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Aktuelle Fortschreibungen des Regionalplans der Region Oberfranken-Ost (5)

Das Bayerische Landesplanungsgesetz (BayLplG) sieht bei der Fortschreibung des Regionalplans vor, die Öffentlichkeit einzubeziehen bzw. zu informieren.
Aktuell laufende Anhörungsverfahren (unter Einbeziehung der Öffentlichkeit gem. Art. 16 Abs. 1 und 3 BayLplG)
"Derzeit keine laufenden Anhörungsverfahren"
Aktuell laufende Fortschreibungen
"Derzeit keine laufenden Fortschreibungen"
Bekanntgabe verbindlicher Fortschreibungen des Regionalplans (gem. Art. 18 BayLplG)
Änderungen des Regionalplans Oberfranken-Ost (5)
Parallel dazu liegen die jeweiligen Unterlagen bei der Regierung der Oberpfalz als höhere Landesplanungsbehörde (Regierung der Oberpfalz, Gebäude D, Ägidienplatz 1 in Regensburg, Zimmer D 223) während der für den
Parteienverkehr festgelegten Zeiten zur Einsichtnahme aus.
Für die im Regierungsbezirk Oberfranken liegenden Regionsteile erfolgen diese Schritte (Bekanntmachung im Amtsblatt;
Auslegung zur Einsichtnahme; Einstellung ins Internet) analog bei der Regierung von Oberfranken.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Gesamtausgabe des Regionalplans und zur Fortschreibung des Regionalplans der Region Oberfranken-Ost (5) erhalten Sie im Internet unter
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