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Förderung von Teilraumgutachten, Raumordnerischen Entwicklungskonzepten und
Regionalmanagement
Die Erarbeitung von Teilraumgutachten und Raumordnerischen Entwicklungskonzepten - wie auch insbesondere ihre Umsetzung mittels interdisziplinär arbeitender Regionalmanagement-Strukturen - kann unter bestimmten Voraussetzungen von Seiten der bayerischen Landesentwicklung gefördert werden.
Darüber hinaus wird die Erarbeitung und Umsetzung entsprechender Konzepte auch fachlich aktiv von Seiten der Regierung der Oberpfalz durch die Mitarbeiter aus dem Bereich Landesentwicklung sowie den darüber hinaus berührten Fachbereichen unterstützt und begleitet.
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