Heimaufsicht / Betriebserlaubnis erteilende Behörden; Informationen über Heime und Tageseinrichtungen für Minderjährige
Beschreibung
Die Schutzvorschriften für Minderjährige in Heimen und Tageseinrichtungen sollen sicherstellen, dass das leibliche, geistige und seelische Wohl der dort untergebrachten Kinder und Jugendlichen gewährleistet ist. Der Staat legt im Rahmen der Erteilung der Betriebserlaubnis Mindeststandards fest und achtet darauf, dass diese eingehalten werden. Auch spielt die Eignung der eingesetzten Fachkräfte eine zentrale Rolle für die Sicherung des Qualitätsstandards, der maßgeblich für die Gewährleistung des Kindeswohls ist. Qualifizierte Beratung der Einrichtungen durch die Betriebserlaubnis erteilenden Behörden soll aktuelle pädagogische Erkenntnisse und Entwicklungen berücksichtigen und möglichen Fehlentwicklungen vorbeugen. Aufsichtliche Eingriffsmaßnahmen der Betriebserlaubnis erteilenden Behörden haben das Ziel, Fehlentwicklungen entgegenzuwirken und diese zu korrigieren.
§§ 45-48a Sozialgesetzbuch VIII
Regierungen
Für Sie zuständig
- Regierung der Oberpfalz - Sachgebiet 13 - Soziales und JugendAnsprechpartner
Soziales und Jugend,
Telefon +49 (0)941 5680-1602
E-Mail soziales.jugend@reg-opf.bayern.deHausanschrift
Emmeramsplatz 8
93047 RegensburgPostanschrift
93039 RegensburgTelefon +49 (0)941 5680-0Fax +49 (0)941 5680-1199
Rechtsgrundlagen
- § 45 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) - Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung
- § 46 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) - Örtliche Prüfung
- § 47 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) - Meldepflichten
- § 48 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) - Tätigkeitsuntersagung
- § 48a Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) - Sonstige betreute Wohnform