Privatpiloten und Flugschüler; Mitteilung der Änderung der Wohnanschrift
Privatpiloten und Flugschülern müssen der zuständigen Luftfahrtbehörde Anschriftenänderungen mitteilen.
Beschreibung
Damit die Luftfahrtbehörde stets über die aktuelle Anschrift von Privatpiloten und Flugschülern informiert ist, hat der Lizenzinhaber das Luftamt über Adressänderungen zu informieren. Mit dem Wohnsitzwechsel kann auch ein Wechsel der zuständigen Luftfahrtbehörde verbunden sein.
Für Sie zuständig
- Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 25 - Luftamt NordbayernAnsprechpartner
Privatpiloten,
Telefon +49 (0)911 52700-45
Fax +49 (0)911 364446
E-Mail luftfahrtpersonal@reg-mfr.bayern.deHausanschrift
Flughafenstr. 118
90411 NürnbergPostanschrift
Flughafenstr. 118
90411 NürnbergTelefon +49 (0)911 52700-0Fax +49 (0)911 364446
Erforderliche Unterlagen
- Kopie der Lizenz (Vorder- und Rückseite)
- Kopie des Tauglichkeitszeugnisses
- Kopie Meldebescheinigung oder des Personalausweises/Reisepasses