichtiger Infrastrukturvorhaben nicht wegen der COVID-19-Pandemie ins Stocken gerät, sondern der Fortgang solcher Verfahren gewährleistet ist – und zwar ohne, dass vom Verfahren betroffene Bürger und Träger öffentlicher Belange in Bezug auf ihr Recht auf Beteiligung am und im Verfahren Einbußen hinnehmen müssen. Dies betrifft grundsätzlich auch den Bau von Stromleitungen. Nach dem Bundesbedarfsplangesetz besteht ein hohes öffentliches Interesse an der Realisierung eines Ersatzneubaus, um nach der Abschaltung der Kernkraftwerke die notwendige Energieversorgung der Bevölkerung und der Unternehmen zu gewährleisten. Auch für das Planfeststellungsverfahren des Ostbayernrings soll von diesem neuen Instrument Gebrauch gemacht werden.

An Stelle eines Erörterungstermins sieht das Gesetz u. a. eine sogenannte Online-Konsultation vor. Diese eröffnet die Möglichkeit, sich in digitaler Form auf die Erwiderung des Vorhabenträgers zu äußern, die auf die erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen hin ergangen ist. Sie ist damit das schriftliche Äquivalent zur mündlichen Erörterung im Erörterungstermin. Um eine qualitativ entsprechende Äußerung zu ermöglichen, werden den Teilnahmeberechtigten die sonst im Erörterungstermin zu behandelnden Informationen digital zugänglich gemacht.

Bei diesen Informationen handelt es sich z.B. um

  • Stellungnahmen und Einwendungen, die den zur Teilnahme Berechtigten entweder im Wortlaut oder in einer von der zuständigen Behörde für den Erörterungstermin in der dem jeweiligen Verfahren entsprechenden Weise zusammengefasst werden
  • Stellungnahmen und Einwendungen, die in einer anderweitig aufbereiteten Fassung zur Verfügung gestellt werden
  • gegebenenfalls vorliegende Stellungnahmen des Vorhabenträgers hierzu

Ablauf der Online-Konsultation

Für das vorliegende Planfeststellungsverfahren für den Ostbayernring - Abschnitt A wurde bei der Besprechung darauf hingewiesen, dass die Regierung der Oberpfalz eine solche Online-Konsultation statt eines Erörterungstermins durchführen wird, und das sogar mit einem inhaltlichen Vorteil für die Bürger: Anders als im Rahmen eines klassischen Erörterungstermins erhält jeder Betroffene die Möglichkeit, auch die Stellungnahmen der Fachstellen, darunter Immissionsschutz, Naturschutzbehörde oder Forstamt, in Ruhe einzusehen, da diese von Regierung der Oberpfalz in einer Internet-Cloud den Einwendern zugänglich gemacht werden.

Die Stellungnahmen des Vorhabenträgers zu den einzelnen, bereits eingegangenen Einwendungen werden unabhängig davon allen Betroffenen auf dem Postweg zugestellt. So erhält jeder Einwender die Chance, seine Einwendungen bis Ende Juli nochmals zu ergänzen oder zu erläutern. Die Regierung der Oberpfalz bittet die Betroffenen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

Auf Wunsch von Herrn Staatsminister Aiwanger erhalten betroffene Grundstückseigentümer unabhängig von diesem Verfahren auch noch die Gelegenheit, in Kleingruppen ihre Belange persönlich in einem Präsenztermin zu vertreten. Das betrifft unter anderem Fälle, in denen geprüft werden soll, ob Mastverschiebungen möglich sind. 

Zur Bekanntmachung der Online-Konsultation im Internet