Die Herstellung von Grundstückserschließungsanlagen allein aus Steuermitteln,
würde jede Gemeinde finanziell überfordern. Deshalb hat der Gesetzgeber die Kommunen
ermächtigt,
zum Ausgleich des Aufwands von denjenigen, die durch die Bereitstellung dieser Anlagen einen
Vorteil haben (Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte), einmalige Beiträge zu erheben.
Allgemeines
Jeder Bürger, der seinen Traum von den "eigenen vier Wänden" realisiert bzw. ein bebaubares
Grundstück erwirbt, wird in der Regel von den Städten und Gemeinden für die Errichtung der
allgemein als Grundstückserschließungsanlagen bekannten öffentlichen Einrichtungen zur Kasse gebeten.
Darunter sind alle Anlagen zu verstehen, die notwendig sind, damit ein Grundstück bebaut werden kann.
Hierzu zählen insbesondere
Die Hinweise und Erläuterungen zu den einzelnen Beitragsarten geben einen kurzen Überblick
über die zusätzlichen Kosten, die bei der Kalkulation der Baukosten berücksichtigt werden müssen.
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