Berufseinstiegsbegleitung; Beantragung einer Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds
Das Bildungsangebot der Bundesagentur für Arbeit „Berufseinstiegsbegleitung (BerEB)“ wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert.
Zweck
Die Berufseinstiegsbegleitung ist ein Bildungsangebot der Bundesagentur für Arbeit zur „Verbesserung der Ausbildungschancen förderungsbedürftiger junger Menschen“. Ziel ist die Unterstützung von Schülerinnen und Schülern beim Übergang von der allgemeinbildenden Schule in eine Berufsausbildung.
Gegenstand
Förderungsfähig sind Maßnahmen zur individuellen Begleitung und Unterstützung förderungsbedürftiger junger Menschen durch Berufseinstiegsbegleiterinnen und -begleiter, um die Eingliederung der jungen Menschen in eine Berufsausbildung zu erreichen (Berufseinstiegsbegleitung). Die Berufseinstiegsbegleitung soll dazu beitragen, die Chancen von Schülerinnen und Schülern auf einen erfolgreichen Übergang in eine Berufsausbildung zu verbessern und diese zu stabilisieren.
Nach § 49 Abs. 1 SGB III kann die Agentur für Arbeit förderungsbedürftige junge Menschen durch Maßnahmen der Berufseinstiegsbegleitung fördern, um sie beim Übergang von der allgemeinbildenden Schule in eine Berufsausbildung zu unterstützen, wenn sich Dritte mit mindestens 50 Prozent an der Förderung beteiligen. Mit der Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) wird - bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen - die für Maßnahmen der Berufseinstiegsbegleitung nach § 49 Abs. 1 SGB III erforderliche Beteiligung Dritter in Höhe von 50 Prozent der Förderung erbracht.
Art und Höhe
Die Förderung des Finanzierungsanteils Dritter in Höhe von 50 Prozent der Maßnahmekosten knüpft an die Vergabe der entsprechenden Leistung durch das REZ Bayern an.
- Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 13 - Soziales und Jugend, ESF-Vollzugsstelle, Geschäftsstelle für Schiedsstellen
Ansprechpartner
Förderung Europäischer Sozialfonds (ESF)
Telefon +49 (0)871 808-1603
E-Mail esf@reg-nb.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:00 Uhr DI 08:00 - 16:00 Uhr MI 08:00 - 16:00 Uhr DO 08:00 - 16:00 Uhr FR 08:00 - 13:00 Uhr Terminvereinbarung
Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.
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- Die einzelnen Maßnahmen zur Umsetzung der Förderaktion wurden vom Regionalen Einkaufszentrum (REZ) ausgeschrieben. Die Förderung knüpft an die Vergabeentscheidung an.
- Die Angebotsfrist für beide Kohorten ist abgelaufen.
Die einzelnen Maßnahmen der Berufseinstiegsbegleitung wurden vom Regionalen Einkaufszentrum (REZ) Bayern der Bundesagentur für Arbeit ausgeschrieben. Die Angebotsfrist für beide Kohorten ist abgelaufen. Die Durchführung und Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) erfolgt in zwei Kohorten, beginnend zum 10. September 2019 sowie zum 8. September 2020. Die näheren Fördermodalitäten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, d.h. aus der Leistungsbeschreibung und den Vertragsbedingungen. Insbesondere finden sich dort auch detaillierte Angaben zum zeitlichen Umfang, zum Ende der Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) am 31. Dezember 2023 und zum Ablauf der Berufseinstiegsbegleitung.
Die Förderung des Finanzierungsanteils Dritter in Höhe von 50 Prozent der Maßnahmekosten knüpft an die Vergabe der entsprechenden Leistung durch das REZ Bayern an und hat diese zur Voraussetzung. Die Auszahlung des Finanzierungsanteils erfolgt durch die ESF-Vollzugstelle bei der Regierung von Niederbayern.
Die Auszahlungsmodalitäten ergeben sich ebenso wie weitere Durchführungsmodalitäten (z.B. Regelungen zur Aufbewahrung der Unterlagen, Mitwirkung an Evaluierung, Monitoring und Erfolgsbewertung sowie den Informations- und Publizitätsmaßnahmen) aus den Vergabeunterlagen des REZ Bayern.
Erstattungsanträge gemäß den Vergabeunterlagen können über das EDV-System „ESF Bavaria 2014“ (siehe unter „Online-Verfahren“) gestellt werden.
Der Projektträger ist verpflichtet, auf die Unterstützung des Vorhabens durch den Europäischen Sozialfonds deutlich sichtbar hinzuweisen (Informations- und Publizitätsmaßnahmen).
Die Fristen sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
- Angebot
- Zuschlag
- Zahlungsnachweise der Bundesagentur für Arbeit
- Europäischer Sozialfonds Bavaria 2014 -
Die Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds kann online beantragt werden.
keine
- Art. 3 Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 über den Europäischen Sozialfonds -
Fassung vom 20.12.2013
- Förderhinweise „Berufseinstiegsbegleitung (BerEB)" [Dateiformat: pdf] -
Aktion 1b