Feuerwehr; Beantragung einer staatlichen Förderung für die Beschaffung von Jugendschutzbekleidung für die Angehörigen der Jugendfeuerwehren in Bayern
Im Rahmen eines befristeten Sonderförderprogrammes wird für die Angehörigen der Jugendfeuerwehren in Bayern (im Alter zwischen 12 und 18 Jahren) die Ausstattung mit Jugendschutzbekleidung gefördert.
Beschreibung
Zuwendungsberechtigt sind die Gemeinden für die aktiven Feuerwehranwärter ihrer Freiwilligen Feuerwehren. Pro aktivem Feuerwehranwärter erfolgt im Zeitraum der Laufzeit des Sonderförderprogrammes eine einmalige Förderung in Form eines Festbetrages von 50 Euro.
Für Sie zuständig
- Regierung der Oberpfalz - Sachgebiet 12 - Kommunale AngelegenheitenAnsprechpartner
Haller, Martin - Arbeitsbereichsleiter
Telefon +49 (0)941 5680-1250
Fax +49 (0)941 5680-91250
E-Mail martin.haller@reg-opf.bayern.de
Wilhelm, Eva
Telefon +49 (0)941 5680-1260
Fax +49 (0)941 5680-91260
E-Mail eva.wilhelm@reg-opf.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:30 Uhr DI 08:00 - 16:30 Uhr MI 08:00 - 16:30 Uhr DO 08:00 - 16:30 Uhr FR 08:00 - 13:00 Uhr Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle TerminvereinbarungenHausanschrift
Emmeramsplatz 8
93047 RegensburgPostanschrift
93039 RegensburgTelefon +49 (0)941 5680-0Fax +49 (0)941 5680-1199
Voraussetzungen
Im Rahmen des Sonderförderprogrammes sind für den Ausbildungs- und Übungsdienst der Angehörigen der Jugendfeuerwehren folgende Einsatzkleidung förderfähig:
- Blouson
- Hose als Latzhose oder Rundbundhose
- Jugendfeuerwehr-Schutzhelm
Für Angehörige der Jugendfeuerwehr, die bereits mit diesen Bekleidungsteilen ausgestattet sind, sind darüber hinaus förderfähig:
- Überjacke zum Übungsanzug
- Schuhwerk (Sicherheitsschuhe nach DIN EN ISO 20345 mit Zehenschutz, Durchtrittsicherheit und Profilsohle, mindestens Schuhform B "Stiefel niedrig")
Voraussetzung für die Förderung ist, dass die beschafften Bekleidungsteile die Anforderungen und Vorgaben der Bekleidungsrichtlinie der Deutschen Jugendfeuerwehr (siehe unter "Rechtsgrundlagen") erfüllen.
Das Vorliegen der qualitativen Fördervoraussetzungen ist durch Abgabe einer Übereinstimmungserklärung (siehe unter "Formulare") zu belegen.
Um die Förderung zu erhalten, müssen Rechnungskosten je aktivem Feuerwehranwärter, für den die Förderung beantrag wird, in Höhe von mindestens 100 Euro für die vorgenannten Bekleidungsteile nachgewiesen werden.
Verfahrensablauf
Einen entsprechenden Förderantrag (siehe unter „Formulare“) kann eine Kommune bei der für sie zuständigen Regierung (= zuständige Förderbehörde) stellen.
Bei Bedarf ist eine fachliche Beratung der Kommunen durch die örtlich zuständigen Stadt- bzw. Kreisbrandräte sowie durch die Fachberater für Brand- und Katastrophenschutz bei den Regierungen sichergestellt.
Fristen
Antragstellung, Nachweis der Verwendung, Bewilligung und Auszahlung der Fördermittel erfolgen nach Durchführung der Beschaffung durch die Kommune. Die Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns gilt für die im Rahmen dieses Sonderförderprogrammes beschaffte Feuerwehrjugendschutzbekleidung generell als erteilt.
Das Sonderförderprogramm ist bis zum 31.12.2020 befristet. Zur Abrechnung von bis zu diesem Zeitpunkt beschaffter Jugendschutzbekleidung (es gilt das Bestelldatum) können die Förderanträge mit Verwendungsbestätigung bis spätestens 31.03.2021 bei den Regierungen vorgelegt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Verwendungsbestätigung
- Rechnungskopie
- Übereinstimmungserklärung
Formulare
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach den Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien
- Verwendungsbestätigung bei Gewährung einer Zuwendung nach den Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien
- Übereinstimmungserklärung zur Beschaffung von Bekleidungsteilen und Schuhwerk nach dem Sonderförderprogramm für die Beschaffung von Jugendschutzbekleidung für die Angehörigen der Jugendfeuerwehren in Bayern
- Anlage zum Antrag auf Förderung von Jugendschutzbekleidung
Rechtsgrundlagen
- Art. 3 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) - Aufgaben des Staates, BayRS 215-3-1-I
- Sonderförderprogramm für die Beschaffung von Jugendschutzbekleidung für die Angehörigen der Jugendfeuerwehren in Bayern
- Bekleidungsrichtlinie der Deutschen Feuerwehrjugend
Allgemeine haushaltsrechtliche Bestimmungen des Freistaats Bayern
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Verwaltungsgerichtliche Klage
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